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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


6. Januar 2010

Kläger Jehovas – Buske verbietet „Jehova-Sagen“!

Ich habe dieses Jahr noch gar nicht über das Landgericht Hamburg gelacht. Bevor sich meine Blogleser Sorgen machen müssen, sei hier ein lustiger Fall nachgereicht:

Die Zeugen Jehovas sind für Sanftmut bekannt, weniger jedoch deren Anwälte. So hatten sie Herrn Buske gebeten, einem Sekten-Kritiker die Äußerung verbieten lassen, ein bestimmter Herrn aus München habe ein „geistliches Amt“ bekleidet, ein sogenannter „Ältester“. Ehrensache, dass der Beklagte ebenso wenig wie der Bayer in Hamburg wohnte.

Einige Zeit später bekam der Sekten-Kritiker eine Einladung an ein bayrisches Amtsgericht. Hier erachtete es der besagte Bayer für sinnvoll, an Eides statt zu behaupten:

„Ich war auch Ältester (leitendes Mitglied) der Zeugen Jehovas.“

Oups! Demnächst wird der Sekten-Kritiker vom Staatsanwalt vernommen – als Zeuge der wohl zu erwartenden Anklage. Den Zeugen Jehovas sei jedoch ins Gewissen geredet:

Du sollst kein falsches Zeugnis geben!

5. Januar 2010

Mr Spock für deutsche Wikipedia nicht relevant genug

Mr Spock ist vielen Wikipedien relevant genug für einen eigenen Artikel. Wie ein Feature des hr thematisiert, ist der Weltraumveteran für die deutsche Wikipedia allenfalls für einen Unterabschnitt im Artikel „Figuren im Star Trek-Universum“ fein genug – und hat damit gegen den Todesstern, Bauchnabelfussel, Kai Diekmann und Hunderte von Pornodarstellerinnen mit jeweils eigenem Artikel klar verkackt.

Wird schon zu irgendwas gut sein. Oder wie Spock sagen würde: „Menschen treffen unlogische Entscheidungen.“

Soll bloß keiner behaupten, jemand hätte bei den Leuten vom Planeten Wiki eine vulkanische Gehirnschmelze durchgeführt …

Nachbarschaftsstreit: Drohung mit Psychiatrie abzuraten, wenn man Arzt ist

Es liegt ja bei Streitigkeiten nahe, dem Kontrahenten die Diagnose einer Geisteskrankheit anzudienen. Das kann jedoch insbesondere dann strafrechtliche Folgen haben, wenn man beruflich einen Bezug zu Geisteskranken hat. Wie die Kollegen Linten&Partner berichten, landete ein gestresster Mediziner vor dem Kadi, weil er der 84jährigen Frau seines Nachbarn mehr oder weniger gedroht hatte, den Nachbarn in die Psychiatrie stecken zu lassen. Da Ärzte eine gewisse Macht haben, etwa im medizinischen Betrieb, nahm die Frau die Aussicht eines entsprechenden Machtwortes sehr ernst.

Diekmanns Wikipedia-Kampagne floppt gnadenlos

Mein Wikipedia-Kritik-Kollege Kai Diekmann versuchte gestern, seine Blogleser zur Korrektur des Wikipedia-Artikels zum „TAZ-Dödel“ zu animieren. 24 Stunden nach Beginn der Aktion haben gerade einmal zwei Leute editiert, wobei das Werk des zweiten Autors sofort von einem Kleingärtner vom zuständigen Artikelbesitzer mit den Flüchen „WP:NPOV, WP:WEB, WP:Q“ belegt und revertiert wurde. Die marginale Ergänzung des ersten Autors, die überlebte, stammte von einem Wikipedia-Insider, der offenbar über hinreichend erforderlichen „Stallgeruch“ verfügt.

Der ebenfalls zur Korrektur ausgerufenen Beitrag über Kai Diekmann hat nicht einen einzigen Edit erhalten! Das wäre allerdings auch gestandenen Wikipedianern möglich gewesen, denn den hat irgend ein wohlmeinender Wikipedant halbgesperrt, sodass bereits Diekmanns Aufruf, die reziproke Weltinterpretation der Prawdapedia zu korrigieren, ein untauglicher Versuch war.

Was ist das nur für eine Welt, in welcher sich die Wikipedia ausgerechnet vom BILD-Chef das Verdikt der Lüge vorhalten lassen muss? ;-)

Programmtipp: „Im Wegschauen vereint“ (D-Radio)

Die Enthüllungsjournalistin Gaby Weber ist auf Südamerika spezialisiert und untersucht dort insbesondere die nicht selten anrüchigen deutschen Aktivitäten. Unter falscher Flagge hatte sie etwa in der Colonia Dignidad undercover ermittelt. Meinen Bloglesern ist das gegenwärtige Verfahren am Bundesverwaltungsgericht gegen den BND bekannt, der Akten über seine Beziehung zu Eichmann rausrücken soll, was Frau Kanzlerin inzwischen erstmal verhindert hat.

Heute Abend nun kriegen im Deutschlandfunk um 19.15 Uhr nicht nur die westdeutschen Schlapphüte ihr Fett weg, auch der ostdeutsche Mitbewerber muss Federn lassen: „Im Wegschauen vereint“. Auch über Internet zu empfangen (falls jemand für dieses GEZ-anfällige Internet „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ bereithalten sollte).

4. Januar 2010

Wikipedia-Kritiker des Tages … ;-)

Heute erschien auf Telepolis mein Beitrag über die Wikipedia-Profiler, also Leute, die bei der Wikipedia vorgetäuschte Benutzer aufspüren, im Internet-Volksmund „Sockenpuppen“ genannt.

Leser meines Blogs wissen ja, dass ich mit den Wikingern so meine Probleme habe … ;-) Meine Kritik hatte ich insbesondere in diese Glosse gefasst, welche das fragwürdige Wissensmonopol und die durch Wikipedia beeinflusste Wahrnehmung der Realität auf die Schippe nahm, was mich da wohl einige Freunde gekostet hat.

Und wie ich soeben lese, habe ich nun in Sachen Wikipedia-Kritik einen weiteren unerwarteten Mitstreiter gefunden: BILD-Chef Kai Diekmann ist unzufrieden mit der Wikipedia-Berichterstattung über seinen … also über das Kunstwerk und ruft daher seine Leser auf, den Beitrag zu korrigieren. Er stellt sogar eine Reihe an Quellen bereit, gefährdet aber unsere junge Freundschaft, in dem er eine unterschlagen hat: Meinen liebevollen Beitrag zur rechtlichen Auseinandersetzung über die dem Kunstwerk zugrundeliegende TAZ-Satire auf Telepolis!

Schlagwörter:

Diekmann gewinnt 12 Trophäen des Deutschen Presserats!

Neuer Rekord für Kai Diekmann! BILD online zieht mit BILD print gleich! Beide Publikationen erwirtschafteten 2009 jeweils sechs mal Rügen vom Deutschen Presserat. Dabei beanspruchen sie zusammen einen stolzen Anteil von 20% 40% am Gesamtaufkommen der insgesamt 30 ausgesprochenen Rügen. Herzlichen Glückwunsch!

Update:

Wie mich inzwischen ein Leser wissen ließ, sind 12 Rügen nach neuester Forschung 40% von 30 Rügen.

Übrigens beherrschen 6 von 10 Deutschen keine Prozentrechnung. Das sind umgerechnet mehr als 80%!

Folgen haben diese Rügen nicht wirklich. Die müssen die Meldung mit den Rügen gerade einmal irgendwo zwischen Anzeigen für Klingeltöne und Stöhntelefonnummern abdrucken. Wenn Diekmann die Jungs vom Presserat auf einer Berliner Party trifft, gibt er ihnen vermutlich lässig einen aus, man macht ein paar joviale Witze und die Sache hat sich.

Nicht zuletzt, weil der Deutsche Presserat inzwischen auch online-Publikationen berügt, haben sich die Beschwerden um 70 Prozent auf rund 1250 gesteigert. Sie möchten auch mal motzen? Bitte sehr!

Unzulässige Namensnennung bei Verdachtsberichterstattung durch Krawallblogger

Dieses Wochenende machte ein Verfahren des NDR-Justiziars gegen einen GEZ-Kritiker die Runde, der nunmehr das Ende der Meinungs- und Pressefreiheit ausruft. Der Betreffende, der durchweg mit dem Kompliment „Journalist“ bedacht wird, wehrte sich dagegen, dass ihm der Justiziar des NDR verbieten lassen wollte, dessen Namen in seiner Berichterstattung zu verwenden.

Die meisten mir bekannten Websites beließen es bei dieser leider etwas vorschnellen wie ärgerlicherweise lückenhaften Sachverhaltsdarstellung. Man hatte dem Kritiker nämlich nicht etwa seine Berichterstattung als solche verboten, sondern lediglich die Nennung eines bestimmten Namens.

Und auch das nicht von ungefähr: Der NDR-Justiziar hatte nicht etwa Anstoß an Kritik lediglich an seiner Arbeit genommen, sondern hatte einen weit gewichtigeren Anlass, gegen den Kritiker vorzugehen, der in den Websites überwiegend unterschlagen wurde. So hatte der NDR-Mann nach Jahren des Tolerierens beantragt, dem Kritiker zu verbieten,

b) über die vom Beklagten gegen den Kläger im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlichen und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.

Der Kritiker hatte nämlich nicht nur über seinen Fall berichtet, sondern auch über seine These, der NDR-Mann habe Dokumente verschwinden lassen oder hierzu angestiftet.

Nun mag der Kritiker recht haben, oder auch nicht. Er soll sich auch ruhig eine Meinung erlauben. Nur: Wäre dieser Kritiker wirklich Journalist (was man bei einer unstrukturiert chaotischen Website mit Augenkrebs-förderndem „90er Jahre Design“ wie dieser hier vorsichtig bezweifeln darf), dann hätte er wissen müssen, dass die Rechtsprechung für die Verdachtsberichterstattung bzgl. des Vorwurfs von Straftaten anspruchsvolle Regeln aufgestellt hat.

Der Grund für diese Auflagen liegt darin, dass für einen Unverurteilten die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt. Grundsätzlich hat niemand das Recht zum Rufmord. Medienmacht beinhaltet auch ein Minimum an Medienverantwortung.

Solange die Schuld nicht feststeht bzw. der Betreffende nicht aufgrund Interesse der Öffentlichkeit Medienaufmerksamkeit ertragen muss, hat er – und auch seine Familie, die mit seinem angeblichen Handeln identifiziert wird – grundsätzlich Anspruch, in Ruhe gelassen zu werden.

Wer über angebliche Straftaten öffentlich berichten will, ohne den Ausgang eines Strafverfahrens abzuwarten, muss

  1. gewichtige Anhaltspunkte aufbieten, die einen hinreichenden Verdacht begründen. Bloße Verdächtigungen, Argwohn oder Verschwörungstheorien reichen nicht aus. Auch die Stellung einer Anzeige macht einen bloßen Verdacht nicht stärker. Selbst ein bloßes Ermittlungsverfahren muss nicht notwendig ausreichen, denn dieses wird nur aufgrund eines Anfangsverdachts eingeleitet und besagt genau gar nichts.
  2. den Namen des Verdächtigen anonymisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht keine Straftat von erheblicher Bedeutung betrifft.

Wie die Erfahrung mit dem presserechtsfeindlichen Landgericht Hamburg lehrt, reichen nicht einmal Ermittlungsverfahren gegen praktisch überführte Wirtschaftsverbrecher aus, die in großem Stile Aktienkurse zu manipulieren pflegen. Die Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg begünstigt einen Missbrauch des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zulasten der Meinungs-, Presse-, Kunst – und Wissenschaftsfreiheit und pervertiert damit Persönlichkeitsrecht. Manche Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen daher zu der überzogenen Schlussfolgerung, im Interesse der Meinungsfreiheit lieber ganz auf Persönlichkeitsrechte zu verzichten.

Grundsätzlich sind Persönlichkeitsrechte aber durchaus eine wichtige Sache.

Der GEZ-Kritiker allerdings wäre mit einiger Sicherheit auch an jedem anderen Gericht gescheitert. Seine Verdächtigungen sind mir zwar nicht im Detail bekannt, da sie gelöscht sind und archive.org nur eine begrenzte Orientierung ermöglicht. Aber wenn der Kritiker den NDR-Mann der Urkundenunterdrückung verdächtigt, muss er schon mehr bringen als

Doch erstmal der Reihe nach:

Am 25. Februar war ich beim Gericht und habe meine Akte vom NDR eingesehen. Was fehlte, war das Corpus delicti, also die eigentliche (Zwangs-)Anmeldung. Noch nicht einmal eine einfache Telefonnotiz war enthalten. Ich kann daraus nur zwei mögliche Alternativen schlussfolgern:

1. Entweder es wurde hier ein belastender Verwaltungsakt „einfach so“ nach mittelalterlicher Gutsherrenart in Gang gesetzt oder
2. Ein (unbekannter) Mitarbeiter des NDR hat mutmaßlich eine strafbare Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen.

Das ist ein Schuss ins Blaue. Mehr nicht. Eine bloße Vermutung rechtfertigt noch keinen Rufmord. Selbst, wenn der Kritiker seinen bloßen Verdacht äußern möchte, dann muss er hierzu nicht den Namen des Verdächtigten nennen.

Wer sich „Journalist“ nennen lässt, sollte über solche Minimalkenntnisse verfügen. Der Kritiker kann seinen Kampf gegen die GEZ genauso gut auch ohne Namensnennung seines erkorenen Gegners führen. Daran geht die Meinungsfreiheit nicht zugrunde.

Eine völlig andere Frage ist, ob die Prozesstaktik der Anwältin des Kritikers besonders überzeugend war. Da der Kritiker sich offenbar zu mehr Unterlassung verpflichtet hat, als die vom NDR-Mann beantragte Anonymisierung, kann man da so seine Zweifel haben.

2. Januar 2010

Schmutzige Tricks aus den Kindertagen der CIA

(OFF TOPIC)

Ich habe zwei „geheimnisvolle“ Leidenschaften:

Die Geschichte der Geheimdienste sowie die der Zauberkunst. Klar, dass ich früher oder später mal die bizarre Geschichte von John Mulholland ausführlich bearbeiten musste, was erst seit November 2009 möglich ist. Denn solange blieb das geheimste aller Zauberer- und Agentenbücher unter Verschluss.

Heute auf Telepolis erschienen: Der CIA-Zauberer.

31. Dezember 2009

Zurück vom Hacker-Kongress

Gestern ging der 26. Kongress des Chaos Computer Clubs „26C3“ zuende. Ich hatte zwar schon Anfang der 80er Jahre wabbelige schwarze Quadrate in weiße Metallkisten geschoben, denen man vor jedem Start erst einmal DOS beibringen musste, habe aber meinen IT-technischen Sachverstand nie über ein Anwender-Niveau hinausgebildet. Trotzdem war 263C für mich eine hochspannende Veranstaltung, denn ein Großteil der Vorträge betrifft vor allem soziale und rechtliche Themen, die irgendwie mit IT zusammenhängen.

Was der Chaos Computer Club in seiner Eigenschaft als Bürgerrechtsbewegung und mahnender Sachverständiger allein letztes Jahr geleistet hat, sieht man in einem Jahresrückblick sowie in einem Panel über die Anhörung des CCC beim Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung. Alles in allem ist es wirklich erschreckend, zu sehen, was die Behörden und Wirtschaft täten, wenn man sie ließe, und wie wenig Ahnung die politisch Verantwortlichen vom Thema haben. Allein der weitgehend erfolgreiche Kampf gegen die Wahlcomputer, die nach derzeitigem Stand der Technik unzuverlässig, intransparent und manipulierbar sind, ist eine Verdienst, der kaum hoch genug eingeschätzt werden kann.

Statt trockener Vorträge bewiesen die meisten Redner ausgesprochenen Sinn für Humor. Bei manchen Beiträgen machte die Comedy sogar den Schwerpunkt aus. Auch die Besucher waren alle ziemlich cool drauf, überall saßen Nerds mit ihren Notebooks und bearbeiteten konzentriert die Tastaturen, im Keller wurden Schaltungen gebastelt usw. Es waren auch mehr Frauen anzutreffen, als man es auf solchen Veranstaltungen erwarten würde. Den gesellschaftlichen Höhepunkt bildete wie jedes Jahr die Fnord News Show, hier die Version von 2008.

Ich hatte eine spaßige Zeit, interessante Menschen kennengelernt und viel erfahren. Gut, dass es so einen Club und so eine Veranstaltung gibt.