Er hätte dem Sender aber auch das hier sagen können: § 201 StGB
Und Frau Merkel hätte ihren Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB sowie aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einfordern können.
Weder Kretschmann, noch Merkel werden es tun. Denn echte Profis wehren sich nur dann presserechtlich, wenn es wirklich sein muss. Von Frau Merkel wären mir Klagen im Stile eines Schröder Haarfärbe-Urteils nicht bekannt, auch Kohl war stets clever genug, seine Kritiker nicht juristisch aufzuwerten. Auch Kretschmann wird keine Sympathien verspielen, sondern sich den wichtigen Dingen zuwenden.
Der Kollege Vetter weist darauf hin, dass ein Rechner aus Sicht der Polizei verdächtig wirkt, wenn auf diesem keine Pornographie gefunden werde. Er rät dazu, den Ermittlern entsprechend Futter zu geben. Das wird die Ermittler im Zweifelsfall nicht nur beruhigen, sondern auch anregen und ablenken …
Die Strategie erinnert mich an den legendären Abhörspezialisten der Stasi, General Horst Männchen, der sich in dem Dilemma sah, seinen obersten Chefs über Dinge Meldung zu machen, die im nur Ärger bringen konnten, die er aber nicht unterschlagen durfte. Also versenkte er die unangenehmen Sachen jeweils in einem Stapel und legte nach oben Abhörprotokolle von den Sex-Affären westdeutscher Politiker. Die Plan ging auf: Die DDR-Bosse lasen häufig nur bis zu den „Politpornos“, wo sie offenbar hängen blieben. Männchen hatte damit Meldung ordnungsgemäß gemacht, jedoch seine Ruhe, weil die lästigen Sachen nie zur Kenntnis genommen wurden. ;)
Auf einer Anti-AKW-Demo trat Kabarettist Urban Priol auf und machte eine (leider nicht in obigem Video enthaltenen) Anspielung auf den Schleyer-Mord, dem das schnelle Brüderle sich auf seine Art entzogen hätte.
„Die hätten heute wieder gut zu tun in Deutschland.“ Aber wen „von diesen Nasen“ solle man denn heute entführen? Einer wie der Brüderle „der textet die doch so zu, dass die den Kofferraum aufsperren und sagen: Bitte geh!“
Man kann sich darüber streiten. Der moralinsaure Kommentar der Süddeutschen gehört jedoch eher in die FAZ, als in die Qualitätspresse. Ein Hinweis auf die menschenverachtende NS-Vergangenheit von Schleyer (die keinen Mord rechtfertigt) sollte auch nicht völlig unterbleiben, wenn man moralische Debatten führt.
Zeit, mal wieder über die Wikipedia zu reden, deren deutschprachiger Ableger dieser Tage sein 10jähriges Bestehen feiert.
In der Wikipedia gibt es zwei Horte der Kritik, nämlich die beiden im „Benutzernamensraum“ angelegten Diderot-Clubs, die dem Enzyklopädisten Denis Diderot huldigen und ein Forum zur kritischen Reflexion auf das Projekt und seine Protagonisten bieten. Da die Wikipedia jedoch vom Abschaum des Internets dominiert wird, ist speziell der vom kritischen Geist Simplicius organisierte Diderot-Club II den etablierten Wikipedianern ein Dorn im Auge, der mit Argwohn permanent beobachtet wird. Statt diese Website einfach zu ignorieren, werden gegen Kritiker ständig irgendwelche Aktionen und Sperrverfahren gefahren. Der Umgang der Wikipedianer mit dem vom Netzwerkforscher Dr. Christian Stegbauer wissenschaftlich gewürdigten Diderot-Club ist ein guter Gradmesser, um die Kritikfähigkeit der Enzyklopen zu demonstrieren.
Derzeit erlebt diese Unterseite ihren dritten Löschantrag. Wer von von den Wikipedanten eine irgendwie gute Meinung hat, oder mir vorwerfen wollte, ich übertreibe mit meiner kritischen Haltung zu diesem zur Zensur neigenden Pack, möge sich die seit Tagen währende Löschdiskussion der Wikimächtigen zu Gemüte führen.
Wenn der Diderot-Club II tatsächlich gelöscht werden sollte, weil er „Unfrieden“ stifte, würde ich das ausdrücklich begrüßen – denn dann hätten die Wikipedanten über sich selbst und ihre primitive Gesinnung eigentlich alles ausgesagt.
Bedenkt man, dass die durchweg meist anonymen Wikipedanten nach ihrem Selbstverständnis außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz operieren, selbst jedoch Willkür und Oligarchie bis hin zur Zensur praktizieren, ist das Ausmaß an Heuchelei schwer erträglich. Wenn Simplicius den Märtyrer geben sollte – meinen Respekt hat er jedenfalls.
Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.
Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE 15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!
Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem„Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.
UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!
Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche GutachtenSchlechtachtenStudiegutachterliche Studiestudierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.
Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.
UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!
Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!
Ein Mandant von mir hatte neulich in einem Buch beschrieben, wie WikiLeaks-Chef Julian Assange so drauf ist, etwa wenn er die Gastfreundschaft anderer Leute in Anspruch nimmt. Nun haben einige Leute Assanges Meisterschaft im Couch-Surfing verfilmt … ;)
In Sachen Äußerungsrecht gibt es nur einen Ort, der noch bizarrer ist als Hamburg: London. Die Süddeutsche berichtet vom früheren Boss der Royal Bank of Scotland (nicht zu verwechseln mit der Halifax Royal Bank of Scotland, über die ich viel erzählen könnte), dem es offenbar peinlich ist, zum Stande der Banker zu gehören bzw. dieses zu haben. Und so ließ er entsprechendes verbieten – sowie verbieten, dass man über das Verbot berichtet.
Wer jetzt meint, solche „Super Gag Orders“ gäbe es nur in London gibt, irrt. Ich betreue gerade in Hamburg einen im Ergebnis sehr ähnlichen Fall, in dem der Bericht über ein Verbot verboten wurde, weil dieser angeblich ebenfalls den Eindruck erwecke, der mit dem ursprünglichen Verbot erweckt worden sein soll – obwohl die berichteten Informationen unstreitig wahr sind.
Gestern ist der Österreicher Europaabgeordnete Ernst Strasser, Spitzenkandidat der ÖVP 2009, zurückgetreten, nachdem er vor versteckter Kamera in wunderbarer Offenheit über seine Verkommenheit quasselte. Unter anderem diesem sympathischen Herrn haben wir offenbar die Freigiebigkeit unserer Behörden beim SWIFT-Abkommen zu verdanken.
100.000,- Euro beträgt die Größenordnung, in der man EU-Politiker zu bezahlen hat. Man kann sich einen Reim darauf machen, was die anderen Politiker wohl bewegen wird, in Sachen SWIFT und Internetsperren ihr eigenes Volk zu verraten. Ich könnte gar nicht so viel essen, wie …..
Der Denunziant, der Bradley Manning in ein menschenunwürdiges Gefängnis gebracht hat, gab Al Jazeera das obige Interview. Detlef Brochers schreibt:
Der ehemalige „Weltklasse“-Hacker ließ es zu, dass die Kamera seinen Rechner filmte, als ein Chatprogramm lief. Kurz darauf wurde dank der sichtbaren IP-Adresse sein Zufluchtsort enttarnt. So hat auch noch Julian Assange auf seine Weise Recht behalten, der in dieser Woche das Internet als größte Spionage-Maschine, die jemals gebaut wurde, bezeichnet hat.
Ich muss mal wieder meinem Blogger-Kumpel Fefe Recht geben: Die Dinge regeln sich häufig von selbst über das erarbeitete schlechte Karma …