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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


22. August 2013

Geheimdienste und Rechtsstaat

Nachdem es im NSA-Skandal noch immer viel zu ruhig ist, melden sich nun Juristen wie die bekannte Staatsrechtlerin Lerke Osterloh zu Wort. Eine Zusammenfassung eines juristischen Fachgesprächs der Fraktion der Grünen im Bundestag bietet Heise.de.

Die C’t, ebenfalls Heise-Verlag, kommentiert, wie die Geheimdienste den Rechtsstaat aushöhlen.

Ich werde am 03.09.2013 zum Thema Kontrolle der Geheimdienste mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Sicherheitsexperten und Hacktvisten Daniel Domscheit-Berg im Berliner taz-Café diskutieren. 19 Uhr, Eintritt frei.

Diesen Samstag halte ich auf dem Datenschutzkongress der Piratenpartei in München-Germering einen Vortrag zum Abhören in Deutschland.

 

Politiker und deutsche Künstler sind gaga. Lady Gaga ist Politikerin.

Was die Piraten vom Urteil gegen Manning halten, ist klar. Spannender ist die Frage, was die deutsche Öffentlichkeit sagt.

Die deutschen Journalisten verurteilen die Folterhaft und das unverhältnismäßige Strafmaß nahezu einhellig und verweisen darauf, dass die Bordschützen des Hubschraubervideos praktisch straffrei rausgingen. Die Wahrheitsbringer „henkt“ man, die Mörder lässt man laufen.

Die deutschen Politiker haben es offenbar nicht allzu eilig, sich bei unseren amerikanischen Geschwistern (Freunde kann man sich aussuchen) unbeliebt zu machen und verhalten sich diplomatisch.

Die deutschen Künstler … sind feige. Habt ihr irgendwas gehört? Solidaritätskonzert mit Manning? Hat schon jemand ein Lied über Manning geschrieben? Unterschriftenliste wie beim Urheberrecht letztes Jahr im NRW-Wahlkampf?

Ich verneige mich vor Lady Gaga, die an ihre fast 40 Millionen Follower twitterte:

The news of Bradley Manning’s sentencing is devastating. If our own can’t speak up about injustice who will? How will we ever move forward?

Manning hatte seinerzeit eine Daten-CD als Musik von Lady Gaga getarnt.

21. August 2013

Frühstück mit Frank Walter Steinmeier

Der vormalige Geheimdienstkoordinator, Außenminister und Kanzlerkandidat Frank Walter Steinmeier kam wahlkampfmäßig nach Münster zu mir ins Kreuzviertel, wo er anschließend mit den Wählern – praktisch aber nur Genossen – ins Gespräch kommen wollte. Während seiner Rede verriet er einen besonderen Bezug zu Münster: Er sitzt in der Jury für den Westfälischen Friedenspreis – eine großzügige Platzierung, bedenkt man Steinmeiers Informationen an die USA im Irakkrieg, die Bundeswehrgenerälen zufolge wesentlich gewesen sein sollen.
Schwamm drüber, wenn Kissinger und Obama den Friedensnobelpreis im Regal stehen haben, warum nicht auch den Steinmeier Frieden bepreisen lassen?

Open Mike gab es nicht. Nach seiner Rede stand eine Traube an Menschen und Journalisten um ihn rum, so dass an ein Gespräch nicht zu denken war. Allerdings hörte ich ihn ab, als er seinen Plan äußerte, an die Tische zu gehen. Ich nutzte meine strategisch gewonnene Information und bewegte mich an den einzig freien Tisch, wo er schließlich Platz nahm und mir bedeutete, es ihm gleich zu tun. Dabei duzte er mich Genossen-style. „Heranspielen“ nennt man mein verschlagenes Manöver im Geheimdienstjargon. Ich hatte den Frühstückstisch des Ex-Geheimdienstkoordinators unterwandert! ;)

Ich sprach ihn auf das Buch „Überwachtes Deutschland“ des Historikers Prof. Foschepoth an und fragte ihn, ob er, Frankie, der NSA erlaubt hätte, mein Handy abzuhören. Frankie meinte, er müsse über die Kanzlerin lachen, wenn diese sich auf eine acht Jahre zurückliegende Vereinbarung beriefe. Er hätte damals verhandelt, dass die dem US-Recht unterstehende Anlage in Bad Aibling an die Deutschen zurückgegeben worden wäre. Der NSA hätte er das Abhören meines Handys nicht gestatten können, weil es damals keine Smartphones gegeben hatte. Ich hakte nach, etwa dahingehend, dass der Öffentlichkeit seit 1989 im Prinzip „Echelon“ bekannt und die NSA seit 1952 im Geschäft sei. Frankie meinte, Echelon habe man Ende der 1990er abgeschaltet, so hätten es ihm damals die Verantwortlichen versichert. Mein ungläubiges Grinsen erwiderte er verständnisvoll, denn in der Welt der Geheimdienste gelten Lippenbekenntnisse wenig, eher vertraut man abgehörter Kommunikation.

Ich wollte nicht aufdringlich sein oder die Gastfreundschaft strapazieren, daher verkniff ich mir weitere Fragen. Der Gastgeber, Christoph Strässer (SPD), ist eigentlich einer von den Guten, wenn auch leider noch immer nicht in der Internetzeit angekommen. So hatte er für die Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument gestimmt, die werde ja eh gekippt. Für sein Verhalten hatte er sich letztes Jahr auf meine Nachfrage öffentlich entschuldigt. Er bezeichnete es auch als Fehler, für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt zu haben – er hätte damals geglaubt, das wäre effizient. Nun ja, wäre es das gewesen, hätte man als echter Demokrat erst recht dagegen sein müssen.

-> Es hilft alles nichts, wir müssen selber in den Bundestag. Auf die Spezialdemokraten können wir uns nicht verlassen.

20. August 2013

Rettet die Grünen! -> Wählt Piraten!

Liebe Grünen-Wähler!

Derzeit wird eine schwarz-grüne Koalition diskutiert, an der ihr am Ende schuld sein werdet. Da stellen sich drei Fragen:

1. Wollt ihr mit der CDU regieren?

Merkel und Göhring-Ekhardt? Ich glaube nicht, dass wir das ernsthaft vertiefen müssen.

2. Wollt ihr die Grünen in der Regierung?

Die Erfahrungen sind denkbar negativ. Während die Grünen in der Opposition Kröten über die Straße tragen, werden die in der Regierung geschluckt. Ein völkerrechtswidriger Angriff und krasse Überwachungsgesetze wären mit den Grünen in der Opposition nur schwer vorstellbar gewesen. In Baden-Württemberg haben wir einen Regierungschef, der mal vom Verfassungsschutz wegen seiner kommunistischen Jugendsünden bespitzelt wurde – und das heute auf einmal töfte findet.

3. Wollt ihr, dass die Grünen wieder für Themen wie Datenschutz, Basisdemokratie und die Freigabe von Hanf eintreten?

Offensichtlich interessieren diese Themen die Grünen allenfalls in der Opposition, aber selbst da nicht wirklich. Während es bei den Grünen ausgezeichnete Netzpolitiker gibt, die am Feigenblatt „Internetenquete“ mitwirkten, haben sie in ihrer Partei nichts zu melden – dort reagieren weltfremde Gestalten, die das Internet vor nicht allzu langer Zeit sogar per se verteufelten.

Die Grünen werden sich auf ihre guten Werte nur dann besinnen, wenn es sie Wählerstimmen kostet. Ob die Piraten in den Bundestag reinkommen, oder nicht, ist insoweit zweitrangig. In jedem Fall gilt: Konkurrenz belebt das Geschäft! Umweltschutz, Integration und Frieden haben wir auch im Programm. Mit Ideologie und Bevormundung können wir allerdings weniger anfangen.

Blöder als die Grünen sind wir auch nicht, allerdings weniger gewalttätig und in IT-Fragen ein bisschen versierter …

 

 

 

Unheimlich zu Diensten

51 Jahre nach der deutschen SPIEGEL-Affäre erleben nun die Überwachungsfanatiker von der britischen Insel den Tiefpunkt ihrer Pressefreiheit. So war der Guardian vom Abhörgeheimdienst GCHQ praktisch gezwungen worden, Festplatten zu vernichten.

Es wird höchste Zeit, die ganzen bürgerrechtsfeindlichen „Sicherheitsgesetze“ auf den Prüfstand zu stellen und die Befugnisse auf ein angemessene Maß einzudampfen.

Auch hierzulande überschreiten die Behörden auf Zuruf der US-Geheimdienste ihre Kompetenz. So wurde am vergangenen Samstag von der Polizei ohne Nennung einer gesetzlichen Grundlage eine kamerabestückte Drohne einkassiert, die Piraten neben dem Dagger Complex hatten aufsteigen lassen. Später hat man dann kleinlaut Unsinn über „Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ verzapft. Gestern nun haben die Darmstädter Behörden wissen lassen, die Benutzung des Quadrocopters sei zulassungsfrei nur zu Sport und Spiel gestattet, was ja wohl nicht der Fall gewesen sei. Nachträgliches Erfinden von Verboten kennt man eigentlich nur aus dem Polizeistaat.

Es stellt sich die Frage, seit wann die Polizei darüber zu befinden hat, wer Sport und Spiel treibt. Selbstverständlich ist es ein Spiel, symbolisch gegen Spione zurückzuspionieren. Das Steuern von Drohnen ist selbstverständlich auch ein Sport. Eine Regel, dass man neben dem Dagger Complex kein Sport und Spiel treiben dürfe, ist mir nicht bekannt. Seit der Entscheidung „Reiten im Walde“ des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass man Sport und Spiel nach Art. 2 Abs. 1 GG da nachgehen kann, wo es einem beliebt, solange man keine Bestimmungen verletzt. Das Aufsteigen der Drohne war vermutlich auch als Meinungskundgabe geschützt, die jedem Deutschen in Wort und Bild zusteht. Da der Grundgesetzgeber noch keine Quadrocopter kannte, fällt ein solches Symbol unter „Bild“.

Ich schlage vor, kommenden Samstag am Dagger Complex offizielle Luft-Spiele auszurichten. Toll wäre es, wenn anerkannte Quadrocopterpiloten dort ihr Können beweisen. Um zu verhindern, dass die Drohnen den Luftraum des Dagger Complex überflliegen, etwa aufgrund von Seitenwind, wären Rauchsäulen hilfreich. Als Pyrotechniker schlage ich den Bundestagskandidaten Sven Krohlas vor. ;-)

18. August 2013

Mimimi mit dem Technoviking

Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)

 

17. August 2013

LG Berlin: Geldentschädigung für Sarrazin

 

Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:

„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.

Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.

Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.

Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.

Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,

„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,

reichte dem Gericht offenbar nicht aus.

Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:

„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“

Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …

12. August 2013

LG Hamburg: Puffgänger ja – LG München: Sackrileck nein

 

Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.

Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.

UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.

Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:

„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.

Snowden: Wo bleibt eigentlich der Protest der Künstler?

 

Als vor Jahrzehnten erst Gandhi und dann Mandela von den Regierungen des Vereinigten Königreichs und den Vereinigten Staaten von Amerika als „Terroristen“ bezeichnet wurden, versagten die Künstler und sonstigen Intellektuellen ihren Staatschefs die Gefolgschaft und solidarisierten sich mit ihnen. In den 1980ern gehörte es unter Musikern beinahe zum guten Ton, sich in der deutschen Friedensbewegung zu engagierten. Als es in der DDR rumorte, stellten sich auch dort populäre Künstler an die Spitze des Protests. Als es zu einer neuen Welle der Ausländerfeindlichkeit in Deutschland kam, rockte man gegen Rechts.

Während der Snowden-Enthüllungen, von der wir alle betroffen sind (ich schätze, Sie sitzen gerade an einem Rechner und haben ihr Handy in Reichweite), blieben unsere Künstler bislang erstaunlich ruhig. Die US-Regierung bezeichnet Hacker, aber auch Hacktivisten als „Terroristen“. Es gibt durchaus ernst zu nehmende Personen, die solche „Terroristen“ für vogelfrei erklären. In Paskistan wurden bereits Tausende Menschen aufgrund irgendwelcher „Verdachtsfälle“ per Hellfire-Raketen abgeschossen, ohne dass sie sich gegen Anschuldigungen verteidigen konnten. Dabei wurden viele Außenstehende getötet, darunter Hunderte Kinder. Daten töten.

Wir haben bislang keine Protest-Hymne, keine Sängerin stellt sich an die Spitze der Empörung, sogar die ganzen Kabarettisten haben offenbar Sommerpause. Ach ja: Als letztes Jahr während des NRW-Wahlkampfs etliche Künstler ihre vermeintlichen Vermögenschancen durch die Piraten bedroht sahen, hat dieser Wahn binnen weniger Tage 10.000 Urheber zu einer Unterschriftenseite mobilisiert.

9. August 2013

Siegfried Kauder, Popcorn-Christdemokrat

 

Siegfried Kauder, Noch-Mitglied der Christdemokraten, produziert gerade mächtig Popcorn. Kauder ist nicht irgendwer, etwa ein Vorstandsmitglied einer kleinen Partei oder so, sondern war immerhin Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses („Kurnaz-Untersuchungsausschuss“). Dort hatte er sich eher staatstragend als kritisch gebärdet und die Staatsanwaltschaft unterstützt, als diese in fragwürdiger Weise gegen Journalisten wegen Enthüllungen ermittelte.

Doch nun macht der verdiente Parteisoldat im eigenen Lager Ärger. So hatten sich die Christdemokraten in Kauders Wahlkreis Donaueschingen erdreistet, für die Bundestagswahl jemand anderes aufzustellen. Siggi hatte sich durch ein merkwürdiges Hausverbot gegenüber einer ehemaligen Kreisgeschäftsführerin unbeliebt gemacht und außerdem die Junge Union als „keine Organisation der CDU“ bezeichnet. Nachdem sich die Donaueschinger Christdemokraten nicht umstimmen ließen, tritt Siggi nun in seinem Wahlkreis als Einzelbewerber an, was natürlich die Wahlchancen der Donaueschinger CDU-Wählerschaft kanibalisiert.

Nachdem selbst der eigene CDU-Bruder mit Siggi brach und man ihm einen Parteiaustritt nahelegte, steht nun mit Segen von Schäuble ein Parteiausschlussverfahren an. Über einen solchen Ausschluss müssen nach § 10 Abs. 5 PartG die Schiedsgerichte der Parteien entscheiden. Da ich selbst Mitglied eines solchen Schiedsgerichts einer Partei bin, habe ich an dem Fall auch ein gewisses fachliches Interesse. Für einen Parteiausschluss reicht es nicht etwa aus, wenn man sich unbeliebt macht, vielmehr ist nach § 10 Abs. 4 PartG erforderlich, dass das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Siggi Kauder indes bestreitet, auf den Kopf gefallen zu sein, sodass für sein Verhalten also Vorsatz anzunehmen ist. Ein parteischädliches Verhalten ist allerdings eher einem anderen Sachverhalt zu entnehmen: So hatte sich Kauder dieses Jahr für das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. Für die Partei der schwarzen Kassen könnten derartige Ungeheuerlichkeiten zweifellos einen schweren Schaden bedeuten. Wie steht man denn jetzt etwa vor dem Koalitionspartner FDP dar? Letztes Jahr hörte sich der Mann noch ganz anders an: