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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. Oktober 2012

BGH: Entertainerin musste Verdachtsberichterstattung über Krankheit dulden

Der Bundesgerichtshof hat ein Verbot der Berliner Gerichte aufgehoben, welches die Wiederholung der in der Öffentlichkeit bekannten wahren Tatsache untersagte, eine Entertainerin sei durch Krankheit aus ihrer Karriere herausgerissen worden. Verboten wurde ursprünglich:

„Unwillkürlich denkt man an einen Parallelfall – an G. K. (47). (…) Die prominente Kölner Schauspielerin wurde vor genau einem Jahr von heute auf morgen aus ihrer Tournee „Wer Sahne will, muss Kühe schütteln“ herausgerissen. Die Erklärung über ihre Erkrankung war ebenso dürftig (…). Schweigen. Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren. Zunächst hieß es, K.`s Tournee werde im Herbst 2008 fortgesetzt, doch dann wurden alle Termine abgesagt. Und fortan war von der Schauspielerin nichts mehr zu hören.
So etwas ist immer höchst beunruhigend. Bis heute weiß man nichts über ihren Gesundheitszustand. G. K. trat vor keine Kamera mehr – sie ist wie vom Erdboden verschluckt (…). Werden wir auf sie warten müssen wie auf G. K.?“

Auch eine wahre Darstellung kann das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, insbesondere wenn die Privatsphäre betroffen ist. Zur Privatsphäre – auch einer Person des öffentlichen Interesses – gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung, wobei Ausnahmen allenfalls bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen können. Bei der Abwägung sind bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem legitimen Berichtsinteresse der Öffentlichkeit kommt es insbesondere darauf an, ob der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand der Berichterstattung sind, sowie auf das frühere Verhalten der betroffenen Person, die Art der Erlangung von Informationen und ihr Wahrheitsgehalt sowie der Inhalt, die Form und die Auswirkungen der Veröffentlichung.

Konkret führt der BGH (VI ZR 291/10) aus:

Im Streitfall beschränkte sich die Berichterstattung der Beklagten im Verhältnis zur Klägerin auf die Wiedergabe der damals in der Öffentlichkeit längst bekannten wahren Tatsache, dass die Klägerin im Januar 2008 ihre Tournee krankheitsbedingt abbrechen musste („Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren“), sie entgegen einer Ankündigung im Herbst 2008 nicht wie – der aufgenommen hat und seither – ohne weitere Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen – „von der Bildfläche verschwunden ist“. Es wurden keinerlei konkrete Aussagen zu Art und Ursache der Erkrankung der Klägerin gemacht, vielmehr wurde sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass man nichts über ihren Gesundheitszustand wisse. Aus den Umständen wurde lediglich die – naheliegende – Schlussfolgerung gezogen, dass die Erkrankung vermutlich schwer sein muss („So etwas ist immer höchst beunruhigend“).

(…) Die Grenze zu einer unzulässigen Presseberichterstattung wurde im Streitfall – entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts – auch nicht dadurch überschritten, dass die Berichterstattung über die Erkrankung der Klägerin im Zusammenhang mit einem Bericht über einen aktuellen Fall einer schweren Erkrankung einer bekannten Sportmoderatorin erfolgte und – wie das Berufungsgericht meint – sich daraus kein neues Berichterstattungsinteresse herleiten lasse. Für die Wortberichterstattung als solche gilt der durch Art. 5 GG gewährleistete Grundsatz der freien Berichterstattung, wobei dem Persönlichkeitsschutz im Rahmen der auch dort erforderlichen Abwägung nicht schon deshalb regelmäßig der Vorrang gebührt, weil eine weder unwahre noch ehrenrührige Berichterstattung bloße Belanglosigkeiten über eine prominente Person zum Gegenstand hat, ohne einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Abgesehen davon hatte die von der Klägerin beanstandete Berichterstattung über ihre Person nicht bloße Belanglosigkeiten zum Gegenstand, sondern diente auch der Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit und ihrer „Fangemeinde“ darüber, dass es ein Jahr nach ihrer Erkrankung und Tourneeabsage immer noch keinerlei Informationen über ihren Gesundheitszustand und eine mögliche Rückkehr in ihren Beruf gab. Dadurch konnte die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Informationspolitik beliebter Künstler leisten, die sich nach einer plötzlichen Erkrankung völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen und ihr besorgtes Publikum über ihr weiteres Schicksal im Ungewissen lassen.

Sicher wird man einem Menschen – auch einem Prominenten – sein Recht auf Privatsphäre zubilligen wollen. Niemand wird freiwillig krank. Aber wenn man sich über wahre Tatsachen einer Prominenten, die aus unbekannten Gründen ihre Präsenz unterbricht, sich nicht mehr wie in der inkriminierten Weise unterhalten darf, dann ist unklar, wie Pressefreiheit denn nach dem Konzept der Berliner Gerichte verwirklicht werden soll. Das dachte sich auch der VI. Senat des BGH. Das sind übrigens die Leute, die regelmäßig Urteile aus Hamburg aufheben.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin letztes Jahr – also während des Prozesses – ihre Krankheit auch selbst öffentlich gemacht.

15. August 2012

Käfer-Problem

Dr. Klehr hatte wegen der Kosten für seine Abmahnung wegen des Youtube-Videos letztes Jahr am Amtsgericht Hamburg Klage auf Zahlung von knapp 600,- € erhoben. Da es in der Sache aber gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und diese in einem laufenden Hauptsacheverfahren überprüft wird, hatten wir wegen Vorgreiflichkeit ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Aus heiterem Himmel hat das Amtsgericht Hamburg nun ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Abmahnung rechtmäßig gewesen sei. Toll.

Zwischenzeitlich war das ZDF am Landgericht Hamburg gegen die ursprünglich von Richter Buske auch gegen das ZDF erlassene einstweilige Verfügung vorgegangen. Obwohl das ZDF einen der besten Medienanwälte überhaupt aufbot, blieb die Käfer-Kammer hart, denn das Verteidigen von erst einmal erlassenen einstweiligen Verfügungen wird von der Pressekammer als pädagogischer Auftrag gesehen. Die machen da übrigens nicht einmal einen Hehl aus ihrer „Tradition“, wie es dort Anwälte häufig ganz offen aussprechen, ohne von der Richterbank den Hauch eines Protestes zu hören. Obwohl kein mir bekannter Fachmann ernsthafte Zweifel hat, dass der ZDF-Beitrag rechtmäßig war und spätestens in Karlsruhe erlaubt werden wird, mutet die Käfer-Kammer dem ZDF, Youtube und meiner Wenigkeit diese hanebüchene Farce zu.

Was Frau Käfers Vorgänger Herrn Buske betrifft, so kann ich über ihn persönlich nichts Negatives sagen. Trotz meiner gelegentlich temperamentvollen Kritik an seinen nicht nachvollziehbaren Urteilen hatte er sich auf professioneller Ebene keine Blöße gegeben und mir jedenfalls nie eine Flanke für Befangenheitsgesuche geboten. Frau Käfer hingegen tut gegenwärtig Dinge, über die man einfach nur noch staunen kann. Ein andermal dazu mehr.

10. August 2012

Klehr ./. Kompa: Herr Buske will es richten

In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von

Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.

Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.

Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..

Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.

25. Juli 2012

ZDF-Doku über die Deutsche Vermögensberatungs AG

Vor ein paar Jahren führte ich einen erbitterten Kleinkrieg gegen Teile der deutschen Finanzindustrie. Zum Thema Finanzvertriebe hatte ich die Website finanzparasiten.de gebaut, die mir 2006 meine erste persönliche Einladung zur Hamburger Zivilkammer 24 einbrachte. Mit meinem Münsteraner Kollegen Kai Behrens zog ich damals das Handelsvertreter-Blog auf, welches insbesondere das Schicksal der Menschen in Finanzstrukturvertrieben beleuchtet, in die man als mündige Person hinein gelangt, mit allerhand Psychologie in ein Monster verwandelt wird und die man dann häufig überschuldet verlässt.

Kai Behrens ist der Angstgegner der DVAG, dem größten Anbieter in diesem Bereich. Während letztes Jahr viel auf den AWD gekloppt wurde, scheint uns die DVAG der mächtigere und widerwärtigere Mitbewerber zu sein, eine Doku über die DVAG war mehr als überfällig. Facetten gibt es genug. Letzte Woche war es soweit, das ZDF brachte eine Sendung, die wegen der DVAG-Anwälte bis zum Tag ihrer Ausstrahlung nicht angekündigt wurde. Kai Behrens hatte einen Gastauftritt.

Ebenfalls in dem Beitrag erschien Herr Müssig, den ich vor ein paar Jahren bei einem Prozess in Frankfurt kennen gelernt hatte. Ich vertrat damals seinen Kompagnon, mit dem er etliche Vermögensberater angeworben, „verwertet“ und wieder an die Luft gesetzt hatte. Dann waren Müssig und seinem Partner von einer Ebene höher exakt das gleiche passiert. Die DVAG macht einen auf Familie, organisiert den Vertrieblern sogar den Urlaub, aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich ein zynischeres Unternehmen schwerlich vorstellen.

Mich hat damals fasziniert, wie naiv Menschen sein können. Bei meinen Gesprächen mit aktiven DVAGlern musste ich erkennen, dass diese so im Glauben an ihre Firma gefangen waren, dass sie dem Image ihrer Firma eine höhere Überzeugungskraft beimaßen als uns Anti-DVAG-Anwälten, die meterweise Prozessakten mit Verfahren gegen die Ex-DVAGler haben und etliche Winkelzüge kennen.

Gerne würde ich den Beitrag des ZDV verlinken, er ist auch auf Youtube zu finden. Aber damit habe ich ja schlechte Erfahrungen gemacht … Daher nur den Link als solchen:

>>>http://zoom.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/befc0476-9f54-36cb-bcb9-43012ec8ac62/20021100?noDispatch=1<<<

PS: In den letzten Jahren hatte ich leider nicht die Zeit, die Seite zu pflegen. Vieles müsste aktualisiert werden, auch müssten die ganzen Videos eingebaut werden. Hätte jemand Lust?

10. Juli 2012

Päpstliche Pressekammer

Herr Ratzinger, auch bekannt als Benedikt 16.0, empörte sich über eine Fotomontage des für seinen stilsicheren Geschmack bekannten Satire-Magazins TITANIC. Da die Spanische Inquisition keine Zuständigkeit mehr hat und auch die Exorzisten nichts ausrichten konnten, pilgerte seine Heiligkeit in das protestantische Hamburg, wo meine Lieblingskammer den Bann aussprach.Das gibt bestimmt einen Heidenspaß …! ;)

3. Juli 2012

Nachtrag zum „Speaker’s Corner“-Verein

Aufgrund von Rückmeldungen möchte ich folgendes klarstellen:

Wir verwalten einen Rechtshilfefonds, der für alle Blogger etc. da sein soll, um die Korrektur fragwürdiger Urteile und einstweiliger Verfügungen zu finanzieren. Wir wollen vernünftige und angstfreie Kommunikation im Internet sicherstellen.

In unserem Entscheidungsgremium sitzen zwar vier Anwälte, welche als Experten die Erfolgschancen beurteilen sollen. Diese Anwälte sollen die geförderten Fälle jedoch nicht selbst vertreten, sondern sind nur ehrenamtlich tätig. Wer von einem meinungsfeindlichen Richterspruch betroffen ist, wird meistens bereits einen Anwalt haben, andernfalls soll er sich den fähigsten Anwalt aussuchen, den er kriegen kann. Falls einer von uns vier Anwälten mit einem Fall auch professionell befasst sein sollte, dürfte er wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung mitwirken, ob wir seinen Fall fördern oder nicht.

Wir werden nicht jeden fördern, der sich die Meinungsfreiheit auf die Fahnen schreibt. Religiöse Fanatiker, Rassisten usw. müssen sich vermutlich andere Partner suchen. Wir achten insbesondere auch die Persönlichkeitsrechte usw., allerdings orientieren wir uns an den Maßstäben von Karlsruhe, nicht an denen des Landgerichts Hamburg etc..

Damit wir Anwälte die eingereichten Fälle nicht nur nach juristischen Gesichtspunkten beurteilen, sitzen vier Nichtjuristen im Gremium, die uns Fachidioten ggf. wieder auf den Teppich zurück holen. Langfristig werden wir wohl das Entscheidungsgremium auf Leute ausdehnen, die nicht zufällig auch Piraten sind. Unsere Stärke ist die Vernetzung!

21. Juni 2012

Abwehr-Initiative(n) gegen Gängel-Abmahnungen

Derzeit arbeite ich an einem Konzept, wie man durch Vernetzung Blogger etc. vor den Auswüchsen weltfremder Rechtsprechung schützen kann.

Ein ähnliches Anliegen verfolgt Hardy Prothmann, der einen Verein gegen den Abmahnwahn gründen will. Prothmanns Heddesheim-Blog ist vor allem durch den juristischen Amoklauf des GRÜNEN-Politikers Ströbele in Erinnerung, dessen Ehefrau mit Fischfutter attackiert wurde. Prothmanns Idee ist so eine Art „ADAC“, bei der Mitgliedern Rechtsberatung vermittelt und ggf. finanziert wird und Gängel-Abmahner transparent gemacht werden.

Bei meinem Projekt geht es mehr darum, dass konkrete Urteile aus den unteren Instanzen, die von der meinungsfreiheits-freundlichen Linie von BGH und Bundesverfassungsgericht abweichen, durch Finanzierung des Rechtswegs korrigiert werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein wäre hierfür keine Voraussetzung, die Förderung würde allerdings erst im Prozessstadium Stadium ansetzen.

Sinnvoll wäre eine Kombination beider Anliegen. Den Projekten ist gemein, dass ein Gremium an Juristen und Publizisten benötigt wird, die über förderungswürdige Fälle entscheiden.

Was mein Projekt betrifft, werde ich kommende Woche die Entscheidungen über die Rechtsform treffen. Kritik, Anregungen und Partner sind willkommen!

18. Juni 2012

Konzeptvorschlag zur Stiftung Bloggerhilfe

Ich bin der Meinung, dass man die Kontrolle der Meinungsfreiheit nicht Lügnern überlassen sollte. Dieser Befund entspricht allerdings den gegenwärtigen Verhältnissen im Presserecht, wo Anwälte und Richter willkürlich Meinungsäußerungen in Tatsachenbehauptungen umdeuten und die Beweislastumkehr für solche in absurder Weise auf die Spitze treiben. Nicht nur das Äußern ungeliebter Meinungen ist inzwischen eine heroische Tat, sondern bereits das Verlinken von Videos, die irgendwelche Nebensächlichkeiten enthalten, die zu beweisen wären. Die Missstände sind u.a. Folge asymmetrischer „Kriegskassen“, mit denen Industrie, Politiker und Scharlatane ihre Kritiker juristisch mundtot zu machen pflegen. Es wird Zeit, die willkürliche Missachtung der Rechtsprechung aus Karlsruhe durch die Instanzgerichte zu beenden.

Mein Konzeptvorschlag für die Kriterien einer „Stiftung Bloggerhilfe“ (Arbeitstitel):

  1. Der Rechtshilfefonds soll den Rechtsweg gegen meinungsfreiheitsfeindliche Rechtsprechung aus den unteren Instanzen finanzieren.
    Grund: Urteile aus den Instanzgerichten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung aus Karlsruhe stehen, führen zu Rechtsunsicherheit und Selbstzensur. Meinungsfreiheit ist für Privatpersonen nicht finanzierbar, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt und nur selten von Prozesskostenhilfe unterstützt.
  2. Gefördert werden nur Fälle, in denen bereits ein Gericht befasst ist (einstweilige Verfügung, Klage).
    Grund: Der Großteil aller Abmahnungen ist ohnehin Bluff. Der Rechtshilfefonds soll keine anwaltliche Beratung ersetzen, sondern die Finanzierung von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsprechung ermöglichen.
  3. Seinen Anwalt wählt der Betroffene.
    Grund: Das ist nun einmal das gute Recht eines Beklagten.
  4. Über die Förderung eines Falles entscheidet ein Gremium an Experten (Anwälte etc.).
    Grund: Die Mittel sollen gezielt für wichtige Anliegen der Meinungsfreiheit im Internet eingesetzt werden, um ggf. Grundsatzurteile zu erstreiten. Aufgrund der Vielzahl an Fallgestaltungen und unbekannten Entwicklungen wäre eine enge Definition förderungswürdiger Fällen nicht sachgerecht.
  5. Das Experten-Gremium wird umfassend in die Rechtsverteidigung eingebunden. Alle kostenauslösenden Schritte werden mit dem Experten-Gremium abgestimmt.
    Grund: Es geht um Geld.

Soweit mein grober Vorschlag. Erste Kollegen haben bereits Interesse an der Mitwirkung signalisiert. Wer wäre noch bereit, ehrenamtlich in einem Expertengremium mitzuwirken?

5. Juni 2012

Und noch mehr Klehranleger …

Insgesamt haben nun 1.345 Menschen rund 40.000,- € angelegt, bei denen ich mich herzlich bedanke. Der Fall wird in der Branche übrigens mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

Viele der überwiesenen Beträge enthalten Zahlenfolgen, die aus „23“ oder „42“ gebildet sind, was klar auf den Chaos Computer Club hindeutet … ;)

(more…)

4. Juni 2012

Aktion Klehranlage – 1228 Leuten gefällt das

FAQ

Wie viele Leute haben sich beteiligt?

In den ersten drei Tagen konnte ich 1138 Eingänge verzeichnen. Heute morgen wurden bis jetzt 90 weitere Eingänge gutgeschrieben.

Ist dieser Herr Dr. Nikolaus Klehr wirklich ein so schlimmer Finger?

Dieser Artikel vom Januar berichtet über einen Strafprozess gegen Klehr in Salzburg. Da Klehr entgegen seiner Gewohnheit diesen Beitrag nicht angegriffen hat, darf man wohl Authentizität unterstellen. Er räumt also selbst Beweisschwierigkeiten für den Erfolg seiner Methode ein, dennoch wird mir von vollen Wartezimmern mit Menschen berichtet, deren Hoffnung Klehr versilbert. Wer die Wirksamkeit bezweifelt, fängt sich juristischen Ärger ein.

Warum lässt du dich von einem anderen Anwalt vertreten?

Ein guter Anwalt vertritt sich grundsätzlich nie selbst in eigenen Angelegenheiten, weil die professionelle Distanz zum Fall fehlt. Außerdem ist Thomas Stadler der meines Erachtens kompetenteste Kollege in Sachen Linkhaftung. Für die Freiheit des Internets ist mir das Beste gerade gut genug.

Kann man nichts gegen die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg tun?

Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 97 GG und der Gewaltenteilung in Art. 92 GG muss man im Medienrecht das Landgericht Hamburg als Eingangsinstanz ertragen, solange der willkürlich fliegende Gerichtsstand anerkannt wird. Während in letzter Zeit viele Gerichte die willkürliche Anwendung von § 32 ZPO ablehnen und mit den Stimmen der Fachliteratur einen Sachbezug zum Klageort fordern, ignoriert die Hamburger Pressekammer die einhellige Kritik. Weil die örtliche Zuständigkeit in den unteren Instanzen verbindlich geklärt wird, kann der BGH nicht korrigierend eingreifen. Man müsste daher wohl schon § 32 ZPO ändern und einen Sachbezug fordern, damit die Hamburger endlich unter sich bleiben können.

Wie viel Geld hast du zusammen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Bislang sind ca. 37.000,- € eingegangen. Ich arbeite demnächst eine Übersicht über die bisherigen und die noch zu erwartenden Kosten in Sachen Klehr aus.

Du hast jetzt fast doppelt so viel, wie du für Berufung und Revision brauchst. Was machst du mit den Überschüssen?

Ich werde zunächst denjenigen, die mir spontan mehr als 20 Euro überwiesen haben, eine Reduktion anbieten. Es waren erstaunlich viele dreistellige Eingänge, es bedeutet den Leuten offenbar sehr viel. Viele Klehranleger schrieben spontan in den Überweisungszweck, dass die Einlage in jedem Fall bestehen und ggf. später in einen Rechtshilfefonds für vergleichbare Fälle gehen soll. Dies erklärten insbesondere die drei Klehranleger, die vierstellige Beträge überwiesen haben. Bitte heute noch keine Rückzahlwünsche mailen, da ich im Moment noch nicht weiß, wie ich das bei über 1200 Klehranlegern buchführungstechnisch bewältigen kann und diese Woche terminlich sehr dicht ist, so dass ich Mails kaum bearbeiten kann!

Wie wird der Rechtshilfefonds aussehen und warum braucht man ihn?

Ich prüfe gerade, welche Rechtsform die sinnvollste ist. Vermutlich wird es eine Stiftung. Ich muss auf alle Fälle das Geld bald von meinem Konto räumen, sonst verdient die Steuer mit. Paul Sethe sagte einmal, dass Meinungsfreiheit das Recht von 200 reichen Leuten sei. Ich finde, dass über Missstände auch dann berichtet werden sollte, wenn sich die Gegenseite gewisse Hamburger Anwälte und das angeschlossene Gericht leisten kann. Ansonsten müsste man dazu raten, was die Leute von esowatch von Anfang an gemacht haben: Man betreibt eine Website anonym im Ausland. Aber im einem Land, in dem Meinungsfreiheit Verfassungsrang eingeräumt wird, kann und darf die Flucht in den Untergrund nicht der Normalfall werden. Eine Zensur findet in Form der Selbstzensur sehr wohl statt.