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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


16. September 2009

Forenhaftung: Landgericht Berlin fordert für Prüfpflichten spezifische Abmahnung

Wie der Kollege Feldmann in seinem Feldblog berichtet, scheint Richter Mauck vom Landgericht Berlin langsam im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Wer bei einem Forenbetreiber Prüfpflichten auslösen will, muss schon präzise darlegen, was ihn stört.

7. September 2009

Hoeren spricht in der ZEIT Klartext

DIE ZEIT bringt heute ein Interview mit Internetrechtpapst Prof. Hoeren mit dem provozierenden Titel „Jura ist nicht dazu da, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen“. Mir gefällt – natürlich – am besten:

„(…) Ärgerlich ist nur die grundsätzliche Ignoranz mancher Landgerichte in Internetfragen und die daraus resultierende Extremjudikatur. Es ist kein Wunder, dass clevere Anwälte die freie Wahl des Gerichtsstands bei Internetsachen ausnutzen, um etwa in Haftungsfragen extrem internetfeindliche oder netphobe Richter anzurufen. Hier bedarf es der Vorsicht, der Geduld – vieles wird in zweiter Instanz korrigiert – und der verstärkten Diskussion zwischen den Gerichten. Richter reden wenig miteinander, organisieren sich nicht und werden dann von klugen Anwälten über den Tisch gezogen. Das wird sich im Zeitalter des Internet ändern müssen. (…)“

Hoeren wäre für die Piraten die ideale (Achtung: Wortspiel!) Gallionsfigur. Soweit ich weiß, ist er aus prinzipiellen Gründen in keiner Partei, da sich so etwas für Professoren nicht gehöre.

Zur Verblasenheit der etablierten politischen Parteien in Sachen Internet-Wahlkampf äußert sich das Hamburger Abendblatt: „De Parteien verstehen die Internetgemeinde nicht“

Eine Partei tut das allerdings umso mehr, die allerdings in der heutigen TAZ mal wieder für ihre Profillosigkeit bzgl. der Offline-Welt kritisiert wird. Eine Aachener Zeitung, wo es ja wie hier in Münster nun einen Piraten im Stadtrat gibt, stellt hierzu folgende (von mir nicht überprüfte) Behauptung auf (Unterstreichung von mir):

Asylrecht uninteressant, bitte kein Verbot von Rüstungsexporten

Richtig heftig ist die Position der Piraten zum Asylrecht und zu Rüstungsexporten. Während zum 1992 weitgehend abgeschafften Asylrecht keine Position eingenommen wird, obwohl ein voll wiederhergestelltes Asylrecht eigentlich ein urdemokratisches Anliegen sein sollte, lehnt die Piratenpartei ein Verbot von Rüstungsexporten explizit ab. Zur Erinnerung: Deutschland ist unter der Schröder- und Merkelregierung zum drittgrößten Rüstungsexporteur weltweit geworden, es wird heute mehr als doppelt so viel Kriegsgerät in alle Welt exportiert, wie vor zehn Jahren.

Sollte die Meldung stimmen, dann nimmt die Piratenpartei also doch zu allgemeinpolitischen Fragen Stellung – möglicherweise die falsche.

31. August 2009

Kollege E. – the man without a face

Foto:kress.de/C. Meier via BILDblog.
Text auf der Bild: Rechtsanwalt E./Richter Mauck/ Meret B.

Der Berliner Kollege E. gilt völlig zu Recht als einer der besten Presserechtler überhaupt. Hätte ich in eigener Sache ein Problem, wäre er sogar meine erste Wahl. Sein Gebaren vor Gericht mag streitbar sein (eigentlich eher nicht), aber wenn das Teil seiner Erfolgsmethode sein sollte, Respekt!

Der Kollege E. ist seit Jahren dafür bekannt, dass er nicht in der Öffentlichkeit mit einem Foto abgebildet werden möchte. Letztes Jahr beobachtete ich ihn in einer temperamentvollen Sitzung, wo er in eigener Sache gegen eine Boulevardzeitung klagte, die ihn in seiner Eigenschaft als Strafverteidiger bei der Begleitung eines Mandanten abgebildet hatte. Die Boulevardzeitung wurde ausgerechnet von Rechtsanwalt S. vertreten, der sich als großer Kritiker von Boulevardzeitungen gefällt. E und S, dessen Temperament ebenfalls als bemerkenswert gilt, pflegen vor Gericht ein, nun ja, eher gespanntes Verhältnis. E. verlor, da Richter Mauck dem Foto zeitgeschichtliche Bedeutung und damit öffentliches Interesse beimaß. Dessen ungeachtet hat E. viele Fälle, in denen er sein Recht am eigenen Bild verletzt sah, gewonnen. Und er hat auch der BILD-Zeitung gelegentlich ihre Grenzen aufgezeigt, siehe obiges Foto.

Nun hat die BILD-Zeitung eine Glosse über angebliche Außerirdische gemacht und dabei auch gegen Rechtsanwalt E. gefrotzelt, der auch ein Alien sei:

„Tarnt sich als Anwalt, kämpft gegen investigative Medien und argumentiert wie von einem anderen Stern.“

Hierbei griff BILD auch in das Recht am eigenen Bild ein, also an dem von E. Und wie immer bei solchen Fotos geht E. hiergegen vor. Er sei weder eine Person der Zeitgeschichte noch ein getarnter Rechtsanwalt, noch ein Außerirdischer! „Bild“ habe ihn quasi entmenschlicht und damit in seiner Menschenwürde verletzt. Hört, hört!

Darüber wiederum macht sich nun die ebenfalls zu Springer gehörende „Die Welt am Sonntag“ lustig, also eine Art BILD-Zeitung für Abiturienten, die den pennälerhaften BILD-Beitrag zur Satire erhebt. Eines ist sicher: Der Humor ist im Hause Springer ganz sicher nicht erfunden worden. Bemerkenswert ist es allerdings schon, dass Kollege E., immerhin Mitbegründer und häufiger Anwalt der TAZ, häufig gegen die Pressefreiheit vorgeht. Neben Mandanten etwa aus seinem politischen Spektrum vertritt er übrigens auch das BKA und sogar den BND. Wow! Das nenne ich mal Professionalität!

Während ich auf Fotos von E. eigentlich ganz gut verzichten kann, fände ich solche von seiner Kanzleikollegin Dr. S., die ihn normalerweise bei dessen Klagen in eigener Sache vertritt, ungleich reizvoller. Wer E. beleidigt, darf sich ihrer Aufmerksamkeit sicher sein. Hm, das wäre es mir eigentlich wert … Ob sie wohl so antworten wird wie die E.-Mandantin …?

Update: Hier ist die BILDblog-Version. Von der Bezeichnung „verhasster Anwalt“ distanziere ich mich ausdrücklich. E. genießt selbst bei seinen Gegnern Respekt.

21. August 2009

User Generated Content – auch das Landgericht Berlin hat es kapiert

Der Kollege Thorsten Feldmann meldet, dass auch die Pressekammer Landgericht Berlin zur Frage der Haftung für Beiträge Dritter der Linie vernünftiger OLGs folgt: In einem aktuellen Hinweisbeschluss ließ Richter Mauck wissen, dass eine Haftung für Beiträge Dritter (Foren, Wikis, Blogs) erst ab Kenntnis des Betreibers besteht. Wird man auf einen Verstoß hingewiesen , muss man zwar ggf. sofort löschen, aber keine Kosten für eine Abmahnung tragen.

So sah es allerdings noch Richter Buske von der liebenswerten Hamburger Pressekammer, dem ich letztes Jahr vergeblich von der Unvereinbartkeit von solch einer uferlosen Haftung mit der Diskussionskultur zu überzeugen versuchte. Unsere Verfassungsbeschwerde läuft …

Dass eine Löschungsaufforderung natürlich Hand und Fuß haben muss, erläutert der Kollege Udo Vetter in seinem Lawblog.

19. August 2009

Schuld war nur der Bossa Nova

Im Medienrecht frage ich mich beinahe täglich, wie gewisse Fälle überhaupt ins Stadium eines Gerichtsprozesses gelangen können.

Da hatte jemand ein Enthüllungsbuch über die Untiefen in der Frühgeschichte der Schlagerbranche geschrieben und veröffentlicht, ohne, dass sich das vorher ein Jurist mit minimalem Sachverstand angesehen hatte. Das Werk enthält massenhaft Kolportagen aus dem Intim- und Privatbereich, der nun einmal der Öffentlichkeit nur in besonders begründeten Fällen zugänglich ist. Noch dümmer und überflüssiger als das, was „Diddär“ uns zugemutet hatte.

Der Autor zitierte auch aus unflätigen Bemerkungen, verkannte aber, dass man im Privatbereich ein Recht darauf hat, ins Unreine zu sprechen.

Der Kollege, der den klagenden Showmaster vertrat, hatte leichtes Spiel. Nach dem Motto „Darf es noch ein bisschen mehr sein“ beantragte er allerdings auch eine Menge Unterlassungen, die auch nach Berliner und Hamburger Sichtweisen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Solche Scherze machte die Pressekammer des Landgerichts Berlin nicht mit.

Der Anwalt des Autors wiederum hätte gut daran getan, den Missgriff seines Mandanten einzusehen und die Unterlassung der Formulierungen, soweit sie eindeutig presserechtlich nicht haltbar sind, zuzugestehen. Warum das dann in der Öffentlichkeit verhandelt werden musste, die dann erst recht Geld kostet, ist rätselhaft. Jetzt darf der Autor sein Buch verbrennen oder ca. 50 Sätze durchstreichen.

Ungeschickt ist die öffentliche Auseinandersetzung allerdings auch vom Kläger, denn im Urteil sind alle untersagten Formulierung – meistens Bettgeschichten, Korruptionsvorwürfe und diverser Unflat – wunderschön nachzulesen. Zwar ist das Urteil anonymisiert, aber wenn es da im Urteil heißt

„Der Kläger ist ein bekannter Entertainer und Moderator, u.a. der ZDF Hitparade von 1969 bis 1984.“

Öhm, naja …

Wenigstens wissen die Leser, woher die Schlagerfuzzis ihren Stoff für Liebe, Lust und Leidenschaft fanden – und auch für die Dramen.

Ist aber nicht das erste mal, dass der betreffende Anwalt seinem Schützling zu unerwünschter Öffentlichkeit verhilft. Seltsam, das Ganze.

18. August 2009

Gerichtsvergleich ab sofort geheim?

Vergleiche sind eine tolle Sache. Damit kann man nicht nur unkalkulierbare Richtersprüche vermeiden, sondern vor allem können beide Parteien das Gesicht wahren und sich als Sieger verkaufen. Außerdem muss man nicht damit leben, dass ein ggf. hochpeinliches Urteil veröffentlicht wird. Haben sich nun solche Streithähne nach einem Showdown geeinigt, wird nicht selten Stillschweigen über die Details vereinbart.

Sicherlich gibt es gute Gründe dafür, dass solche Vergleiche häufig erst dann geschlossen werden, wenn man sich vor dem Kadi begegnet. Es ist zweifelsfrei nur ein böses Gerücht, dass die späte Einsicht gelegentlich mit der dann höheren Anwaltsgebühr zusammenhängen soll. Doch wenn man sich in der Öffentlichkeit streitet, dann muss man auch mit den Folgen leben.

§ 169 GVG

Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.

Wem also an Diskretion gelegen ist, der sollte so geschickt sein, und früher in die Gänge kommen. „Pustekuchen“ sagt neuerdings die Pressekammer des Landgerichts Berlin, die einem Gerichtsblogger die Veröffentlichung eines von ihm notierten Vergleichs per einstweiliger Verfügung untersagte (LG Berlin 27 O 504/09). Der Mensch, dem hier so an Geheimhaltung liegt, ist der hochsolide Börsenguru Markus Frick, der sich seit einiger Zeit hässlichen Rufmords erwehren muss. Hierzu beauftragte Frick einen Rechtsanwalt, der gegen den besagten Gerichtsblogger eine Privatfehde führt gelegentlich in eigener Sache prozessiert.

Ich sage da nur: Streisand-Effekt. Nachdem es keine geschriebene Rechtsgrundlage gibt, mit der vorliegend in § 169 GVG eingegriffen werden könnte, kommt nach

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

einzig das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Betracht. Das scheint ja für alles gut zu sein. Was ein Gerichtsvergleich mit persönlicher Ehre zu tun haben könnte, erschließt sich mir nicht so recht.

Die Widerspruchsverhandlung endete im Eklat, da sich der Blogger von Anträgen auf Feststellung der Befangenheit der Richter einen Vorteil verspricht.

2. Juli 2009

Selbst ist die Frau

SÜDDEUTSCHE über Nadja Benaissas Selbstentblößung bei „Journalist“ Günther Jauch.

Beide haben übrigens den gleichen Presseanwalt. Dass dessen unverhältnismäßige Attacke gegen die Medien mit dem Zweck der Geheimhaltung der Angelegenheit absolut kontraproduktiv gewesen ist, liegt auf der Hand. Nun verwertet man halt selbst die Story. Da stören dann weder Persönlichkeitsrechte, noch schämt sich ein Günther Jauch, eine junge Frau vor laufender Kamera nach ihren intimen Praktiken zu fragen.

Dem Kommentar der Süddeutschen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

29. Juni 2009

Eindruck: Ruhrbarone werden von SPD-Provinz-Chefin abgemahnt, die Wert darauf legt, keine Zensur auszuüben …

Wer den Gag an der obigen Überschrift nicht versteht, ist definitiv im falschen Blog.

Mal wieder hat sich gezeigt, wie schnell die Internet-Community reagieren kann – und da sind die Politiker jener Partei, die Zensursulas Unfug mitgetragen hat, eine willkommene Zielscheibe.

Worum es geht, liest man am besten direkt bei den Ruhrbaronen nach.

Was die armen Ruhrbarone nicht wissen: Sie müssen gar nicht „gesagt“ haben, was man ihnen verbieten will. Ausreichend ist nämlich seit der Stolpe-Rechtsprechung der bloße Eindruck, etwas angedeutet zu haben. Verdachtsberichterstattung ist hierzulande nämlich praktisch nahezu unzulässig geworden. Und deshalb hat der Anwalt der SPD-Frau bei gewisser Chuzpe gute Chancen, in Berlin oder Hamburg eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Doch den Ruhrbaronen sprang als Engel in der Not SPIEGEL-Online bei, das als Leitmedium gesehen wird. Und viel schöner kann man sich in der Online-Gemeinde (und um die ging es ja) anscheinend gar nicht blamieren. Die SPD-Frau hat also an der PR-Front ein gewaltiges Eigentor geschossen und sollte sich ganz schnell Gedanken um Schadensbegrenzung machen. Sollte sie die Sache tatsächlich vor den Kadi bringen, wird man ihr politischen Sachverstand absprechen dürfen. Um sich vom Verdacht des Zensierens reinzuwaschen sind die Ankündigung von privatrechtlicher Zensur und die hiermit verbundene Einschüchterung das denkbar ungeschickteste Mittel.

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7. Juni 2009

Kammern des Schreckens


Vor knapp zwei Jahren erschien auf Telepolis mein Beitrag „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“, mit dem ich versuchte, eine breite Öffentlichkeit für die aberwitzigen Zustände im gegenwärtigen Presse- und Medienrecht zu sensibilisieren. Zum Missbrauch einladender Schwachsinn wie der „fliegende Gerichtsstand“, unverhältnismäßige Tendenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz zulasten der Meinungs- und Pressefreiheit, schmutzige Tricks zum Erzielen einer einstweiligen Verfügung usw. sollten für Nichtjuristen halbwegs unterhaltsam dargestellt werden.

Nun bin ich sicherlich nicht der erste Fachkritiker der Hamburger Zustände, wohl aber einer der lautesten. Steter Tropfen hölt den Stein. Auch andere Medien haben inzwischen die Demutshaltung aufgegeben und thematisieren offensiv den kulturellen Rückschritt des Landgerichts Hamburg.

Neulich brachte ZAPP einen sehenswerten Beitrag über meinen gelegentlichen Arbeitsplatz, wo man viele bekannte Gesichter sieht. (Natürlich nie das von Richter Buske, da wird er sich zu wehren wissen.) Auch dieser Beitrag ist manipuliert, denn weder in Hamburg, noch in Berlin sind die Pressekammern so ansehnlich möbliert. In Hamburg sieht es eher aus, wie einem Schulsaal. In Berlin gibt es für die Parteien nicht einmal Tische und Stühle, vielmehr wird Stehvermögen verlangt – kein Witz!

Peinlich, peinlich …

Kaum ist man einmal ein paar Wochen weg, schon wetteifert die Szene der Zensurwünschenden um den Preis für die hirnrissigste Leistung auf dem Gebiet des Medienrechts: