12. Dezember 2013
Nach dem eigenartigen Ausgang der Bayern-Wahl, der von niemandem gewünschten großen Koalition und der sich nunmehr abzeichnenden Apokalypse von Zensursula muss das Konzept der Demokratie als gescheitert gelten. Nachdem die parlamentarische Opposition von Bündnisgrünen und Linkspartei nicht einmal auf 25% kommt und die vormals als Hoffnungsträger gehandelten Piraten in der APO sind, liegt die Weltherrschaft der Nerds in unerreichbarer Ferne.
Daher müssen die Aufrechten nun das Konzept „Stadtguerilla“ aufgreifen und in den Untergrund gehen. Die Gründung einer Organgenen Armee Fraktion, etwa auf dem 30C3, ist daher unvermeidbar. Als geistigen Führer wird man sich wohl auf Fefe berufen, OAF-Anwälte stehen auch schon bereit. Die Details müssen wir noch besprechen … ;)
11. Dezember 2013
Die FAZ hatte hierzulande einen Aufruf von über 500 internationalen Schriftstellern veröffentlicht, welche sich für die Verteidigung der Demokratie im digitalen Zeitalter einsetzen wollen.
Kurz darauf setzten Reflexe von Netzaktivisten ein, die an das bisherige Verhalten der schreibenden Intellektuellen in Sachen Netzpolitik erinnerten, das vor allem im letzten Jahr zu wünschen übrig ließ. Auf die Schelte hin riefen jedoch bekannte Netzaktivisten zur Ordnung.
Bevor auch mich jemand zur Ordnung ruft, verstecke ich mich hinter meinem früheren Ausbilder Prof. Dr. Hoeren, der am Dienstag auf einer Veranstaltung den leider nun einmal terminologisch und juristisch misslungenen Schriftsteller-Aufruf fachlich als naiv kritisierte:
- Überwachung ist nicht „Diebstahl“. (Dieser Vergleich ist ähnlich sinnlos wie der Begriff „Raubkopie“, da er Sachenrecht mit Informationsrecht vermengt.)
- Die Forderung, dass jeder Bürger das Recht haben müsse, mit zu entscheiden, in welchem Ausmaß seine persönlichen Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden und von wem, schießt ein bisschen über das Ziel hinaus, da es nun einmal gesetzliche Befugnisse zum Datensammeln gibt. (Hätte jeder ein Mitspracherecht als Voraussetzung hierzu, könnten wir die Polizei, Staatsanwaltschaften, Finanzämter, das Wahlregister und eigentlich so ziemlich jede Behörde abschaffen …)
- Auch die Unschuldsvermutung, an welche die Schriftsteller „erinnern“, kann Geheimdienste schwerlich vom Datensammeln abhalten. (Im Gegensatz zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten prüfen Geheimdienste keine (Un-)Schuld.)
Hinzuzufügen wäre noch, dass sich der Text auf die „Menschenrechte“ beruft. In der UN-Menschenrechtscharta steht aber (leider) nichts vom Recht auf Freiheit vor Überwachung. So etwas wie die deutschen Grundrechte oder die den US-Bürgern verbrieften Freiheitsrechte, aus denen man etliche Abwehrrechte herleiten kann, gibt es nicht in jedem Land. Der vormaligen Kolonialmacht „Vereinigtes Königreich“ ist nicht einmal Pressefreiheit bekannt.
Die fachlichen Defizite des „Schriftsteller-Aufrufs“ wären vermeidbar gewesen. Man hätte nur mal einen halbwegs Rechtsgelehrten nett fragen müssen.
Weiterhin fällt auf, dass sich in Deutschland mit gerade einmal 79 Schriftstellern erstaunlich wenig für den zweifellos ehrenwert gemeinten Aufruf begeisterten – allein auf der Frankfurter Buchmesse gibt es jährlich über 7.000 Aussteller. Stichproben der mir persönlich überwiegend unbekannten „Schriftsteller“ in der Liste ergaben, dass selbst die Unterschreibenden so prominent und schriftstellend nun auch nicht sind. Schade eigentlich.
UPDATE:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=B6DXwx18g4Q
Bei Frau Menasses Qualifikation des Rechts auf Privatsphäre und des Briefgeheimnisses als „hart erkämpfte Menschenrechte“ handelt es sich eher um eine politische Forderung als um eine juristische Beschreibung des gesetzlichen Ist-Zustands. Hierzulande gibt es ein Grundrecht auf Brief- und Fernmeldegeheimnis, auch andere Staaten sehen es als fundamentales Verfassungsrecht an, aber ein „Menschenrecht“ ist das Briefgeheimnis bislang nicht. Auch die Einschränkung der freien Meinungsäußerung ist nicht das Thema der NSA, im Gegenteil sind die ja gerade an unserer Meinung interessiert (auch wenn kundige Überwachte insoweit vorsichtiger werden).
10. Dezember 2013
Es wird immer krasser mit diesen RedTube-Abmahnungen … Wie der Kollege Dr. Wachs berichtet, werden nun schon „Verstöße“ in der Zukunft (präventiv?) abgemahnt …
Ich habe es mal auf Telepolis kommentiert. ;)
Habe übrigens selbst gerade eine E-Mail-Abmahnung vorgeblich „von U+C“ bekommen. Werde mir dann also am 22.12.2013 einen zweifelhaften Film ansehen …
9. Dezember 2013
WikiLeaks hat weitere Dokumente zum geplanten Trans-Pacific Partnership Agreement (TPP) veröffentlicht, in dem man uns wieder etwas zum „geistigen Eigentum“ unterjubeln möchte.
Vor zwei Jahren war es aufgrund von WikiLeaks-Veröffentlichungen gelungen, eine breite außerparlamentarische Ablehnung gegen ACTA zu formieren und ACTA von Deutschland aus zu verhindern. Diesmal dürften die US-Strategen mit ihren Plänen durchkommen, denn die große Koalition, die wir ja alle gewollt haben, hat die Zustimmung bereits beschlossen, ohne dass das öffentlich verhandelt wurde. Während in Deutschland Netzpolitik derzeit keine Lobby mehr hat, bleibt eine leise Hoffnung, dass sich sonst wo in Europa die Menschen wahrnehmbar ihres Verstandes bedienen und dieses parlamentarisch wie außerparlamentarisch artikulieren.
Verlässlicher als die meisten anderen hat sich Julian Assange um die Aufklärung im Digitalzeitalter verdient gemacht und gezeigt, wie Kriege, Diplomatie und „Sicherheitspolitik“ wirklich aussehen. Ohne die von ihm aufgebauten Strukturen wüssten wir weder von ACTA noch von TTP. Ohne einen Assange hätte es vermutlich keinen Snowden gegeben, dessen Enthüllungen die vernetzte Welt wohl mehr umkrempeln, als es vielen derzeit bewusst ist. Ich weise deshalb darauf hin, weil gerade einige Leute im Vorfeld des 30.Chaos Communication Congresses erstaunliche Gewichtungen anstellen und lieber keinen Helden wollen als einen, mit dem sie sich nicht zu 100% identifizieren können.
7. Dezember 2013
Schon mehrfach hatte ich im nun seit einem halben Jahr andauernden Überwachungsskandal unsere prominenten Urheber vermisst, die sich mal ruhig hätten bemerkbar machen können. Hier mal ein paar Anregungen weniger bekannter Künstler aus Amiland:
NSA blurred Lines
Hello NSA
I’ll be Watching You
Don’t Know Much About Agency
500 Files
Mein nach wie vor Favorit kommt aber aus Deutschland: Wrecking Ball
Manchmal wollen Rechtssuchende die Anwaltskosten sparen, indem sie in Foren oder bei bloggenden Rechtsanwälten ihre konkreten Fragen als solche „aus allgemeinem Interesse“ tarnen. Gestern etwa fragte ein Außerirdischer beim Kollegen Udo Vetter:
Ich habe mal eine Frage aus purem Interesse heraus.
Wenn Supermans Raumschiff nicht in Smallville Kansas, sondern in
Buxtehude gelandet wäre, würde er als illegaler Einwanderer gelten?
Ist er gemäß deutschem Recht eine natürliche Person und unterliegt damit denselben Rechten und Pflichten wie ein Homo Sapiens?
Oder wäre das deutsche Recht (wie das US-Recht sicherlich auch) gar
nicht wirklich vorbereitet auf diese Frage?
Grundsätzlich sind hierzulande nur geborene Menschen rechtsfähig, vgl. § 1 BGB, Art. 1 GG.
Nun fragt sich, wie „Mensch“ zu definieren ist. Intelligenz gehört nicht zu den Kriterien, wie man am jüngsten Ergebnis der Bundestagswahl sehr schön sehen konnte. Man wird mindestens solche Wesen als Menschen gelten lassen müssen, mit denen man in „Zehn Vorne“ ein romulanisches Ale trinken gehen könnte. Den Anspruch auf Rechtsfähigkeit kann man allerdings nicht auf humanoide Lebensformen beschränken, weil dies ein unsachliches Kriterium wäre, zumal zu hoffen ist, dass das Universum höher entwickelte Spezies hervorgebracht hat als solche, die Dieter Bohlen zum erfolgreichsten Sachbuchautor gemacht haben.
Künstliche Lebensform (Droiden, Replikanten) sind allerdings nicht rechtsfähig. Abgrenzungsschwierigkeiten könnte es bei den zufällig entstandenen Naniten geben. Das Kristallwesen wäre zwar als Lebensform anzuerkennen, hätte allerdings bei der Ausländerbehörde keine Chance, da es nach § 125 StGB auffällig gewesen ist. Insekten, egal welcher Größe, gelten demgegenüber als Tiere und sind damit bislang nicht rechtsfähig, § 90a BGB. Tödliche Wolken scheiden ganz aus.
Von der Frage des Ausländerrechts zu trennen ist natürlich die der friedlichen Co-Existenz. Auch für Aliens muss in diesem Universum Platz sein.
6. Dezember 2013
Der Kollege, Herr Rechtsanwalt Nelson Rolihlahla Mandela, ist gestern verstorben.
Mandela studierte Jura bis 1949, konnte jedoch seinen Abschluss aufgrund seiner politischen Aktivitäten damals nicht verwirklichen. Erst 1989 wurde er Bachelor of Law. Aufgrund eines BA-Abschlusses und eines Juradiploms konnte er jedoch als Anwalt tätig werden und eröffnete 1952 in Johannesburg die erste allein von Schwarzen geführte Anwaltspraxis Südafrikas unter dem Namen Mandela & Tambo Attorneys.
In dieser Zeit erhielt er ein wichtiges Mandat, das er höchst eindrucksvoll vertrat: Das Mandat der Bevölkerung Südafrikas, insbesondere der in der Überzahl befindlichen Einwohner, denen man aufgrund ihrer Hautfarbe weniger Rechte beimaß. Er schwankt damals zwischen dem bewaffneten Kampf gegen das Apartheid-Regime, wie es seinerzeit der Kollege Herr Rechtsanwalt Fidel Castro getan hatte, und den Methoden des Kollegen Herrn Rechtsanwalt Mahatma Gandhi, der das Prinzip der Gewaltlosigkeit (Ahimsa) vertrat.
Nach Berührung mit Kommunisten rief er zu Streiks auf und tendierte zum bewaffneten Widerstand. Aufgrund von illegalen Auslandsreisen wurde er mit anderen 1962 angeklagt, wobei die Todesstrafe verlangt wurde. Stattdessen wurde er eingesperrt. Damals tauschten sich die westlichen Geheimdienste, die etwa in den USA die Bürgerrechtsbewegung und Friedensaktivisten überwachten, intensiv mit dem südafrikanischen Geheimdienst aus. 1968 wurde der Bürgerrechtler Martin Luther King unter ominösen Bedingungen erschossen, 1969 starb Mandelas Sohn bei einem angeblichen Autounfall, bei dem die Gerüchte über eine Beteiligung des Geheimdienstes nie ganz verstummt sind.
Sowohl die Kolonialistin Margaret Thatcher als auch der Neo-Kolonialist Ronald Reagan bezeichneten Mandela als Terrorist. Musiker aus den USA und GB, die mit dieser Bewertung sowie dem Konzept der Apartheid nicht einverstanden waren, organisierten 1988 zum 70.Geburtstag des Kollegen ein weltweit beachtetes Konzert.
1990 wurde Mandela freigelassen und verhandelte maßgeblich mit Staatspräsident Frederik de Klerk über eine friedliche Beilegung des Rassenkonflikts. 1993 erhielten beide hierfür den Friedensnobelpreis. 1993 wurde Mandela Staatschef. Erst 2008 wurde Mandela von der Terror-Watchlist der USA gestrichen, als diese mit ihrem Drohnenabschussprogramm begann.
Es dürfte nur sehr wenige Menschen geben, denen die Welt höheren Respekt zollt. Danke, für Ihr Vorbild, Herr Kollege.
5. Dezember 2013
Wie berichtet, hatte der Gaukler Stefan „Hochstapler“ Sprenger wegen eines Spaß-Doktortitels “Doktor der Unsterblichkeit” Stress bekommen. Das Amtsgericht Lübeck hat nunmehr letzte Woche den (nicht von mir vertretenen!) Gaukler zu einer Geldstrafe von 300,- € wegen verurteilt. Es bestünde Verwechslungsgefahr, es handele sich nicht um einen Scherz und unterstütze auch nicht sein künstlerisches Handeln als „Hochstapler“. ;-) Der Fall ist allerdings im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen den Anbieter dieser Titel zu sehen, der durchaus eine Verurteilung verdiente.
Wenn ich hier schon PR für Zauberer mache, dann richtig:
Auf freiem Fuß befinden sich zwei andere magische Mandanten von mir, die bislang auch noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Gestern hatten sie Premiere ihrer neuen Deutschland-Tournee, die mit dieser originellen wie spektakulären Performance beginnt.
Vor 30 Jahren erklärte Tegtmeier in einer Folge (bitte ganz schnell ins Internet befreien!) die Nation darüber auf, was man den im Orwelljahr zu erwarten habe. Nachdem er in einem Kaufhaus einen venezianischen Spiegel entdeckte hatte, hinter dem der Hausdetektiv den Laden überwacht, traute er keinen Spiegeln mehr, die er folgerichtig auch in Umkleidekabinen abdeckte.
Im Verlauf der Folge kriegte er auch mit, dass sich jeder Lautsprecher im Prinzip auch zu einem Mikrofon umfunktionalisieren lässt. tegtmeier folgerte messerscharf, dass das auch für Fernseher zutreffen könne, und befürchtete, durch seine Mattscheibe zurück beobachtet zu werden. Daher gab Tegtmeier den Rat aus, beim Fernsehen stets zu lächeln. :)
Inzwischen sind wir soweit. LG fiel neulich damit auf, dass die TV-Geräte meldeten, welches Programm man gerade sah. Im Prinzip kann man ein Programm auch über den Stromverbrauch identifizieren, da die Helligkeit von Bildstellen unterschiedlich Strom verbraucht. Wer dem Programm am Notebook oder Tablet folgt, blickt meist auch in eine Kamera, von der man nicht zuverlässig erkennen kann, ob diese auch wirklich ausgeschaltet ist.
Für die mobile Überwachungswanze, vulgo „Handy“, fehlten sowohl Orwell als auch Tegtmeier die Fantasie. Nunmehr wissen wir von Snowden, dass die NSA anlaßlos Milliarden an Bewegungsdaten speichert – und auch in Jahren noch weiß, wann Sie im Swinger Club, beim spezialisierten Arzt und bei Strohwitwen etc. waren. Oder an Orten, wo typischerweise Drogen gehandelt werden. Durch den Abgleich mit anderen weiß die NSA, wen sie getroffen haben – oder glaubt dies zumindest.
Durch den Anstieg an Daten steigt auch das Risiko von Verwechslungen. Unter den Menschen, die jahrelang in Guantánamo festgehalten wurden oder von Drohnen auf verdacht getötet werden, befanden sich etliche, bei denen dies aufgrund von Verwechslungen geschah. Wie im dystopischen Film Brazil, wo im „Informationsministerium“ eine Fliege einen Namen veränderte.
3. Dezember 2013
Gaby Weber (eigentlich Dr. Gabriele Weber) gehört zu den handverlesenen Journalisten, welche das Ansehen dieses Berufsstandes deutlich heben. Sie ermittelte unter Lebensgefahr undercover etwa in der Colonia Dignidad und hatte nie Angst vor großen Hunden. So verklagt sie seit Jahren den BND, durchforstet freigegebene CIA-Akten und tritt vor allem dem Mercedes-Konzern auf die Reifen.
Seit etlichen Jahren recherchiert und berichtet sie über Terroraktionen gegen Gewerkschaftsmitglieder in den 1970er Jahren, die Mercedes Benz Argentinia unbequem wurden. Gewerkschafter wurden entführt und gefoltert, 15 verschwanden für immer. Da Stuttgart nicht in Argentinien liegt, lassen sich die Verbrechen auch nicht mit dem Hinweis relativieren, dass in der damaligen rechtsgerichteten Ära Argentiniens insgesamt 30.000 Menschen verschwunden sind.
Doch die Geschichte, die der Konzern nun im vierten Jahrzehnt u.a. durch seine Anwälte dreist zu vertuschen versucht, scheint noch sehr viel unappetitlicher zu sein:
Etwa 500 Babies wurden während der argentinischen Militärdiktatur in den Folterzentren geboren und betuchten Personen übergeben, schätzen die „Großmütter vom Maiplatz“. Gefunden wurden bisher weniger als 90.
Es gab damals „Wartelisten“, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, im in den Besitz eines in Campo de Mayo zur Welt gekommenen Babies zu gelangen. Und wo es eine Nachfrage gibt, muß das Angebot sicher gestellt sein.
Die Armee richtete in der Kaserne Campo de Mayo eine geheime Wöchnerinnen-Station ein, die Brutkästen lieferte Mercedes Benz Argentina (MBA), so der ehemalige Justiziar des Unternehmens, unter Eid. Eine Spende oder eine Investitition?
Tatsache ist, dass der Sicherheitschef von Mercedes Benz sich die Tochter einer Verschwundenen angeeignet und als seine eigene aufgezogen hat. In der Familie des Ex-Produktionschefs Juan Ronaldo Tasselkraut sind drei Kinder, inzwischen erwachsene Männer, die wahrscheinlich aus den Folterzentren stammen. Die Justiz ermittelt zu einem fünften Fall…
Gaby Webers Recherche haben zu einer noch andauernden juristischen Aufarbeitung geführt, gegen die sich der Konzern wehrt. Und es hat den hässlichen Anschein, dass der Arm des Stuttgarter Konzerns bis in den WDR reicht – andernfalls müsste man dem WDR Unfähigkeit unterstellen.
In der gestern Nacht in der ARD ausgestrahlten (nennen wir es mal) „Dokumentation“ war von diesem himmelschreienden Skandal jedoch keine Rede. Auch andere wesentliche Teile der Geschichte fehlen oder sind irreführend. Man lässt den Apologeten Prof. Tomuschat die Komplizenschaft der Firma mit dem Folterer Lavallen als „eine ganz unglückliche Entscheidung“ verharmlosen.
Bei der WDR-Doku handelte es sich um eine erstaunlich schwache Nacherzählung der Recherche von Gaby Weber, deren eigener Film zuvor abgelehnt wurde. Der eigentliche Skandal aber ist, dass der WDR mit der Doku die Firma TV Schönfilm beauftragte, die einen „kleinen“ Interessenkonflikt hat: Die Schönfilmer arbeiteten auch für Mercedes Benz …
Der Beitrag, den der WDR den deutschen Zuschauern ersparen wollte, wollte sich jedoch nicht zensieren lassen: