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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


29. Juli 2013

Kompa ./. Klehr – Oberlandesrichter Buske will es oberlandesrichten

 

Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.

Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.

Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.

Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?

25. Juni 2013

Bombenleger-Prozess in Luxemburg

Gestern sah ich mir in Luxemburg den 53. Prozesstag des dort zu Recht als „Jahrhundert-Prozess“ bezeichneten Strafverfahrens gegen zwei angeklagte Ex-Polizisten an, denen man die Bombenserie von 1984 bis 1986 zur Last legt. In Wirklichkeit sitzen längst nicht mehr die beiden Staatsdiener auf der Anklagebank, sondern deren Herren. Kommenden Mittwoch muss der vormalige Justizminister Luc Frieden als Zeuge aussagen, warum er auch er die Ermittlungen 2006 zu behindern versuchte. Sein früheres Ministerium war letzte Woche durchsucht worden, ähnliches hatte das Gericht bereits vor Monaten beim Geheimdienst angeordnet.

Luc Frieden, derzeit Finanzminister, ist „Kronprinz“ von Staatschef Jean-Claude Juncker, der über diese Affäre ebenfalls stolpern könnte, da die Bomben offensichtlich nicht von echten Terroristen gelegt wurden, sondern unzweifelhaft Insider-Jobs gewesen sein müssen. Gestern ließen die beiden echten Prinzen mit blumigen Worten verkünden, dass sie ebenfalls als Zeugen zur Verfügung stehen werden und auf ihre Adelsprivilegien ausdrücklich verzichten werden.

Das Verfahren wird von der Bevölkerung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Als ich im Zug einer Frau erzählte, dass ich in Deutschland über den Fall berichte, lud sie mich am Bahnhof spontan zum Kaffee ein. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es Neuwahlen gibt. Die Luxemburger Piratenpartei ist die erste, die bereits ein Programm hat. Gestern habe ich mich auch mit dem Luxemburger Pirat und Abgeordneten-Watcher Jerry Weyer getroffen, der die Vorgänge im Großherzogtum bestens im Auge hat.

Prozesssprache in Luxemburg ist Französisch. Die Amtstracht von Anwälten verziert wie bei evangelischen Pastoren ein weißes Bäffchen. Dem Kollegen Maître Dr. Vogel ist am Ärmel seiner Robe sogar eine weiße Borte gestattet. Die Richterinnen und Richter ziehen wie beim deutschen Verfassungsgericht mit runden Hüten ein. Der Staatsanwalt hatte gestern übrigens bemerkenswert lange Haare. Ein „langhaariger Bombenleger“ war er wohl nicht, obwohl Bombenlegen in Luxemburg Staatsaufgabe zu sein scheint. Die Bomben zünden nun nach 29 Jahren erneut – mit größtmöglicher politischer Sprengkraft.

12. Juni 2013

Als Christiane Krajewski auf den Hund kam

Als ich im Zusammenhang mit Peer Steinbrücks Kompetenzteam den Namen Christiane Krajewski hörte, musste ich schmunzeln. Während meines Studiums in Saarbrücken in den 1990er Jahren hatte sich Ministerpräsident Lafontaines damalige Wirtschaftsministerin Krajewski mit einem politischen Kabarettisten in die Wolle bekommen, mit dem ich befreundet war, und dadurch ähnlich schlechte Presse produziert, wie sie gerade Peer „Peerblog“ Steinbrück genießt.

„Dr. K. Odie“ nannte sich jener Satiriker, der als Wahlkampfmanager posierte und seine beiden Hunde als Spitzenkandidaten für die Landtags- und Bundestagswahlen antreten ließ. Der Künstlername beinhaltete eine Anspielung an den von Garfield unterdrückten Hund „Odie“ und „Chaot“. Einmal die Woche erschien der Mann auf dem St. Johanner Markt, deckte mit einer Holzplatte den dort befindlichen Brunnen ab und hielt für seine darauf prominent drapierten Hunde Wahlkampfreden. Der Urheber des Brunnens war damit ausdrücklich einverstanden. Das Programm des „Forums Dicker Hund – FDH“ hatte „Dr. K. Odie“ einem berühmten Lafontaine-Zitat nachempfunden: „Fressen, Saufen, Sex“.

Eines Tages war dem Hundeliebhaber in einer saarländischen Verordnung über Kampfhunde aufgefallen, dass die Autoren offenbar über keine allzu ausgeprägte Sachkenntnis verfügen konnten. Stutzig wurde er, als er heraus fand, dass die Verordnung von einer entsprechend promovierten Mitarbeiterin stammte und begann zu recherchieren. Dabei fiel ihm auf, dass die Kandidatin ein für ihr Thema absolut wesentliches Werk nicht in ihrem Literaturverzeichnis aufgeführt hatte, einige Informationen aber aus dem Werk zu stammen schienen. Dr. K. Odie machte seine Entdeckung öffentlich und empfahl der mäßig kompetenten Kraft, sich doch besser im emotionalen Tierschutz zu engagieren.

Kurz darauf erhielt der „Dr.“ K. Odie einen Strafbefehl – wegen Missbrauchs eines Titels. Der „Dr.“ ließ es auf eine Klage ankommen und verteidigte sich im wesentlichen selbst. Wie der Angeklagte hatte wohl auch kaum ein Prozessbeobachter Zweifel daran, dass dem plötzlichen Interesse der Staatsanwaltschaft eine Reaktion der von Dr. K. Odie nachhaltig angegriffenen Ministerin Krajweski zugrunde lag. Der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft explodierte während der Verhandlung über den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde sich zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. In der Hauptsacheverhandlung, die ich mir natürlich ansah, nutzte der Kabarettist sein Recht auf das letzte Wort und hielt ein mindestens einstündiges Schlussplädoyer, das wohl längste „letzte Wort“, von dem man im Saarland je gehört hatte. Die Amtsrichterin – laut K. Odie soll sie SPD-Mitglied gewesen sein – verurteilte den falschen Doktor der Wahlkampfkünste.

Der Fall wurde in der Presse genüsslich verfolgt und erboste neben anderen den prominenten Strafverteidiger Prof. Dr. Egon Müller , der Odie prompt in der Berufung vertrat. Warum der Kollege Müller zu den bundesweit 10 besten Strafverteidigern gezählt wurde, war mir schon nach wenigen Minuten Verhandlung klar. Die Präsentation des Sachverhalts machte bereits das Tatbestandsmerkmal „Führen eines akademischen Grads“ mehr als zweifelhaft. Der Staatsanwalt beschränkte sich nach Müllers Rede darauf, einen Freispruch zu beantragen. Dem folgten die Richter vermutlich schon deshalb, um ein weiteres letztes Wort von Dr. K. Odie zu vermeiden. Nachzulesen ist die Geschichte in NJW 1996, 2665.

Während der Kabarettist aus dieser Affäre gestärkt hervorging, hinterließ Wirtschaftsministerin Krajewski keinen allzu souveränen Eindruck. Der grantelnde „Doktor“ eckte bei der Inanspruchnahme seines Rechts auf freie Meinungsäußerungen auch in den Folgejahren an, was ihn seine Anstellung kostete – zu Unrecht übrigens, wie das Saarländische Oberlandesgericht urteilte.

30. Mai 2013

Täuschten Polizisten Bomben-Attentate vor?

In Luxemburg stehen in einem inzwischen 39 Prozesstage währenden Verfahren zwei Polizisten auf der Anklagebank, denen das Vortäuschen der Bombenserie zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Schlagende Beweise für die Täterschaft gibt es nicht, jedoch zeichnet sich ein deutliches Bild, dass die Aktionen mit erheblichem Insiderwissen durchgeführt worden sein müssen und bei der Aufklärung massiv vertuscht wurde.

Eine derartig langfristige Täuschungskampagne zugunsten besserer Polizeiausstattung wäre jedoch ohne Beispiel. Die Anwälte der beiden angeklagten Polizisten sehen denn auch in den Attentaten eine militärische Handschrift. Inszenierte Attentate zur psychologischen Beeinflussung der öffentlichen Meinung gehören zum Standardrepertoire von Militär und Geheimdiensten. So fanden etwa der US-Verteidigungsminister Caspar Weinberger und sein schwedischer Kollege Anfang der 1980er Jahre nichts dabei, die Bevölkerung vor vermeintlich russischen U-Booten zu verängstigen, die in schwedischen Hoheitsgewässern herumschnorchelten. Tatsächlich waren es U-Boote der NATO.

Was mich an dem Fall am meisten fasziniert: Die deutschen Medien berichten so gut wie gar nicht darüber, obwohl die Angelegenheit politisches und historisches Gewicht hat. Lediglich dem skurrilen „Zeugen“ Andreas Kramer war für kurze Zeit Aufmerksamkeit vergönnt, jedoch diente er publizistisch in erster Linie dazu, die Untersuchung lächerlich zu machen. Wenn ich mir ansehe, mit welch dürftigen Storys politische Journalisten dieser Tage Zeilen verschwenden, kann ich nur darüber staunen, wie man sich die wirklich starken Themen entgehen lassen kann.

3. Mai 2013

Maître Gaston Vogel: „Ich kultiviere Antipathie!“

Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.

Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte „Narrenfreiheit“. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.

Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.

Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.

Feigenblatt für feige Blätter

Zum heutigen Tag der Pressefreiheit inszeniert sich der Deutsche Journalistenverband mit diesem Heldenverehrungsvideo. Nun gibt es im Promillebereich tatsächlich Journalisten, die sich in Gefahr begeben, und es mag im Prozentbereich Journalisten geben, die jedenfalls ihre körperlich ungefährliche Arbeit tun. Aber falls das wenigstens ein Feigenblatt sein soll, dann wäre das außerhalb von FKK-Gelände eine Ordnungswidrigkeit.

NIX habt ihr Journalisten geleistet. Null. So gut wie niemand in Deutschland weiß, was sich hinter Bestandsdatenauskunft verbirgt, weil ihr das nicht bringt. Ihr seid zu blöd, um über Internet die Luxemburger Presse mitzulesen, wo gerade ein Jahrhundertprozess läuft, der uns Aufschluss über die NATO-Sauereien in Europa während der 1980er Jahre gibt. Schon einfaches Klicken überfordert euch. Ihr reicht Propaganda und Tittytainment durch. Und für eure verzerrten Ausschnitte der Realität beansprucht ihr auch noch ein „Leistungsschutzrecht“.

Ich hatte mal den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken, kennen gelernt. Bevor der mit mir überhaupt ins Gespräch kommen wollte, war es ihm wichtig, seine Verachtung für die Piraten zu kommunizieren. Über unsere Positionen wusste der ignorante Journalistenfunktionär offenbar nahezu gar nichts, sondern käute nur den Müll wieder, den er bei den Polit-Boulevardjournalisten gelesen hatte. Ich achte die Journalisten, die aus echtem Schrot und Korn sind. Aber Konken & Co. haben den Schuss nicht gehört. Jedenfalls keine echten Schüsse.

30. April 2013

NSU-Prozess – Könntet ihr jetzt mal bitte die Presse halten?!

Der Kollege Höcker hat neulich den wohl prestigeträchtigsten Erfolg seiner Karriere eingefahren: Er verschaffte durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht einer türkischen Tageszeitung einen Zuschauerplatz im Münchener NSU-Prozess. Resultat dieses Coups war jedoch nicht nur, dass die Plätze neu vergeben werden mussten, vielmehr führte ebendieses zu einer Vertagung des Prozessbeginns. Damit greift die Presse in ein Geschehen in einer Weise ein, die ihr eigentlich als beobachtendes Medium gar nicht zugedacht ist. Es ist zwar nicht anzunehmen, dass durch die Verzögerung ernsthafte Unterschiede entstehen, ausgeschlossen ist das aber keineswegs. So können in der Zwischenzeit Zeugen versterben, die Perspektive der Richter durch neue Ereignisse beeinflusst werden, was auch immer. Die Autorität des Gerichts ist durch diesen Schlenker sicherlich nicht gefördert worden.

Inzwischen nun heulen Zeitungsverlage los, die jetzt bei der Losvergabe leer ausgegangen sind, und wollen gar selbst klagen. Die sich zur Qualitätspresse zählenden Edelblätter neiden nicht nur den Gewinnern ihre Position, sondern wollen sie auch noch verächtlich machen. So zeigt man mit dem Finger verächtlich auf „Brigitte“, RTL2 und BILD und ärgert sich über das mehrfache Glück der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser.

Ich halte das für eine alberne Gockelei, denn den Redaktionen entgeht nichts. So ist etwa im Saal die Deutsche Presse-Agentur vertreten, von der alle Blätter Beiträge beziehen. Einige freie Journalisten sind dabei, deren Arbeiten die Verlage kaufen können. Die zahlreichen öffentlich-rechtlichen Häuser gewährleisten grundsätzlich eine seriöse Berichterstattung. Abgerundet wird das Bild durch die vielen Journalisten anderer Häuser, sodass eine ausgewogene Darstellung zu erwarten ist. Ich rechne übrigens stark damit, dass auch RTL2 mit RTL kooperieren wird. Filmen ist während der Verhandlung ohnehin nicht erlaubt. Und auch bei BILD und Brigitte arbeiten durchweg Profis, wenn auch Sprache und Perspektive auf die Leserschaft zugeschnitten sein mögen. Da hier eine Frau angeklagt ist, halte ich es durchaus nicht für unangemessen, dass 6,25% des entsprechenden Kontingents an eine Frauenzeitschrift vergeben wurden, und zwar an eine niveauvolle, die immerhin 3,6 Millionen Leser erreicht. Brigitte muss einen Vergleich zur Berichterstattung über den Fall durch die selbst erkorene Qualitätspresse nicht scheuen, und das Geringschätzen einer Frauenzeitschrift sagt eher etwas über die eigene Mentalität aus.

Was aber gar nicht geht: Den Prozess noch weiter mit wehleidigen juristischen Winkelzügen zu verzögern. Heult doch, ihr Mädchen!

25. April 2013

Ist Eckart von Hirschhausen ein Pirat?

1990 gewann ich auf einem Fachkongress in Berlin mit einer experimentellen Zauber-Darbietung die „Ken Brooke-Medaille“. Ich hatte den Anspruch, neue Tricks, neue Effekte und eine neue Form der Präsentation zu entwickeln. Nicht ein einziges Detail meiner Performance hatte vorher irgendein anderer Künstler so gezeigt.

Zwei Jahre wurde Eckart von Hirschhausen Träger der Ken Brooke-Medaille. Seine Darbietung war alles andere als originell. Zu jedem Kunststück und zu jedem Gag könnte ich den Urheber benennen. Auch wenn seine Leistung unkreativ war, so war sie dennoch hervorragend gut. Auch David Copperfield ist mehr ein Interpret als ein Erfinder, auch Goethe hat sich bei anderen bedient. Da Eckart aber die Künstler, die er kopierte, nicht bezahlt hat, darf man ihn wohl einen „Piraten“ nennen.

Eckart hat inzwischen zu Ende studiert und promoviert, wurde zwischendurch Profi-Zauberkünstler, entdeckte dann die Sparte medizinisches Kabarett und ist auch als Buchautor äußerst erfolgreich. Er gehört zu dem homöopathisch gering dosierten Bruchteil von Autoren, die von ihren Schreibkünsten tatsächlich leben können. Da er sogar mehr Geld verdient, als er sinnvoll ausgeben kann, spendet er einen Großteil seiner Einkünfte. So weit, so sympathisch.

Um so erstaunter bin ich nun, dass sich Eckart, der es absolut nicht nötig hätte, in die unterirdische Kampagne der VG Wort einspannen lässt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Propaganda möchte ich mir ersparen, dazu habe ich bzgl. des ähnlich unsäglichen ZEIT-Aufrufs „Wir sind die Urheber“ eigentlich schon alles gesagt. Interessant ist aber die Mentalität der Leute, in deren Gesellschaft sich Eckart begibt. Das muss man sich schon im Original ansehen, bevor man das glaubt:

Ach, übrigens: Die VG Wort erwartet demnächst ein wohl peinliches Urteil. Sie hat nämlich ihre Urheber zugunsten von Verlagen über den Tisch gezogen. Pharisäer eben …

 

15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr „fördert“ Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

31. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss! (2)

Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:

Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff

Material ohne Bedeutung

Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.

Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt

Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!