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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


12. November 2011

Geklauter Zaubertrick

Eine urheberrechtliche Kuriosität liegt im Schutz von Zauberkunststücken. Zwar werden Effekt und Präsentation desselben wahrgenommen und sind daher prinzipiell als Werke der Schönen Künste nach § 2 UrhG schutzfähig, sofern die Darbietung so eigenständig ist, dass die erforderliche Schutzhöhe erreicht wird. Der eigentliche Trick jedoch – also der modus operandi – ist (im Idealfall!) nicht sinnlich wahrnehmbar – und damit kein Kunstwerk. Vereinzelt behelfen sich manche Kreative mit Patenten und Gebrauchsmustern, was allerdings mit Offenlegung des Geheimnisses verbunden ist, was Zauberkünstler aus naheliegenden Gründen nicht schätzen.

Abkupfern kommt auch in dieser Branche vor. So versuchte vor einem Jahrhundert ein amerikanischer Zauberer, den Trick eines britischen Kollegen auszuspioneren, mit dem dieser einen Mann schweben ließ. Weil er es auch nach 100 Besuchen der Vorstellung nicht schaffte, heuerte er die Assistenten des Briten an, die das Geheimnis verrieten.

Der bekannte niederländische Illusionist Hans Klok, der im Kopieren seiner Vorbilder nie durch Schüchternheit aufgefallen war, hat nun ein Urteil kassiert, weil er einen belgischen Kollegen bestahl. Zunächst hatte er mit dem Kollegen einen gemeinsamen TV-Spot gedreht, kam dabei jedoch auf den Geschmack und baute die Sache nach. Ein Gericht in Den Haag hat ihm nun die Grenzen seiner künstlerischen Freiheit aufgezeigt. Nun ja, ganz so neu war die Nummer eigentlich im Prinzip nicht …

Übrigens: Wenn in Deutschland sich die Zauberer zanken, dann geht das meistens über meinen Schreibtisch. Urheberrechtlich liegt da manchmal was an, und auch eine Art „Standesrecht“ haben wir, das ich als Richter im Schiedsgericht des Magischen Zirkels von Deutschland wahrnehme. Soweit wie bei Harry Potter, wo es sogar ein Zauberministerium gibt, sind wir aber noch nicht … ;-)

9. November 2011

Düsseldorfer Hexen werden rehabilitiert

Vor zwei Wochen amüsierten sich die bloggenden Anwälte über einen Artikel in einer Lokalzeitung, in dem vom Widerstand der dortigen CDU gegen die sozialethische Rehabilitierung von zwei dort als angebliche Hexen verbrannten Frauen berichtet wurde. Dem Beitrag zufolge hatten sich die Christdemokraten auf einen Theologen gestützt, der das Urteil nach den früheren Maßstäben als rechtmäßig ansah und keine Zweifel an der Schuld der Frauen hatte. Es sah danach aus, als hätte die Düsseldorfer CDU das Thema beerdigt.

Die skurrile Sache war mir eine Glosse bei Telepolis für Halloween ein paar Tage später wert. Der Beitrag wurde erstaunlich oft angeklickt und scheint das Interesse der konventionellen Medien geweckt zu haben. WDR bis RTL produzierten Beiträge, auch BILD griff das Thema auf. Obwohl die „Hexen“ bei der Sitzung des Beschwerdegremiums gar nicht auf der Tagesordnung standen, beeilte man sich plötzlich, klar zu stellen, dass Düsseldorf natürlich nicht zu den Hexenverbrennungen stehe und beschloss fraktionsübergreifend einstimmig eine Vorlage, wie die sozialethische Rehabilitierung umgesetzt werden solle. In der Sitzung soll der Artikel bedauert worden sein. ;)

Über den Theologen, auf den sich die örtliche CDU anfangs anscheinend verlassen hatte, wurde indes bekannt, dass dieser offenbar der Bigotterie anhängt. Dessen kruder Gegenantrag scheint auch bei der CDU den Wunsch nach Distanz ausgelöst haben. Der NRZ zufolge spricht er sich auch für die Todesstrafe für Schwerstverbrecher aus, schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zivilisationsdecke ist dünn …

7. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (9)

Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.

Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen –  das Handwerk zu legen.

RBB saß Broder auf und setzte Sendung ab

Radio FRITZ (RBB) lässt sich von Spaltpilz Henryk M. Broder verladen. Typischer Fall von Broderlein-Syndrom.

UPDATE: Hier ein aufschlussreicher Briefwechsel zwischen Broder und dem Tübinger OB.

5. November 2011

HOTEL LUX reloaded

Diese Woche sah ich die wirklich großartige Tragikkomödie „HOTEL LUX“, die ich in jeder Hinsicht empfehlen möchte.

Der Spielfilm darf allerdings nicht als Dokumentation missverstanden werden. Weil ich mich nun mal für politische Zeitgeschichte interessiere, habe ich die Zeitzeugin Waltraut Schälike über ihre Kindheit und Jugend im Lux interviewt. Es dürfte niemanden geben, der länger im Lux lebte. Sie geriet ins Lux ähnlich zufällig wie die Hauptfigur im Film.

-> TELEPOLIS

Einen Cameo-Auftritt hat ihr Bruder Rolf, der damals schon Unsinn machte. ;)

111 schöne Entscheidungen

Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.

Grüner Entwurf zum Whistleblower-Schutzgesetz

Die GRÜNEN haben offenbar verstanden und richten zu ihrer Version/Vision des Whistleblower-Schutzgesetzes sogar ein eigenes Blog ein. Außerdem laden Konstantin von Notz und Ingrid Hönlinger die juristische Beck-Community zur Diskussion ein.

Die Initiative behinaltet:

4. November 2011

NORA hat es geschafft

Am Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon bekannt war.

Medienberichten zufolge soll das Gericht auch gleich die Höhe einer Ordnungsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auf 100.000,- Euro festgesetzt haben. Ob da die Medienvertreter etwas missverstanden haben?

3. November 2011

Seltsame PR-Partnerschaft des Handelsblatts

Gestern brachte ZAPP (NDR) einen Beitrag über die seltsame Partnerschaft des Handelsblatts mit Unternehmen, die PR in Schulen lancieren. Darunter befand sich auch die Deutsche Vermögensberatungs AG (DVAG), die das von mir protegierte Handelsvertreter-Blog.de nicht so recht zu lieben versteht. Mein Kollege Herr Kai Behrens, der etliche Aussteiger gegenüber der DVAG vertritt, hat im Filmbeitrag einen Kurzauftritt.

Beim Interview-Termin war ich dabei, um juristische Anfgriffsflächen zu vermeiden. Die DVAG ist nämlich seeeeehr empfindlich. Weil das Thema des Beitrags weniger die DVAG als die PR-Partnerschaft war, wurde nur ein Bruchteil gesendet. Dafür gab es gestern im ZDF eine ausführliche Doku über die Tricks im Versicherungsgeschäft. Dort nannte man vorsichtshalber nicht den Namen der DVAG, sondern spricht lieber von einer Vertriebsgesellschaft.

Zum Thema hatte ich vor Jahren einmal eine Website finanzparasiten.de gebastelt, die mir meinen ersten Termin in der Hamburger Pressekammer einbrachte – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …

NORA macht wieder Ärger

Herr Bernd Weidung, bekannt als Barde „Thomas Anders“, hatte einst ein Weib namens Nora geehelicht, das fürchterlich nervte. Sie legte den Gatten derart an die Kette, dass er ein dämliches NORA-Kettchen um den Hals tragen musste, das ihn als Eigentum der mächtigen Nora auswies.

Seit seiner Scheidung dürfte Herr Weidung wieder ein glücklicher Mann sein. In dem Scheidungsvertrag war jedoch offenbar eine Schweigepflicht ausbedungen worden. Als nun Herr Weidung es seinem einstigen Bardenkollegen Herr Bohlen gleich tat und ein Buch schrieb, auf das die Welt gewartet hatte, berichtete Herr Weidung von der Verschwendungssucht der ehemaligen Gattin, die wie eine Irre Luxusprodukte gekauft habe. Nörchen ist von der Mitteilsamkeit des Herrn Weidung nicht angetan und klagt nun.

Ich könnte mir vorstellen, welcher Richter in diesem schönen Lande das nun wieder auf den Tisch bekommt. Der musste sich übrigens dieses Jahr häufig Gedanken darüber machen, ob das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen verletzt wird, wenn über die Schwangerschaft seiner Freundin berichtet wird – mit der er sich im Bett ablichten ließ und öffentlich seinen Kinderwunsch bekundet hatte. Probleme haben die Leute …