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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


4. März 2010

Diskretion in München, Indiskretion in Wien und Diskussion in Hamburg

Schiri Amerell und der DFB zogen es dann doch noch vor, die Sache lieber hinter verschlossenen Türen zu bekakeln. Theo Zwanziger verknüpfte mit der delikaten Sache sogar seine Zukunft beim DFB.

Als Entschädigung scheint es dafür morgen zum Showdown in Hamburg zwischen Carstensen und Stegner zu kommen.

Derweil muss der Haider Jörg in Österreich posthum mehr Berichte über sein Privatleben hinnehmen, als seinen Angehörigen lieb sind.

3. März 2010

Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen

Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet – denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber… ;-)

Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine „geklaute“ Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.

Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die Infos zuerst bringt, sind sie nicht mehr geheim und können dann mehr oder weniger berichtet werden, wenn nicht gar in derbste Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bis uns Schraven seine Geheimnisse bzw. die der NRW-CDUler mitteilt, überlassen wir Volker Pispers das Wort:

Und wenn wir schon dabei sind:

Arbeitsrecht: Vorwurf „verschärfter Ausbeutung“ an Chef ist zulässige Meinungsäußerung

Porsche war sauer, weil sich ein (roter) Arbeitnehmer im Internet über verschärfte Ausbeutung beklagte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah die Äußerung jedoch als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Daher sei kein Kündigungsgrund gegeben, berichtet die Financial Times Deutschland.

Bei Porsche ist man ja durchaus nicht unempfindlich. „Werner“ hatten sie zwischenzeitlich mal verboten, seinen Hobel „Red Porsche Killer“ zu nennen.

Via Handakte Weblawg.

Politischer Frühschoppen am Landgericht Hamburg

Diesen Freitag hat Richter Buske seinen Pressekammer-Fans einen besonderen Leckerbissen zu bieten: Es wird darüber verhandelt, ob der eine Politiker (Stegner) vom anderen (Carstensen) telefonisch ein Zugeständnis zu erbetteln versucht habe.

Herrn Carstensen, der so etwas behauptet, trifft die Darlegungs- sowie die Glaubhaftmachungslast. Da das Telefonat wohl unter vier Augen stattgefunden hat, wird Herr Carstensen ein starkes Problem haben. Andererseits ist die Behauptung von Carstensen wohl alles andere als unwahrscheinlich.

HAAAAALT! Ich muss mich bremsen: Diesen Januar hat das Landgericht Hamburg einem Kommentator die öffentlich angedeuteten Zweifel an den Tatsachenvoraussetzungen einer in Hamburg erlassenen einstweiligen Verfügung verboten. So etwas ist bei den Hanseo-ten neemlich unsans-tändig.

Also: Ich distanziere mich hiermit von Carstensens häßlicher Unterstellung!

DFB-Schiri ruft LG-Schiri

Bei DFB-Schiedsrichtern scheint es ja in Sachen Nächstenliebe beinahe ähnlich zuzugehen wie bei den Jesuiten … Auch hier will man seinen Ruf verteidigen, und wie könnte man das schöner als durch Anrufung der Gerichte? Die Boulevardpresse jedenfalls hat ihren Spaß und wird sich wohl kommenden Donnerstag am Landgericht München I einfinden. Der Fall wird immer rätselhafter.

2. März 2010

BGH: Internationaler Fliegender Gerichtsstand Deutschland bestätigt

Wer in Deutschland beim Internetsurfen sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht und der Abruf in Deutschland nahe liegt, der darf laut Urteil vom 2. März 2010 – VI ZR 23/09 des Bundesgerichtshofs in Deutschland klagen (Pressemeldung). Das klappt jedenfalls dann, wenn der Gegner „The New York Times“ heißt und man der Kontakte mit der russischen Mafia verdächtigt wird. Die Düsseldorfer Gerichte werden sich also mit der Sache weiter befassen.

Kürzlich hatte das Landgericht Köln für eine Klagemöglichkeit gegen Abträglichkeiten auf einer russischen Website die Bestimmungsgemäßheit des Abrufs als Kriterium gesehen, der bei einer russischen Website in russischer Sprache hierzulande eher nicht anzunehmen sei.

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Danke an alle Beteiligten!

Fakten, Fakten, Fakten zur BUNTE-Spitzelei

Heribert Prantl, jener Ex-Staatsanwalt, der die Süddeutsche Zeitung souverän führt, gehört fraglos zu den Lichtgestalten der Journalisten-Zunft. Wortreich kommentierte er die Heuchelei der BUNTEN, die ihre Schmutzarbeit vornehm outgesourcet hatte.

Aber man sollte ruhig auch einen anderen Namen nennen: Lebensgefährte von BUNTE-Chefin Particia Riekel ist Helmut Markwort, dessen Sensibilität mehrfach Presserechtsgeschichte schrieb. So hatte der gute Mann nichts besseres zu tun, als gegen eine Karikatur von TITANIC mit den Worten F…, F…, F…  vorzugehen und stolze 60.000,- D-Mark „Schmerzensgeld“ aufzurufen. Mit der zumindest im Hamburger Durchlauferhitzer erfolgreichen Klage wegen Interviewäußerungen, die sich die Saarbrücker Zeitung angeblich zu eigen gemacht hätte, hatte Markwort seine eigene Branche in unüberschaubare Gefahren gebracht. Der VI. Senat des BGH machte dem Spuk vor ein paar Monaten ein verdientes Ende.

1. März 2010

Buske-Kammer verbietet Ministerpräsident Harry Carstensen das Maul

Der Schlewig-Holsteinische Landesvater darf vorläufig nicht mehr öffentlich behaupten, SPD-Chef Ralf Stegner habe bei seinem Rauswurf als Innenminister der Großen Koalition im September 2007 um seine Pension gefeilscht oder gebettelt. Wie Finanznachrichten.de unter Berufung auf die Lübecker Nachrichten berichtet, wurde die am Landgericht Hamburg beantragte einstweilige Verfügung von der Pressekammer erlassen.

27. Februar 2010

Wie man den Chat des GRUENEN-Abgeordneten Fritz Kuhn sabotiert

Via fefe.