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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


28. Juni 2010

Fussball in der Pressekammer: Videobeweis fehlt!

Letzten Freitag liefen vor Schiedsrichter Buske der klagende Spieler Olivier Caillas und das Sportmagazin TAZ auf. Caillas soll vor über einem Jahr einen anderen Spieler rassistisch beleidigt haben, worauf der Kläger (offenbar in Berlin) eine Gegendarstellung durchsetzte und auf Unterlassung klagte. Zur Unterlassungsklage bat der Düsseldorfer ins Hamburger Pressestadion, wo mal jemand gegen die zuvor lange geduldete Bezeichnung „Negerkalle“ geklagt hatte.

Ob diese Äußerung tatsächlich gefallen war, ist streitig. Die Äußerungen des TAZ-Anwalts hingegen sind dokumentiert (wenn auch aus dem Zusammenhang gerissen und möglicherweise falsch zitiert). Nach dem ersten Termin (Herbstsaison) war ein Beweisbeschluss ergangen.

Im Hinspiel hatte sich der TAZ-Anwalt bereits gegen das Trikot gesträubt:

Muss ich mit Robe sitzen? In Berlin ist das nicht mehr nötig.

Anpfiff. Der Unparteiische vermisst den Videobeweis:

Es gibt keine Zeugen, keine Fernsehaufnahmen.

Foul TAZ-Anwalt:

Ich lass mich hier nicht verarschen.

Der Unparteiische lässt einwechseln:

Wir haben einen Wechsel in der Kammer.

Rückspiel letzten Freitag. Caillas läuft persönlich auf. Der geladene Spieler Mouhani will offenbar nicht in den Strafraum. Im Fanblock an der Vuvuzeela: Rolf Schälike.

Der Unparteiische:

Er sagt, er ist im Trainingslager und muss sich vorbereiten. Wir dachten, wir sind besonders schlau und haben den Termin vorverlegt. Kamerun ist gestern rausgeschmissen worden. Ja, er ist Kongolese.

Fouls TAZ-Anwalt:

Ausgerechnet die Zivilkammer in Hamburg entscheidet, ob die Presse berichten darf. Es gibt die BGH-Entscheidung, dass keine überhöhten Forderungen an die Verdachtsberichterstattung zu stellen sind.

Kenne ihn nicht. Ist mir nicht als Irrer aufgefallen.

Wenn der Hausanwalt von FC Union Berlin ein schlechter Anwalt ist. Bei mir hätte er gewonnen. Wären Sie bei Mauck [Vorsitzender Richter der Pressekammer am Landgericht Berlin] nicht weit gekommen.

Caillas:

Habe kein einziges Wort gesprochen während des Spiels. Nach dem Spiel kam ich auf ihn zu, wollte ihm die Hand geben. So verabschiede ich mich nach jedem Spiel von den Profispielern, die ich kennen gelernt habe. Er wollte nicht.

Der Unparteiische:

Kein Wort?

Caillas:

Nachdem der Trainer mir gesagt hat, ich hätte ihn rassistisch beleidigt.

Der Unparteiische:

Während des Spiels?

Caillas:

Während den 90 Minuten fiel kein einziges Wort. Nach dem Spiel, ich war ausgewechselt. Mouhani kannte ich neun bis zehn Jahre. Unterhalten uns nach dem Spiel. Haben ein kollegiales Verhältnis. Ich habe es nicht gesagt.

Der Spielverlauf wird diskutiert:

Unparteiische Ritz:

Habe eine kurze Frage. Vertreter der Beklagtenseite sagt, dass es zu einem …

TAZ-Anwalt:

Handspiel …

Unparteiische Ritz:

Freistoß wegen absichtlichem Handspiel kam.

Caillas:

Der Spieler Mouhani hatte schon im Spiel eine gelbe Karte gehabt. Bei …. Wäre es eine Rote Karte geworden.

Unparteiische Ritz:

Das verstehe ich.

Caillas:

Hätte eine Rote Karte gegeben.

Der Unparteiische:

Wir sind Spezialisten.

Caillas:

Hat gesagt, mehr Absicht gibt es nicht. Dem Schiedsrichter Wolfgang Stark gegenüber hat er das gesagt. Ich habe kein einziges mal mit Mouhani gesprochen. Er wusste, dass die zweite Gelbe Karte gezogen wird. Dementsprechend die Äußerung. Das denke ich. Um das Ganze abzulenken. Daraufhin hat keiner von uns Gelb bekomme. (…)

Nach dem Handspiel kam es zur Rudelbildung. Mouhani und ich wurden zum Schiedsrichter geholt. Wenn Du zu mir noch ein Mal musst, bekommst Du gelb, hat er mir gesagt. Zu Mouhani hat er gesagt – genau was, weiß ich nicht – bla, bla, fliegst Du vom Platz.

TAZ-Anwalt:

Ich berufe mich auf die Zeugenaussage vom Schiedsrichter Stark. Du sagst: Handspiel. Beide Spieler gingen aufeinander los.

Der Vorsitzende:

[Nicht dokumentiert, in der Pressekammer sind keine Aufzeichnungen zulässig. Vermutlich, weil die Rechte bei der FIFA liegen.]

Schiedsrichter-Foul TAZ-Anwalt:

Ich weiß mehr als Sie.

Unparteiische Ritz:

Das ist nicht selten.

TAZ-Anwalt:

Beide Spieler, beide waren schon mit Gelb geahndet. Der da auch. Ist vergessen worden. Das ist die Wahrheit. Die habe ich dazu … Der hat dagegen protestiert. So werden Sie, Herr Buske an der Nase herumgeführt. Sie sollten sich schlau machen, Herr Richter.

Der Unparteiische:

Wir können es kurz machen.

Foul TAZ-Anwalt:

Bei Ihnen kann man alles erwarten.

Der Unparteiische:

Der Beklagten-Vertreter sagt,“Ich berufe mich in Bezug für die folgenden Tatsachen auf das Zeugnis von Wolfgang Stark, [Adresse].“ Er ahndete in der 65. Spielminute ein Handspiel von Young-Mouhani. Direkt nach dem Freistoß-Pfiff gingen beide Spieler, der Kläger und der Zeuge Mouhani, aufeinander los und schlugen aufeinander ein. Der Schiedsrichter separierte beide und informierte beide, dass er in Falle der Fortsetzung, beide mit Gelb und somit mit Gelb-Rot des Feldes verweisen wird. Beide waren bereits mit Gelb verwarnt. Der Zeuge Mourani hat … dass er so reagiert hat, weil der Kläger zu ihm „Neger“ gesagt hat. Damit ist widerlegt, dass beide kein Wort gewechselt haben. Ist ja Sinn dieser Lüge, hat mit diesem Menschen gar nicht geredet.

Das Verfahren geht in die Verlängerung. Der ausgebliebene Zeuge darf mit einem Ordnungsgeld rechnen.

25. Juni 2010

ECHELON-Gründungsdokumente veröffentlicht

Lange hatte man es als Verschwörungstheorie abgetan, Hacker wurden als paranoid angesehen, wenn sie sich bei der Telekommunikation durch die US-Geheimdienste abgehört fühlten. Es ist noch gar nicht so lange her, da war die bloße Existenz der NSA ein Staatsgeheimnis. Vor einem Jahrzehnt sah sich die Europäische Union veranlasst, die Existenz des ECHELON-Programms zu verifizieren.

Nunmehr sind die ultrageheimen Gründungsdokumente des ECHELON-Programms von 1946, mit dem die Geheimdienste der USA und des Vereinigten Königreichs Freund wie Feind kommunikationstechnisch ausspionierten, freigegeben worden.

UPDATE: Letztes Jahr erschien ein hierzulande nur auf DVD vertrriebener Thriller zum Thema: „Die Echelon Verschwörung“

8. Juni 2010

IM „Wilfried“ – Persönlichkeitsrechtsexzesse auf dem Rückmarsch?

Bereits der unermüdliche Gerichtsblogger Rolf Schälike teilte mir vor einiger Zeit seine Beobachtung mit, dass auch die Pressekammer Berlin so langsam von dem ausufernden Missbrauch des Persönlichkeitsrechts durch findige Anwälte genug hat und ihren fragwürdigen Widerstand gegen die Vorgaben aus Karlsruhe zurückfährt.

In diese Richtung geht ein weiteres Urteil, mal wieder zur leidigen Problematik, ob man ehemalige Verpflichtete der StaSi entsprechend benennen darf, oder ob diese Episode vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt und damit dem Interesse der Öffentlichkeit entzogen ist.

Heute wurde bekannt, dass Iris Berbens Lebenspartner am Berliner Kammergericht mit dem Verbot gescheitert ist, seine Benennung als „IM“ zu verbieten. Zuvor hatte das die Berliner Pressekammer dem rbb und etlichen Printmedien verboten.

Der Berliner Tagesspiegel schreibt:

Wurden von den Gerichten zunächst die Persönlichkeitsinteressen der früheren IM in der Regel über das Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit gestellt, zeichnet sich nach den jüngsten Urteilen nun ein gegenteiliger Trend ab.

(…) Das Aufarbeitungsinteresse hatte auf der ganzen Linie gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte gesiegt.

Künftig also werden Historiker weniger vom diffusen Persönlichkeitsrecht behindert werden, das zwar grundsätzliche Berechtigung, aber eben auch gewisse Grenzen hat.

Da der rbb im Gegensatz zu den anderen Medien klein bei gegeben hatte, darf er als einziger nun nicht mehr über „IM Wilfried“ berichten.

StaSi-Fälle beobachtet Schälike besonders gerne. Er hatte etliche Monate in StaSi-Gefängnissen zugebracht, weil er auch in der DDR seinen Drang nach Meinungsäußerung auszuüben pflegte.

Siehe auch:

UPDATE: Der Kläger wurde von einem Anwalt vertreten, der früher zur Kanzlei des rbb-Anwalts gehörte. Diese beiden Anwälte vertreten sich häufig gegenseitig, etwa wenn der eine für den anderen Herrn Schälike verklagt. Seltsam …

7. Juni 2010

Wikileaks dunkles Geheimnis und die Schatten der Medien

Welchen Nimbus auch immer Geheimdienste um sich herum inszenieren, so beruhen die größten nachrichtendienstlichen Erfolge des Kalten auf Überläufern bzw. Verrätern, die sich selbst angedient haben. So ist denn auch die wesentliche Quelle des „Geheimdienstes der Menschheit“ Wikileaks der geöffnete Briefkasten für digitale „große braune Umschläge“.

Der Ursprung scheint aber nicht ganz so unschuldig gewesen zu sein. So hat man offenbar in der Tor-Suppe Material abgefangen – das wäre dann klassisches Spionagehandwerk.

Nun wurde auch bekannt, dass angeblich ein Informant enttarnt wurde.

Wie segensreich Wikileaks ist, kann man an dem Memo sehen, indem die CIA rät, den Deutschen mehr afghanische Frauen zu zeigen, um damit ein positive Stimmung für staatlich befohlenes Töten zu erzeugen. Wie Fefe heute analysiert, wird das offenbar von den Medien tatsächlich brav umgesetzt.

UPDATE: Wikileaks dementiert, soweit sie das können, ohne sensible bzw. bewusst gar nicht erst gespeicherte Informationen preiszugeben. Sie schrieben, dass die Washington Post ein Jahr lang im Besitz des Videos gewesen sei, es jedoch der Öffentlichkeit vorenthalten habe.

UPDATE: Der SPIEGEL bringt weitere Hintergründe.

1. Juni 2010

Interview mit dem BND-Boss

Chefspion Ernst Uhrlau stand der Mottenpost Rede und Antwort. In der bereits eine Woche alten Ausgabe räumte der Jurist indirekt ein, dass die legendäre Email von Uhrlau an Wikileaks echt war, was bislang umstritten war.

Noch etwas ist interessant: Der BND-Boss sagte, er lese gerade Henning Mankell. Nun ja, der Autor macht ja gerade außenpolitische Schlagzeilen, denn er sitzt im Knast einer Nation, deren nicht gerade zimperliche Auslandsgeheimdienst traditionell mit dem BND eng zusammenarbeitet. Das könnte spannend werden …

31. Mai 2010

Bunter Stern

Die BUNTE ist noch immer sauer auf den stern, dessen Lichtschein Schatten auf erhellende Beschattungen warf, die dann aber nur schattierende Fotos betroffen haben sollen, weshalb der Presserat einen Schatten hatte und die Vorgänge als unaufklärlich einstufte und nicht zu presseratsitzen wollte, weshalb die BUNTE nun in einer norddeutschen Pressekammer vorstellig wird, wobei man nicht schnödes Geld wünscht, sondern Unterlassung begehrt.

25. Mai 2010

Bistum Regensburg ./. Aigner – die Kirche spricht

Die Pressestelle der Diözese Regensburg hat nun endlich die Kanzel bestiegen und predigt ihre Sicht der Dinge:

Glaubt man dem Bistum, so hatte seinerzeit nicht die Kirche um Stillschweigen gebeten, sondern die Familie des Missbrauchsopfers. Dies hatte der SPIEGEL genau umgekehrt berichtet, was dem Bistum zufolge der SPIEGEL hätte recherchieren können bzw. hierauf hingewiesen wurde.

Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht.

Trifft dies zu, dann wäre es tatsächlich schwacher Journalismus gewesen. Da die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptung nicht geschützt ist, wäre den Betroffenen daher durchaus ein Unterlassungsanspruch zuzubilligen (wobei sich die Frage stellt, ob denn für die Diözese auch eine Art „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ gilt).

Seltsam ist jedoch, dass die Pressestelle sich zuvor etwa dem NDR gegenüber zugeknöpft gab. Das hätte man doch gleich einfach kurz richtig stellen können, der Fall wäre erledigt gewesen. Seltsam ist, dass man es nicht beim Vorgehen gegen den SPIEGEL belassen hat, sondern den SPIEGEL-lesenden Bloggern hinterher steigt wie die Spanische Inquisition.

So aber hat man einen Blogger gegenüber, der auf die SPIEGEL-Meldung vertraute, die juristische Keule ausgepackt. Und dem Blogger Stefan Niggemeier, der auf den Blogger vertraute, der dem SPIEGEL vertraute, auch eins übergebraten. Da können Kirchens 10x (Persönlichkeits-)Recht haben, so eine Arroganz ist keine zeitgemäße Form geistiger Auseinandersetzung – schon gar nicht, wenn man die Katholische Kirche in diesen Tagen repräsentiert.

24. Mai 2010

Analyse der Tauss-Berichterstattung von Rainer Kaufmann

Nachdem ich neulich die bisweilen fragwürdig distanzlose „Gerichtsberichterstattung“ der Medien ad hoc kommentierte, hat sich der Journalist Rainer Kaufmann die Popagandaoffensive genauer angesehen. Neben einer Analyse der infamen SPIEGEL-Berichterstattung weist er insbesondere darauf hin, dass sich auch der Richter genötigt sah, die Staatsanwaltschaft auf ihr erstaunliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen:

Dabei hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Dr. Udo Scholl, einmal die Staatsanwältin ausgebremst, als er – sinngemäß zitiert – erklärte, dass die Frage, ob Tauss von sich aus auf den Koffer aufmerksam gemacht hätte, nicht erkenntnisführend sei, da er doch als Beschuldigter das Recht habe, keine Angaben zu machen. Das sei strafrechtlich nicht verwertbar.

(Via Kollege Werner Siebers.)

23. Mai 2010

Sternstunde des Deutschlandradios (oder auch nicht)

Bundespräsident Horst Köhler rechtfertigte die Bundeswehreinsätze mit Interessen des Außenhandels. So jedenfalls es über den Äther gegangen sein:

Köhler fordert mehr Respekt für deutsche Soldaten in Afghanistan Den deutschen Soldaten in Afghanistan sollte nach den Worten von Bundespräsident Köhler mit mehr Respekt begegnet werden. Die Bundeswehr leiste dort Großartiges unter schwierigsten Bedingungen, sagte Köhler im Deutschlandradio Kultur nach einem Besuch im Feldlager Masar-i-Scharif. Es sei in Ordnung, wenn kritisch über den Einsatz diskutiert werde. Allerdings müsse Deutschland mit seiner Außenhandelsabhängigkeit zur Wahrung seiner Interessen im Zweifel auch zu militärischen Mitteln greifen. Als Beispiel für diese Interessen nannte Köhler ‘freie Handelswege’. Es gelte, Zitat ‘ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auf unsere Chancen zurückschlagen’ und sich somit negativ auf Handel und Arbeitsplätze auswirkten. (…)

Nun wird gemeldet, dass das Deutschlandradio den Beitrag nachträglich wieder zensiert haben soll.

Vermutlich, weil die Bundeswehr ja ausschließlich aus humanitären Gründen Menschen totschießt oder sich totschießen lässt, weil der Hindukush ja ständig an unseren Grenzen rumlungert usw.

-> Fefes Blog

UPDATE: Hier ist das Originalinterview. Peinlich, peinlich …

22. Mai 2010

Das geheime Schiff der CIA

Es ist immer wieder faszinierend, wie sich die jeweils tagesaktuelle Nachrichtenlage von der historischen Sicht unterscheidet. Heute erscheint auf Telepolis.de mein Beitrag über den Stand der Forschung zur wohl aufwändigsten CIA-Operation überhaupt. Die Amis hatten 1974 heimlich ein gesunkenes U-Boot zu heben versucht, was unter dem Cover Up einer zivilen Forschungsmission lief. Als die bekannten Enthüllungsjournalisten Wind von der Sache bekamen, legten sie patriotischen US-Medien an die Kette. Als die Operation dann doch raus kam, saß die Regierung das einfach aus.