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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

5. Juli 2011

Energiefeld-Beschwörer mit Professorentitel gefeuert

Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.

Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.

Erstaunlich ist, dass

  • die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
  • u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
  • im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.

Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.

Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.

Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.

4. Juli 2011

BGH zur vermeintlichen Veröffentlichungspflicht der Presse über Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Verdachtsberichterstattung

Berichterstattung über den Verdacht von Straftaten ist bei prominenten Tatverdächtigen eine riskante Sache. Findige Promi-Anwälte drehen, wenden und „verstolpen“ die Worte, um geltend zu machen, ein Bericht erwecke einen falschen oder unvollständigen Eindruck. Von Journalisten wird bisweilen Hellsichtigkeit oder ein Rechercheaufwand gefordert, der jenseits von Gut und Böse ist.

Grundsätzlich ist es ja völlig in Ordnung, wenn Journalisten zur Sorgfalt diszipliniert werden, statt willkürlich Rufmord zu betreiben. Was die Advokaten aus dieser an sich respektablen Rechtsprechung gemacht haben, ist allerdings mehr als fragwürdig. Man riskiert z.B. bereits eine Menge Geld, wenn man über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Medienanwälte betuchter Klientel feuern häufig ein ganzes Bündel an unverschämten Anträgen dieser Art in der Hoffnung auf Zufallstreffer ab.

Der IV. Senat des Bundesgerichtshofes, der den zensurfreudigen Gerichten gerne die Leviten liest, hat nun im Bereich der Verdachtsberichterstattung ein Signal gegen diesen Trend gesetzt: Ein Barde hatte sich erfolgreich gegen einen aus einer Strafanzeige resultierenden Verdachtbericht gewehrt, der fortan zu unterlassen war. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Doch das reichte dem Barden nicht: Er begehrte Geldentschädigung vom Verlag und wollte im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs auch einen Bericht über die Verfahrenseinstellung durchsetzen. Bis rauf zum BGH leisteten die Gerichte dem Ansinnen keine Folge:

(…) Das Berufungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in dem beanstandeten Artikel nur mitgeteilt wird, gegen den Kläger sei eine Anzeige erstattet, nicht aber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet worden. Zudem wurde in dem Bericht darauf hingewiesen, dass eine frühere Anzeige gegen den Kläger ohne Erfolg geblieben ist. Im Hinblick darauf ist – insbesondere auch nicht bei Zugrundelegung der vom Kläger angeführten Äußerungen im Schrifttum – offensichtlich kein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegeben. Dem Bericht ist nicht mehr als die Erstattung einer Strafanzeige und die Meinung der Anzeigenden zu entnehmen, ohne dass eine Prognose über den weiteren Verlauf aufgestellt wurde. (…)

Damit war eine korrigierende Folgeberichterstattung nicht angezeigt. Hätte das Blatt selbst Verdächtigungen aufgestellt oder sich den Verdacht zu eigen gemacht (bzw. den Eindruck des Zu-Eigen-Machens nach Hamburger Art erweckt), wäre es natürlich anders gelaufen.

Der Anspruch auf Geldentschädigung, der ohnehin nur alle Jubeljahre gewährt wird, war jedenfalls nicht qualifiziert geltend gemacht worden:

(…) Den vom Kläger als übergangen gerügten Vortrag zu den schweren Folgen der Veröffentlichung hat dieser nur pauschal dargelegt, ohne dem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen. (…)

Mutig vom Anwalt …

Via Kanzlei Prof. Schweizer.

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2. Juli 2011

Der Drückerkönig drückte sich – Maschmeyer kniff

Auf der Journalisten-Tagung von Netzwerk Recherche, die stets in den Räumen des NDR in Hamburg stattfindet, gab es eben ein Panel zur Sendung von Christoph Lütgert über den AWD.

Das Recherche-Team schilderte die Widerstände, auf welche man bei der Produktion stieß. So hatte nicht nur der Sender Abmahnungen bekommen, sondern auch den Journalisten persönlich – zum Teil freie Mitarbeiter – hatte man Angst einjagen wollen. Recherchefehler mussten sich die NDR-Leute nicht vorwerfen lassen. Das gegenwärtige (lächerliche) Verbot, die Interviewversuche mit Maschi zu zeigen, sind natürlich wieder dem Persönlichkeitsrecht geschuldet.

Im Vorfeld der Veranstaltung hatte Maschmeyer himself sein Kommen zugesagt, um sich in der Höhle des Löwen den Reportern zu stellen. Der gewievte PR-Profi hätte hieraus zweifellose eine Show gemacht. Seine Zusage wollte Maschi jedoch zurückziehen, als er hörte, auf dem Podium mit Lütgert konfrontiert zu werden. Als Netzwerk Recherche hierauf einging, drohte Lütgert mit seinem Austritt, falls die Journalistenvereinigung keine Haltung zeige. Den vollzog er dann auch, als Netzwerk Recherche Maschis Wunsch akzeptierte. Nachdem Maschi nun durch sein Manöver bei den kritischen Journalisten die größtmögliche Zwietracht gesäht hatte, zog er einfach seine Zusage zurück. Gut gespielt, Maschi! Die Journalisten hätten miteinander auch eine Spur gelassener umgehen können.

In dem Panel beklagte Lütgerts Rechercheur Sell völlig zu Recht, dass sich die anderen „Qualitätsmedien“ von Maschi hatten einwickeln lassen. So hatte der stets die Falschberatungen – wie in der Branche üblich – als Einzelfälle abgetan. Warum die Qualitätsjournalisten ihm diese feiste Nummer durchgehen ließen und auf Rückfragen verzichteten, hätte nicht nur Sell interessiert.

Fazit der Veranstaltung war, dass man eine solche Reportage eigentlich nur mit einem öffentlich-rechtlichen Sender im Rücken stemmen kann, weil die juristischen Risiken kaum anders gestemmt werden können. Der Autor dieser Zeilen kann dies bestens nachvollziehen, denn auch er hatte sich vor Jahren Gefechte mit einem großen Finanzvertrieb geliefert.

23. Juni 2011

WWF gegen WDR Doku über emotionalen Tigerschutz

Der World Wildlife Fund, seit Gründung personal dem konservativen Lager zuzurechnen, hat mit sechs Anträgen auf einstweilige Verfügungen versucht, die WDR-Doku „Der Pakt mit dem Panda“ zu verbieten. Jetzt wurde die Doku ausgestrahlt, wenn auch mit kleinen Änderungen.

Gründungspräsident des WWF war übrigens Prinz Bernhard der Niederlande, der als erster Gastgeber der Bilderberger und Bakschisch-Nehmer im Lockheed-Martin-Skandal in die Geschichte eingegangen ist, infolge dessen er einen Kuhhandel akzeptierte: Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern gegen Geheimhaltung der ihm gemachten Korruptionsvorwürfe. Der WWF diente dem ehemaligen SS-Angehörigen und Freund des rechtsgerichteten Diktators Juan Péron offenbar als Cover zur Verschleierung von Zahlungen an Söldner, die Anschläge auf den ANC verüben sollten.

Auch das Einbinden von Youtube-Mitschnitten wird neuerdings vom Landgericht Hamburg verboten, so dass ich mich natürlich aufs Schärfste von den Inhalten distanzieren muss. Alles ist bestimmt spekulativ, erlogen oder so schlampig, dass laufend falsche Eindrücke entstehen … (Autor Huismann ist übrigens vor fünf Jahren tatsächlich mal durch eine sehr schwache Leistung aufgefallen. Schwamm drüber …) Hoffentlich ist nix mit der versteckten Kamera gedreht worden, sonst haut der Herr Buske mir wieder auf die Finger …

UPDATE: Der WWF nimmt Stellung:

Der WWF weist die darin geäußerten Vorwürfe als unhaltbar zurück. Wir stellen uns der Kritik und prüfen die Fakten. Dokumentarfilmer Wilfried Huismann erhebt in seiner Reportage drei Kernvorwürfe:Vorwurf 1: Der WWF unterstützt den Anbau genetisch veränderter Pflanzen.
Vorwurf 2: Der WWF ist käuflich.
Vorwurf 3: Der WWF toleriert die Zerstörung von Regenwald für Agrarflächen.

Zu Vorwurf 1: Der WWF lehnt Gentechnik grundsätzlich ab. Diese Position des WWF International gilt für alle WWF-Länderorganisationen. Der WWF kooperiert mit keinem Gentechnik-Konzern, auch nicht mit Monsanto. Der WWF Deutschland empfiehlt grundsätzlich nur gentechnikfreies Soja. Das gilt auch für Soja mit einem RTRS-Zertifikat.

Zu Vorwurf 2: Der WWF ist nicht käuflich. Der WWF verhandelt mit Unternehmen, um möglichst viel für die Natur zu erreichen. Dabei haben wir klare Grenzen. Der WWF schließt keine Kooperation, wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, unsere Standards im Umweltschutz und im Bereich der Nachhaltigkeit zu akzeptieren. Wir kritisieren wenn nötig Kooperationspartner auch öffentlich. Der Panda trägt keinen Maulkorb.

Zu Vorwurf 3: Der WWF setzt sich weltweit für den Erhalt der Regenwälder ein. Es ist hochgradig zynisch zu behaupten, der WWF würde durch sein Engagement zur Rodung und Zerstörung von wichtigen Ökosystemen wie etwa den tropischen Regenwäldern beitragen. Für den Fall, dass in einer Region Plantagen geplant werden und sich diese nicht mehr verhindern lassen, verlangt der WWF, dass unbedingt schützenswerte Primär- und Sekundärwälder mit besonders hoher Biodiversität ausgespart bleiben und die Plantagen auf Brachland angelegt werden.

20. Juni 2011

Gerichtsfete

Diese Einladung u.a. an die Freunde der Hamburger Justiz zum Sommerfest am Sievekingplatz erinnerte mich an ein Erlebnis letzten Monat am Landgericht Köln. In Kölle bekommt man einstweilige Verfügungen besonders schnell, die Zusendung der Antragsschrift hingegen kann schon einmal etwas dauern. Montags vorab per Fax Antragsschrift abgefordert. Montags drauf noch immer nicht da. Telefonische Begründung: Freitag war Gerichtsfete, die hatte vorbereitet werden müssen. Mittwochs war das Ding dann da. Vorab faxen macht man aus Prinzip nicht. Für digital agierende Menschen ist das alles schwer begreiflich …

Tja, in Köln versteht man es halt, zu feiern. Als in den Hochzeiten der RAF mal das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz in den bislang größten Alarm versetzt wurde, war es nicht einsatzfähig: Es war damals Rosenmontag …

Was die Hamburger betrifft, werde ich die Einladung zum 19.08. in der Grundbuchhalle, in deren Gebäudeabschnitt auch die ZK 24 residiert, vermutlich nicht wahrnehmen. Vielleicht lädt mich aber die ZK 8 noch zum Nachtreffen ein, weil möglicherweise die eigenmächtige Wiedergabe des Plakats mit der Graphik nicht konform mit dem gegenwärtigen Urheberrecht sein könnte. Ich habe schon mal einen urheberrechtlichen Prozess gesehen, in welchem ein Graphiker ein Logo abmahnte, das aus nichts weiter als einer Note bestand. Die obige Graphik könnte die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG erreicht haben, falls sie nicht ohnehin aus vorbestandenen Icons generiert wurde. Nos risk, no fun … ;)

10. Juni 2011

Innere Pressefreiheit in den Redaktionen

Der frischgebackene JVBB-Journalisten-Preisträger Harald Schumann plaudert ein bisschen aus dem Nähkästchen seiner Zeit beim SPIEGEL. Interessant ist immer wieder die Personalie des Ex-SPIEGLERs Stefan Aust, der seine Karriere bei den ST. PAULI-NACHRICHTEN begann und später zum obersten Deuter der RAF avancierte.

Von den Behauptungen und Andeutungen des Interviewten distanziere ich mich ausdrücklich, denn ein gewisser Herr Buske hatte mir neulich einstweilen verboten, ein bestimmtes Youtube-Video einzubinden, weil ich mir angeblich die dortigen Inhalte zu eigen gemacht hätte, die angeblich Unwahrheiten enthielten. Dass der BGH sein Urteil zur Haftung von Äußerungen von Interviewpartnern genauso für Mumpitz hielt wie ich, störte den guten Mann nicht.

7. Juni 2011

Nachbar-TV

Schön, wenn man Nachbarn hat, die Anteil an einem nehmen. Damit sich ein Ehepaar nicht über mangelnde soziale Kontrolle beschweren konnte, installierten freundliche Nachbarn eine Videokamera, die Tag und Nacht filmte, sogar ins Schlafzimmer hinein. Angeblich ging es dem Filmenden um Überwachung seines Briefkastens (wie wir das ja alle machen). Am Amtsgericht Landsberg wusste man die Fürsorge jedoch nicht zu schätzen.

Faxen bei Gegendarstellung

Anträge auf Abdruck einer Gegendarstellung gehen in der Praxis häufig schief. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass selbst Berliner Anwälte prominenter Anspruchsteller immer wieder an Formalitäten scheitern. Ist es denn wirklich so schwer, einen Antrag auf Gegendarstellung vom Anspruchssteller persönlich unterzeichnet unverzüglich zuzusenden? Jüngst scheiterte eine Hamburger Fernsehmoderatorin und Buchautorin daran, dass ihr Antrag zwar vorab gefaxt wurde, das Original jedoch erst zwei Wochen später eintrudelte. Zu spät, meint das OLG Hamburg.