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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. Oktober 2016

Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann zurück

Erwartungsgemäß hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Satiriker Jan Böhmermann bestätigt. Damit hat sich die strafrechtliche Seite erledigt.

Die Einstellung hat auch Bedeutung für das von mir betreute verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen der Piratenpartei Berlin und dem Land Berlin wegen des gefährlichen Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit. Bislang zeigt sich der Berliner Polizeipräsident noch uneinsichtig, doch wer zuletzt lacht, lacht als Satiriker! ;)

Anders sieht es für das zvilirechtliche Verfahren am Landgericht Hamburg aus. Die Staatsanwaltschaft ließ es am nicht nachweisbaren Vorsatz scheitern, der für eine sttrafrechtliche Verurteilung erforderlich ist. Verschulden aber spielt aber beim Unterlassungsanspruch nicht so die Rolle.

 

12. Oktober 2016

Viele Köche verderben das Buch

Ein aktueller Bericht über einen urheberrechtlichen Rechtsstreit zwischen zwei Köchen, die sich wegen eines gemeinsamen Kochbuch verkracht hatten, weckt Erinnerungen an ein eigenes Mandant. Damals hatten die Parteien einen ungenießbaren Eintopf aus Streit angerichtet.

Genau wie im aktuellen Rechtsstreit hatten die Beteiligten „Zutaten“ für ein Kochbuch geliefert und ihre Verträge per Handschlag geschlossen. Als später der Aufwand des Designers aus dem Ruder lief, war angesichts eines Sponsors unklar, wer genau die Rolle des Verlegers inne und wer welche Pflichten und Risiken übernommen hatte.

Über die angerichteten Gerichte richtete schließlich ein gerechtes Gericht.

Wie so oft im Leben gilt: Wer schreibt, der bleibt.

 

Urheberrecht fürs Museum

Das Landgericht Stuttgart schafft Urheberrechte, wo keine sind. So soll das Eigentum nebst Hausrecht Unterlasungsansprüche gegen Nutzung von Fotografien von gemeinfreien Kunstwerken begründen, wenn diese eigenmächtig im Museum abgelichtet wurden.

Außerdem billigt es der fotografischen Reproduktion eines zweidimensionalen gemeinfreien Werks Leistungsschutz nach § 72 UrhG zu.

Im Ergebnis wird daher ein Museum zum Monoplisten von Abbildungen des – eigentlich gemeinfreien – Werks, das aus Zeiten stammte, als es noch kein Urheberrecht gab. Möglicherweise ist es ja das Ziel der Reiss-Engelhorn-Museen, dass Fotografie nicht gelebt wird, sondern ins Museum gehört … ;)

Ich habe das mal auf Telepolis kommentiert: Recht am eigenen Boden.

LG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15. Nicht rechtskräftig.

7. Oktober 2016

Selbstjustizminister

Vorab: Ich kenne das vom GBA in Auftrag gegebene und nun in einer Fachzeitschrift veröffentlichte Gutachten noch nicht. Allerdings waren wohl die wesentlichen Inhalte der geleakten Dokumente zuvor Gegenstand konventioneller Berichterstattung und damit keine Geheimnisse mehr. Dass bei den Leaks von einem „schweren Schaden für die äußere Sicherheit“ die Rede sein könnte, erscheint mir unwahrscheimlich, zumal professionelle Geheimdienste und Terroristen ohnehin dem überwachten Internet misstrauen.

Ungeachtet dessen teile ich die Auffassung, dass die Politik brauchbare Gesetze (etwa für Whistleblower) zu machen und sich ansonsten nicht ohne Not in laufende Verfahren der Justiz einzumischen hat. Die Farce um das Blog Netzpolitik wäre wohl so oder so ein Rohrkrepierer geworden. Zu entscheiden hätten das letzten Endes Richter. Von einem Justizminister allerdings hätte man erwarten dürfen, dass er sich zunächst einmal vor seine Leute stellt und den Rechtsstaat seine Arbeit machen lässt.

Aus gutem Grund ist die Staatsanwaltschaft unabhängig, ministerielle Weisungsrechte spielen in der Praxis normalerweise keine Rolle. Dieses nennt man Gewaltenteilung. Mit politischer Justiz haben wir in Deutschland keine guten Erfahrungen gemacht.

4. Oktober 2016

Déjà-vue mit einem Geheimagent

Letzte Woche hatte ich mir am Landgericht Bochum den Auftakt des Steuerprozesses gegen den sagenumwobenen Geheimagenten Werner Mauss angesehen. Leider ging es nur um Geplänkel zur örtlichen Zuständigkeit. Dass Mauss sich öffentlich zur Herkunft der aufgetauchten Millionen äußert, ist eher nicht zu erwarten. Eine bisher zu den Akten gereichte und an die Öffentlichkeit gesickerte, allerdings ziemlich abenteuerlich anmutende Geschichte hierzu kann derzeit noch nicht bewertet werden. Bislang sind neun Termine angesetzt.

Mauss kam durch den „Künstlereingang“ und hüllte sich in einen Anorak, offenbar in der Hoffnung, Bildberichterstattung zu erschweren. Sein Medienanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach (Kanzlei Romatka & Kollegen) versandte nach dem Termin eifrig Schreiben an Redaktionen, in denen er auf Achtung des Persönlichkeitsrechts pochte.

Inzwischen bestätigte der Kollege Himmelsbach gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass es von Mauss verschleierte Parteispenden an die CDU gegeben hat. Dies zaubert mir ein Lächeln auf die Lippen, denn auch in meinem Roman Das Netzwerk geht es u.a. um einen in die Jahre gekommenen Privatermittler aus dem Dunstkreis deutscher Geheimdienste, der mit verdeckten Finanziers einer konservativen Partei zu tun hat. ;)

24. September 2016

Unangenehmer Filesharing-Beschluss des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss strenge Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Beweislast von Abmahnopfern zur Entlastung von der Störerhaftung gestellt. So veröffentlichte nun eine bekannte Abmahnkanzlei einen Beschluss, der das Abmahnopfer zu erheblicher Überwachung seiner Mitmenschen verpflichtet, denen er Zugang zu seinem Internetanschluss einräumt.

So genügt es nach Meinung des Landgerichts Berlin nicht, lediglich Personen zu benennen, denen man Zugang zum Internet eingeräumt hat, vielmehr soll ein Abmahnopfer sämtliche Rechner daraufhin checken, ob diese im betreffenden Zeitraum online gewesen seien und ob sich dort irgendwo Filesharing-Software befände. Mögliche Dritte sind vom Abmahnopfer zur Tat kritisch zu verhören (was lustig wird, wenn es um einen grottigen Erotikfilm geht).

Dem Landgericht Berlin zufolge soll der Abmahner damit in eine Position versetzt werden, in welcher er genug Munition hat, um gegen einen mutmaßlichen Filesharer bequem vorzuegehen. Eine Grenze sieht man in Berlin lediglich bei persönlichen Nähebeziehungen wie Ehepartner usw.. Unklar ist, welche Anforderungen das Gericht an Abmahnopfer stellt, die Dritten für deren eigene Endgeräte WLAN-Zugang gewährt haben.

Wer lieber den „guten Ratschlägen“ des CCC-Abmahnbeantworters folgen und sich vorgerichtlich um Kopf und Kragen reden will, nur zu! „Superclever“ ist auch die Erklärung, man sei Freifunker, denn damit verrät man dem Abmahner, dass man ungesichertes WLAN betreibt. Die Behauptung, eine Kontaktaufnahme nach einer Filesharing-Abmahnungen könne eine einstweilige Verfügung abwenden, ist schon deshalb unqualifiziert, weil einstweilige Verfügungen nicht der Praxis in Filesharing-Fällen entsprechen.

Wenn sich ein geschwätziges Abmahnopfer erst einmal um eine Klage „beworben“ hat, kostet das Zeit, Geld und Nerven. Man kann auch als Unschuldiger Klagen verlieren. Daher sollte man Filesharing-Abmahnungen entweder in den Papierkorb werfen und es auf eine Klage ankommen zu lassen, oder einen eigenen Anwalt einschalten. Von Do-it-yourself-Rechtsberatung ist jedoch definitiv abzuraten.

22. September 2016

Ehrlich

Zwei Mandanten, die ich auch künstlerisch berate, haben am Samstag mit der Ausstrahlung ihrer Show auf RTL 3,14 Millionen Zuschauer erreicht, was einem Marktanteil von 16,5% entspricht. Die Show war der Ehrlich Brothers vor drei Monaten in der Frankfurter Commerzbank Arena vor knapp 40.000 Zuschauern aufgenommen worden, was nunmehr dem Weltrekord für eine Zaubershow entspricht.

Als Ehrlich Brothers-Schlachtenbummler war ich vor Jahren auch zufällig bei der heute legendären Vorstellung in Osnabrück anwesend, als Christian mit einem Feuereffekt im Zuschauerraum versehentlich die Sprinkleranlage auslöste (versicherungsrechtlich spannend …). In Anspielung auf diese Panne benutzt er an dieser Stelle inzwischen einen Feuerlöscher …!

Nach mehreren Jahren Tournee mit dieser Show arbeiten die Brüder auf Hochtouren an ihrem neuen Programm. Und so viel darf ich schon jetzt verraten: Es wird „Hammer“! Werbung muss man für die beiden eigentlich nicht mehr machen, die müssen schon Zusatzshows einflicken.

„Snowden“ von Oliver Stone

Oliver Stones Biopic über Snowden ist in jeder Hinsicht gelungen.

Stone mag sich zur Dramatisierung manch dichterische Freiheit genommen haben, doch diese Kunstgriffe des Meisters erwiesen sich zur Gratwanderung zwischen Dokudrama und spannendem Kino als perfekt. Während etwa der Whistleblower-Film „Inside WikiLeaks“ als „Männer, die auf Bildschirme starren“ verspottet wurde und in jeder Hinsicht floppte, ist „Snowden“ ein kurzweiliger, unterhaltsamer, bildgewaltiger und vielschichtiger Streifen, der die beeindruckende Wandlung des patriotischen Elitesoldaten und CIA-Hackers in einen entschiedenen Bürgerrechtler anschaulich nachzeichnet, ohne in billige Heldenverehrung zu verfallen.

Zu wünschen wäre, dass Stone mit seinem Film wie bei JFK einen politischen Impact erzielt. Der Gegenwind, der gegenwärtig aus Hollywood und der US-Presse kommt, wird das schwierig machen, erlaubt aber Aufschluss darauf, wer wirklich das Sagen hat. Für die beruhigte Bevölkerung spielt das Überwachungs- und Schnüffeleithema derzeit keine Rolle. Wie schon eine Figur im Film sagt, begnügen sich die Leute mit dem Vorwand „Sicherheit“.

Als wir 2013 während des Obama-Besuchs in Berlin eine Snowden-Solidaritätsdemo an der Siegessäule aufzogen, kamen gerade einmal an die 100 Leute. Doch ganz umsonst war es nicht: Im Abspann von „Snowden“ ist ein Foto von unserer Demo zu sehen, bei der wir uns Masken von Snowden und Manning vor das Gesicht hielten. Dann bin ich also jetzt nicht nur in der US-TV-Serie Homeland, sondern nun auch im wohl bemerkenswertesten Kinofilm des Jahres … ;)

21. September 2016

Tricky Trump

Amerikanische Zauberkünstler setzen sich mit dem plumpen Falschspieler Donald Trump auseinander:

Man beachte, dass der in den USA prominente Starmagier Penn Jillette eher zu den Patrioten tendiert, aber Trump mag er defintiv nicht:

Beachtlich illustriert auch dieser Kollege seine politische Meinung:

Passt zwar nicht wirklich, aber weil es so schön ist: Malala zeigt Stephen Colbert einen Kartentrick:

18. September 2016

Soll’n sie uns verdammen, doch wir sterben nie!

 

Als 2009 weltfremde Parlamentarier das Internet entweder ignorierten oder bekämpften und sich durch das hirnrissige Internetsperrgesetz unwählbar machten, bin ich in die Piratenpartei eingetreten. Die Modernisierung des aus dem analogen Zeitalter stammenden Urheberrechts, die Kritik am digitalen Überwachungsstaat und die Gewährleistung der Meinungsfreiheit waren Kernthemen, mit denen ich mich identifizierte.

Erst nach meinem Parteieintritt wurden mir die Selbstansprüche der Piraten bekannt. So fand man dort Basisdemokratie wichtig, hielt nichts vom Delegiertensystem und huldigte auf gelegentlich bigotte Weise einem Transparenzkult. Und Bällebad war superwichtig. Bei meinem ersten Bundesparteitag in Offenbach wurde beschlossen, dass den Piraten ihre Unabhängigkeit wichtiger als eine solide Finanzierung sei, so dass Parteispenden nur von Privatleuten in geringen Mengen akezeptiert wurden.

Ich hätte eine Partei, die sich den mir wichtigen Anliegen professionell gewidmet und dafür den ein oder anderen Kompromiss gemacht hätte, der Selbstausbeutung vorgezogen. Auch Basisdemokratie als Selbstzweck überzeugte mich nicht ansatzweise. Ich hielt mich allerdings aus innerparteilichen Diskussionen raus, denn die Piraten waren ohne Alternative.

Die Piratenpolitiker wollten 2012 dann unbedingt zeigen, wie authentisch sie seien: Jeder Streit (der in jeder Partei und und jeder Zeitungsredaktion genauso tobt) musste unbedingt öffentlich ausgetragen werden. Die Medien bewiesen bei der Berichterstattung über diesen Exhibtionismus keinerlei Kompetenz oder Interesse, derartiges zu gewichten.

Nach dem Höhenflug im Piratenfrühling 2012, in dem manche Medienvertreter unrealistische Erwartungen auf die junge Partei projizierten, ruinierten dann egozentrische Traumtänzer wie Ponader jeglichen Anspruch, in der Öffentlichkeit noch ernst genommen zu werden. Plötzlich redeten alle messianisch nur noch vom BGE, das alle Probleme löse. Die Piraten waren inhaltlich und im Auftreten kaum noch von Linkspartei und Grünen zu unterscheiden. Verständlicherweise favorisierten so angesprochene Wähler das Original.

Als die Partei in der Wählergunst auf 2% runtergefahren war, habe ich versucht, im ohnehin aussichtsarmen Bundestagswahlkampf die Kernthemen hochzuhalten und wenigstens einen sportlichen Wahlkampf zu bieten. Doch dann passierten drei Sachen:

  1. In meinem Landesverband brach das „Gutachtengate“ aus. Statt die Wahlkämpfer zu unterstützen, warfen irgendwelche weltfremden Transparenzfetischisten mit dem überflüssigsten Streit aller Zeiten ihren Kollegen erbittert Knüppel zwischen die Beine. Über soviel Gruppendynamik konnte ich nur noch staunen.
  2. Die Berliner AGH-Fraktion befürchtete, dass sie im Falle einer Piraten-Bundestagsfraktion möglicherweise im Schatten stehen würden. Also beschlossen die Berliner Superstars, denen viele NRWler bei deren Wahlkampf beigestanden hatten, den Bundestagswahlkampf zu boykottieren – und mit Durchstechereien an die Medien zu sabotieren.
  3. Die Medien interessierten sich ausschließlich für die von ihnen gekürten „Piratenstars“. Die aussichtsreichen Kandidaten, die tatsächlich zur Wahl standen, spielten keine Rolle. Ebenso wenig deren Themen. Drei Monate vor der Wahl ploppte der Snowden-Skandal auf – und niemand mehr wollte von den Piraten etwas zu deren Kernthema hören. Stattdessen spielten die Medien nun das Spiel der AfD.

Erst 2014 wurde mir und anderen bewusst, dass hinter vielen seltsamen Einzelfällen der (intransparente!) Versuch einer linksextremen, gut organisierten Gruppe hauptsächlich in Berlin ansässiger Piraten steckte, die Partei zu übernehmen und ihr eine eigene Agenda aufzunötigen. Vor allem Meinungsfreiheit wurde als entbehrlich gesehen.

Der Spuk der MLPD2.0 für Bildungsferne provozierte schließlich den „Orgastreik“ und den außerordentlichen Parteitag in Halle. Danach verließen die Trittbrettfahrer die Piraten, allerdings wurde dieser 2014 erfolgte Einschnitt von den breiten Medien nie wirklich wahrgenommen. Die Kontaktpfleger der Presse kümmerten sich wie stets ohnehin nur um die Berliner Sonnenkönige. Ein taz-Autor schwafelte etwas von „Rechtsruck“ – ein Jahr später wurde genau dieser Autor dabei erwischt, wie er junge Praktikantinnen NSA-like ausspionierte …

Außer Bruno Kramm hatten die Piraten seit drei Jahren praktisch keinen Vorturner. Trotz seines sehr beeindruckenden Wahlkampfs blieben ihm nur die Trümmer, die ihm die Egomanen aus dem AGH hinterließen. Dass die Berliner Piraten nun hinter Tierschutzpartei und Die PARTEI zurückblieben, ist bitter, war aber angesichts der ignoranten Berichterstattung kaum vermeidlich.

Wenn jetzt aber Journalisten und andere Kommentatoren ausgerechnet die AGH-Ex-Piraten feiern, deren verbohrte Egozentrik, maßlose Arroganz und unfassbare Intriganz das einst strahlende Piratenprojekt sabotierten, dann fällt mir dazu nichts mehr ein. Die von den Medienvertretern gefeierten Berliner Ex-Piraten nehme ich als Selbstoptimierer, Intriganten und Nichtskönner wahr.

Wenn ich es mir allerdings recht überlege, entsprechen sie damit möglicherweise dem Anforderungsprofil für konventionelle Berufspolitiker. Ob wir wirklich mehr Spinner an Bord hatten, als etwa Grüne oder Linkspartei, wage ich zu bezweifeln. Na, liebe Politjournalisten, dann mal viel Spaß noch, etwa mit der AfD!

Was bleibt:

  • Wir haben die Netzsperren verhindert.
  • Wir haben ACTA verhindert.
  • Wir werden TTIP verhindern.

Und das war und ist es mir wert.