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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. Februar 2015

Doppelter (lucky) Strike: Ernst muss August bleiben, Bohlen ist verloren

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Prinz Ernst August von Hannover musste wahrscheinlich heute erst einmal zur Beruhigung eine rauchen gehen, als er vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfuhr. Der nämlich hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, der auch werbetreibenden Unternehmen die Ausübung der Meinungs- und Satirefreiheit zubilligt. Auch Herr Bohlen wurde in Straßbourg nicht der gesuchte Super-Kläger.

Diese Ernst-August-Entscheidung war neben der Sixt-Entscheidung richtungsweisend etwa für Corporate Magazines, die trotz Werbecharakter pressemäßig auch über Prominente berichten dürfen. Die Grenze dürfte da erreicht sein, wo man erwarten darf, dass sich ein Prominenter typischerweise nur gegen Geld auf eine Zusammenarbeit einlassen würde.

Ursprünglich hatte Hannover in Hamburg Erfolg, wo man dem privilegierten Superreichen sogar noch Geld in den Rachen warf. Aber Straßbourg liegt nun einmal näher an Karlsruhe. Bemerkenswert ist, welche Lebenserwartung man benötigt, bis eine Äußerung in Europa rechtssicher getätigt werden darf: 15 Jahre. Die allerdings könnte durch Zigarettengenuss verkürzt werden.

Bilder: British American Tobacco (Germany) GmbH

18. Februar 2015

Dirk Vorderstraße macht mit ertrotzten Lizenzgebühren für Creative Commons-Fotos fetten Umsatz

Schon länger fragte ich mich, wie viel Reibach der Wikipedia-Fotograf Herr Dirk Vorderstraße mit seinen nachträglichen Lizenzforderungen für CC-Bilder so erwirtschaftet hat. Seine großzügigen Investitionen in aussichtsarme Prozesse gegen mich und einen Mitstreiter ließen auf einen gewissen Neureichtum schließen. Nun hat uns Herr Dirk Vorderstraße im Rahmen eines weiteren bislang gescheiterten Verfügungsantrags fröhlich mitgeteilt, was er mit seinem Geschäftsmodell so im Jahr umsetzt.

Ich frage mich, was den Kollegen Herrn Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann & Haberkamm & Rosenbaum geritten haben mag, derartige sensible Informationen ausgerechnet den Gegnern seines Mandanten zu liefern. Die Zahl liegt nämlich deutlich über der für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gültigen Höchstsumme von 17.500,- €. Diesen Status aber hatte Herr Vorderstraße bis Mitte 2014 beansprucht, als ich ihn sanft auf gewissen Ungereimtheiten hinwies. Auch an die IHK zahlt der selbsternannte Profi-Fotograf nun offenbar Mitgliedsbeiträge.

Herr Vorderstraße gibt die Summe mit „Tendenz steigend“ an, was ich für unwahrscheinlich halte, wenn sich die ersten Urteile zu vermeintlichen Lizenzansprüchen für Creative Commons-Lizenzen herumsprechen. Nach Rechtsauffassung des OLG Köln und des Kammergerichts Berlin steht einem Fotograf, der seine Lichtbilder unter CC BY 3.0-Lizenz kostenlos zur Verfügung stellt, auch bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen nichts zu. Der Marktwert für kostenlose Bilder liegt nun einmal bei Null.

Das beurteilen manche Gericht anders, allerdings bekommen Wikipedanten auch dort nicht annähernd die von ihnen stolz aufgerufenen Summen, die sie frech nach der (nicht für Amateure gemachten) Honorartabelle der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing berechnen. Realistisch sind ca. 10%, Tendenz fallend. In Köln und Berlin derzeit 0%. Gerade heute musste ein Wikipedia-Fotograf den Münchner Gerichtssaal mit quasi leeren Taschen verlassen, denn der von ihm zu tragende Anteil an den Prozesskosten zehrte sein verbliebenes Lizenzansprüchlein wieder auf. Auch Dirk Vorderstraße hatte letztes Jahr am Amtsgericht Bochum draufgezahlt.

16. Februar 2015

Pippi Langstrumpf vor dem Bundesgerichtshof

Dieser Tage begegnen mir in Köln lauter Personen beiderlei Geschlechts, die als Pippi Langstrumpf verkleidet sind. Dabei muss ich mich natürlich jedesmal an die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom letzten Jahr erinnern, der sich exakt damit  auseinander zu setzen hatte. So hatte nämlich ein Anbieter von Kostümen mit einem solchen geworben, das unzweifelhaft Pippi Langstrumpf darstellte.

Nun ist es aber so, dass auch fiktive Charakter vom Urheberrecht geschützt sein können. So war es mal einem Autor verwehrt worden, einer Figur aus dem Roman „Dr. Schiwago“ ein literarisches Eigenleben anzudichten. Nicht allerdings kann man jemandem untersagen, sich mit einer Romanfigur zum privaten Gebrauch zu befassen und zu identifizieren, etwa sich im Karneval als solche zu verkleiden. Und auch die „Beihilfe“ hierzu, selbst wenn sie kommerziellen Charakter hat, kann nicht durch Urheberrecht verboten werden. Anders wäre der Fall gewesen, hätte sich der Anbieter auch an den Markenrechte versündigt …

BGH, Urteil vom 22.01.2014 – Az. I ZR 164/12

14. Februar 2015

Vorsicht vor falschen Clowns!

Der Sender Astro-TV, der die Bevölkerung mit Informationen über die Auswirkung der Konstellation von Planeten und Sternen auf unseren Alltag versorgt, hatte offenbar sein eigenes Horoskop nicht gelesen. So wurden die Macher gutgläubig  von einem gefälschten Clown infiltriert. Der „Clown“ gehörte in Wirklichkeit zu den subversiven Performance-Künstlern von Peng! und war auf der Mission, die Astro-TV-Zuschauer über möglichen Nepp aufzuklären. Daher schlug er dem Moderator ein Ei über den Kopf und nutzte die Live-Sendung zu einer Warnung vor Schwächen des Informationsangebots. Das Ergebnis ist auf  www.astrotv.rip dokumentiert.

Statt der Sterne befragte Astro-TV nun einen Rechtsanwalt, der eine esoterische Abmahnung schickte:

Sie haben einen Ihrer Aktivisten bzw. Sympathisanten in einer Sendung von Astro TV unter Vorspiegelung einer falschen Identität auftreten lassen. Der Auftritt des angeblichen “Zauberers” endete damit, dass über dem Moderator von “AstroTV” ein rohes Ei vergossen wurde. Dieser Vorgang erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung.

Die Bewertung des Sachverhalts als „Hausfriedensbruch“ oder „Sachbeschädigung“ sollte man vielleicht mal bei Gelegenheit mit einem Pendel überprüfen. Die aus meiner Sicht fehlerhafte Einordnung eines Clowns als Zauberer lässt auch insoweit auf Bildungslücken schließen.

Mehr Glück hatte der Kollege mit dem Auffinden von § 87 UrhG, der einem Sendeunternehmen das ausschließlichr Recht an seinem noch so belanglosen Material zubilligt. Die Clowns verweigern allerdings den Coteau vor dem Abmahner. Eine Nutzung des Beitrags könnte als urheberrechtliches Zitat, Enthüllungsjournalismus oder Kunst gerechtfertigt sein, falls Jupiter im dritten Haus steht und der richtige Aszendent gefunden wird. Ein irdisches Gericht wird den Fall allerdings nur klären, wenn den Astrologen der Nachweis gelingt, dass Peng! Betreiber der Website ist.

Nicht zielführend wird jedenfalls das Anliegen der anoymen Website sein, die Landesmedienanstalt zum Entzug der Sendeerlaubnis zu bewegen. Solange die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist, wird auch das Geschäft mit irrationalen Angeboten legal bleiben. Ich finde es allerdings immer wieder irritierend, wenn diejenigen, die großzügig Meinungsfreiheit für sich selbst beanspruchen, andere ausgerechnet zensieren wollen. Zur Meinungsfreiheit gehört nun einmal auch das Recht, Unsinn zu verbreiten. Bei Zensur, liebe Clowns, hört für mich der Spaß so ein kleines bisschen auf.

11. Februar 2015

Deutschland 1983

2008 hatte ich auf Telepolis die Able Archer-Krise von 1983 thematisiert, die hierzulande in etablierten Medien sowie von Historikern bis dahin ignoriert wurde. Da meine Quellenlage lückenhaft war und etwa auch eine BBC-Doku fehlerhafte Informationen enthielt, habe ich nachgebessert und mit Beteiligten wie NATO-SPION Rainer Rupp und Rotarmist Stanislaw Petrow lange Interviews geführt. Ein Update gab es 2013 zum 30. Jahrestag: Der letzte Tag.

Was mir übel aufstieß, war die unfassbare Manipulation des konservativen Ex-ZDF-Historikers Guido Knopp, dessen Dokumentation Welt am Abgrund ausgerechnet Reagan und die CIA zu den Weltrettern verklärte, denn dreister kann man eigentlich gar lügen. Bis heute hat mir das ZDF meine Fragen leider nicht beantwortet, warum man Propaganda validierter Information vorzog und Reagan als vernünftigen Staatsmann präsentierte.

Nunmehr hat der Doku-Drama-Spezialist Nico Hoffmann das Thema aufgegriffen und eine aufwändige wie hochkarätig besetzte TV-Serie produziert, die im Herbst auf RTL ausgestrahlt wird. Damit nicht genug, wird Deutschland 1983 die erste deutsche TV-Serie sein, die im US-TV gezeigt werden wird. Ich bin schon sehr gespannt!

Stanislaw Petrow habe ich 2009 bei einem politischen Theaterstück über Illusionen im Krieg für das Schauspielhaus Düsseldorf und das HAU in Berlin kennen gelernt, bei dem wir uns selber gespielt hatten. Der gelernte Ingenieur hatte an meinen Zaubertricks („Focusnik“) so großen Spaß, dass er mir sogar dabei assistierte, Herdis Sigurgrimsdottir schweben zu lassen. :)

Germanische Neue Mediziner vor Gericht

 

Vor ein paar Jahren betreute ich einen Fall gegen einen Vertreter der mir bis dahin unbekannten „Germanischen Neuen Medizin“. Das sind rechts-esoterische Impfgegner, deren Auffassung zur Schulmedizin jedenfalls nicht evidenzbasiert sind. Diese Leute versuchten damals, ihre „fachlichen“ Diskussionen auf einer Mailingliste unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen, hatten sich allerdings V-Leute eingefangen.

-> Die Mailing-Liste der Schrumpfgermanen

Unsere Rechtsauffassung, dass die Veröffentlichung entsprechender Kommunikation rechtmäßig war, wurde uns schließlich vom BGH bestätigt. Wie ich später erfuhr, wurde unser Kontrahent vermögenslos, weil er auf irgendeine Glücksspielsache reingefallen sein soll. Solange sich jeder mit seiner Dummheit nur selbst schädigt und für andere kein ernst zu nehmendes Beispiel gibt, soll sich halt jeder blamieren, so gut er kann. Aber er muss Kritik daran nun einmal hinnehmen.

Nunmehr steht ein im rechten Millieu orientiertes Paar vor Gericht, weil sie ihr Diebetes-krankes Kind statt mit Insulin lieber mit Rohkost therapieren wollten. Bereits 2007 hatten Ärzte das Jugendamt über ihren Verdacht bestätigt, dass die Eltern ihrer Sorgepflicht nicht ausreichend nachkämen. 2009 starb es.

10. Februar 2015

Frankreich macht die Grenzen dicht

 

2009 wurden vom Bundestag die Netzsperren beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.

2010 haben die Länder das Kindernet beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.

Beide Gesetze sind heute in der Tonne.

Frankreich hat nun nach dem Reichstagsbrand Charlie Hebdo-Anschlag ein ähnlich abgeschottetes Internet wie Russland. Wir haben unser Netz noch, auch wenn wir es mit NSA & Co. teilen müssen. Weil wir Rückgrat gezeigt und ein kompromissloses Signal nach Berlin geschickt hatten.

Je suis Metronaut

 

Neue olympische Sportart: Extrem-Abmahnen.

Berliner Senat mahnt Metronaut ab.

 

8. Februar 2015

Die heute-Show langte daneben …

In der Satiresendung heute-Show wurde ein Interview, in dem eine Frau eine fremde Meinung referierte, so geschnitten, dass durch die Reduktion des Ausschnitts der Eindruck erweckt wurde, als teile die Frau diese Aussage. Konkret ging es um Überlegungen von Wählern mit Präferenz für NPD und AfD, während die Interviewpartnerin im Gegenteil Parteigängerin der Linkspartei ist.

Die wehrte sich gestern in ihrem Blog. Das ZDF twitterte Krisen-PR. heute-Show-Moderator Welcke facebookte inzwischen eine umfassende Entschuldigung und erklärte den Faux Pas mit einem Missverständnis bei der Recherche. Wollen wir es der Redaktion mal glauben, denn da hätte man schon skeptisch werden können. Es wäre durchaus denkbar (siehe unten), dass die Manipulation aus satirischem Kalkül inkauf genommen wurde, nach dem Motto: „Lieber einen guten Freund verlieren, als einen guten Gag nicht machen!“ ;)

In dem Fall wäre die Rechtslage nämlich sehr verzwickt.

Mit Satire tun sich die Gerichte schwer. Das gilt erst recht für solche Satire, die nicht oder nur schwer als solche zu erkennen ist. Legendär etwa wurde der Rechtsstreit um eine Fotomontage mit dem auf einem bröckelnden „T“ sitzenden Telekomchef Ron Sommer, bei welcher Sommers Kopf um eine Kleinigkeit vergrößert wurde. Der – natürlich – am Landgericht Hamburg begonnene Rechtsstreit ging rauf bis zu BGH und Verfassungsgericht und wieder zurück, wobei jedes Gericht etwas anderes beizutragen hatte.

Ich selbst hatte mit der heute-show auch mal eine skurrile Erfahrung gemacht. So hatten sie Bildmaterial benutzt, bei dem einer Piratin frontal ins Dekolleté gefilmt wurde. Für ein Standbild machten sie sich die Mühe, einen dieses verdeckenden Hinterkopf rauszuretouchieren und fotoshopten, wie sie sich die Brust der Piratin vorstellten. Eine klare Persönlichkeitsverletzung, aber Piraten gehen mit der Pressefreiheit nun einmal souverän um. Für den Fall eines Rechtsstreits hätte ich einen guten Zeugen aufbieten können: Der gelöschte Kopf war meiner … ;)

Geheimdienstskandal der Woche

Im Snowden-Sommer 2013 hatte ich für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses plädiert. Für die Leitung hatte ich (natürlich) die nun einmal überwachungskritischen Piraten empfohlen, die man zu diesem Zweck hätte in den Bundestag wählen müssen.

Zum Glück haben die Alt-Parteien fähige und untadelige Politiker, die den Job frei von Interessenkonlikten machen. Zur Liste der bedauerlichen Einzelfälle an NSAUA-Mitgliedern, die möglicherweise doch etwas zu verbergen haben, gesellt sich nunmehr der stramme Transatlantiker Roderich Kiesewetter, dem der BND einen Streich gespielt hat.

Gefestigten Transatlantikern möchte ich gerne diesen aktuellen Beitrag zu soldatischen Geheimdiensttugenden der amerikanischen Freunde empfehlen.