Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.
Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.
Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen – das Handwerk zu legen.
Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.
Am Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon bekannt war.
Medienberichten zufolge soll das Gericht auch gleich die Höhe einer Ordnungsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auf 100.000,- Euro festgesetzt haben. Ob da die Medienvertreter etwas missverstanden haben?
Gestern brachte ZAPP (NDR) einen Beitrag über die seltsame Partnerschaft des Handelsblatts mit Unternehmen, die PR in Schulen lancieren. Darunter befand sich auch die Deutsche Vermögensberatungs AG (DVAG), die das von mir protegierte Handelsvertreter-Blog.de nicht so recht zu lieben versteht. Mein Kollege Herr Kai Behrens, der etliche Aussteiger gegenüber der DVAG vertritt, hat im Filmbeitrag einen Kurzauftritt.
Beim Interview-Termin war ich dabei, um juristische Anfgriffsflächen zu vermeiden. Die DVAG ist nämlich seeeeehr empfindlich. Weil das Thema des Beitrags weniger die DVAG als die PR-Partnerschaft war, wurde nur ein Bruchteil gesendet. Dafür gab es gestern im ZDF eine ausführliche Doku über die Tricks im Versicherungsgeschäft. Dort nannte man vorsichtshalber nicht den Namen der DVAG, sondern spricht lieber von einer Vertriebsgesellschaft.
Zum Thema hatte ich vor Jahren einmal eine Website finanzparasiten.de gebastelt, die mir meinen ersten Termin in der Hamburger Pressekammer einbrachte – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …
Der für seine Wettervorhersagen bekannte Herr Kachelmann, der in letzter Zeit ebenfalls die Medienrechtspflege als spannendes Betätigungsfeld für sich gefunden hat, bekommt dieser Tage Post von den Anhängern der Chemtrail-Theorie. Die Bürger-Initiative Sauberer Himmel e.V. berichtet von einer einstweiligen Unterlassungsverfügung des Landgerichts Berlin, die es dem prominenten Schweizer verbietet,
in Bezug auf einen Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel und dessen Anfragen zum Thema “Chemtrails”
wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder die Behauptung verbreiten zu lassen,
dass man es mit Neonazis oder Verrückten zu tun hab.
Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.
Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.
In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von Reinecke und Schön, einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.
Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.
Der wesentliche Ertrag des Schertz ./. Schälike-Kriegs liegt in der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit, inwiefern über gerichtliche Verbote berichtet werden darf, die ohne die freundlichen Investitionen der eifrigen Kollegen nicht möglich gewesen wäre.
Mit einer gewissen Wehmütigkeit kündigt der Gerichtsblogger die letzten Rückzugsgefechte an, die sich in den kommenden Tagen in Berlin abspielen werden.
Nachdem die Schertz-Kriege wohl mehr oder weniger ausgestanden sind, bewirbt sich nun ein Hamburger Kollege um die Rolle des Buhmannes. Kann er haben! ;)
Man ist nicht nur für eigene Tatsachenbehauptungen verantwortlich und beweispflichtig, sondern auch dann, wenn Leser durch an sich zutreffende Äußerungen einen Eindruck bekommen, also objektiv eine Schlussfolgerung angedeutet wird. Geschickte Anwälte finden in unklaren Äußerungen häufig irgendetwas, das sie missverstehen wollen.
Die Rechtsprechung in Karlsruhe findet zwar auch, dass ein Autor dran ist, wenn er zwar etwas nicht ausdrücklich schreibt, aber andeutet. Allerdings fordert man in Karlsruhe, dass ein solcher falscher Eindruck zwingend erweckt wird.
Die am Dienstag gewonnenen Berufungen von SPIEGEL und Regensburg Digital gegen die Diözese Regensburg, die ich mir live vor Ort angesehen habe, zeigen nahezu schulmäßig, welche Farce am Landgericht Hamburg geboten wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich der Ansicht, dass die vom Landgericht „ausgemachten“ Eindrücke gar nicht erweckt werden – oder jedenfalls nicht falsch sind.
Ich halte diese Entscheidungen, auch wenn sie nur für den Einzelfall greifen, für sehr wichtig. Es war eine gute Sache, dass die Berufung durchgezogen wurde, was laut Regensburg Digital-Macher Stefan Aigner nur durch Spenden möglich war.
Seit ca. zwei Jahren prozessiert ein inzwischen ehemaliger Leiter einer therapeutischen Einrichtung Drogenkranker gegen kritische Blogbeiträge seiner ehemaligen Klienten und deren Unterstützer. Diese berichteten übereinstimmend Missstände, was dem Manne missfiel. Endlich schien er den richtigen Anwalt gefunden zu haben, der mit aller Härte und Unverhältnismäßigkeit gegen die Blogger – allesamt Hartz 4-Empfänger – vorging, etwa Rentenbezüge pfändete usw.. Der Therapeut hatte es abgelehnt, sich mit den Kritikern inhaltlich auseinanderzusetzen und verprasste stattdessen das Geld seines Arbeitgebers, der sich unter anderem durch Leistungsträger und Spendenvereine wie die „Aktion Mensch“ finanziert.
Der gute Mann hatte sich aber mit den falschen angelegt. Insbesondere meinem hauptsächlichen Mandanten ist die Meinungsfreiheit ein zu wertvolles Gut, als dass dieses kampflos aufgegeben werden könnte. Das hatte er schon den Zeugen Jehovas und der Scientology-Church demonstriert, und auch der wunderliche Therapeut, der übrigens allen Ernstes auch die Energiefeldtechnik propagiert und der Anthroposophie zugetan ist, wird meinen Mandanten nicht beirren. In der Presse stand nun zu lesen, dass unsere Gegenwehr die Kosten auf etwa 100.000,- Euro hochgetrieben hat. Schön, wenn man hört, dass die Arbeit gewürdigt wird! ;) Als Ertrag für seine Investition bekam der klagewütige Therapeut im wesentlichen nur den Streisand-Effekt.
Wie ein Therapeut seine Ex-Klienten, die ja drogengefährdet sind, dermaßen unter Druck setzen kann, will mir nicht in den Kopf. Seine kostspielige Prozessfreudigkeit wird demnächst vor dem Arbeitsgericht eine Rolle spielen, denn die neue Leitung seiner Einrichtung hat sich von der Spitzenkraft getrennt. Auch den Anwalt hat der der Energiefeld-Meister gewechselt und lässt sich nun dort bedienen, wo man auch das Persönlichkeitsrecht von Dr. Nikolaus Klehr und Ulrich Marseille pflegt. Ob es hilft?
Das Landgericht München I hat Herrn Amerell gegen den DFB Recht gegeben, derzufolge dieser sich seiner Siege nicht so brüsten darf, wie er es tat. Die Erfolge des DFB bezogen sich wohl auf Zivilverfahren, während es ja durchaus noch die Sportgerichte gibt. Ein Zivilverfahren ist demnach ja wohl zugunsten von Amerell ausgegangen.
Die eigene Wahrnehmung von juristischen Erfolgen geht immer mal wieder schief. Derzeit habe ich mit einem Quacksalber zu tun, der meinem Mandanten Gerichtsberichterstattung über ihn beim Landgericht Hamburg untersagte und dann selber bloggte:
„Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt.“
Hatten die aber nicht. Im Gegenteil hatte sich der Wind gedreht. Daraufhin hat mein Mandant plötzlich ganz schnell sein eigenes Persönlichkeitsrecht entdeckt und das Landgericht Hamburg bemüht …
Wie mir unser Mann in Hamburg gerade berichtet, sind seine Eminenz Bischof Müller der Diözese Regensburg gestern gegen die Axel Springer AG mit ihrem Zensurbegehren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Seine Scheinheiligkeit wollten die Vorwürfe „Vertuschung“ und „Schweigegeld“ vertuschen und beschweigen zu lassen. Beim Landgericht des protestantisch geprägten Hamburg hatte der sensible Kirchenfürst noch entsprechenden Seegen bekommen.
Kommenden Dienstag stehen beim OLG Hamburg die Berufungen