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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


28. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (12)

Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.

Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.

Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)

Die GRÜNEN haben verstanden

Auf ihrem Bundesparteitag haben die GRÜNEN erkannt, dass es ein Internet gibt und dass derzeit einiges schief läuft. Die Kollegen von TELEMEDICUS stellen eine Übersicht der aktuellen grünen Positionen dar. Wie der SPIEGEL sehr richtig bemerkt, haben die PIRATEN unsichtbar am Tisch bzw. im Nacken gesessen.

So vernünftig diese Ansätze auch sein mögen, wir werden uns da trotzdem lieber persönlich drum kümmern. Lange Leitungen mögen wir nicht.

27. November 2011

Respekt, Deutsche Bahn!

Gut verhandelt. Professionelle Arbeit!

26. November 2011

Abhörer abhören!

Der Berliner Pirat Pavel Mayer, der vor zwei Jahren für seinen Anstoß der Wikipedia-Debatte einem größeren Publikum bekannt wurde, ist nunmehr Mitglied in der G10-Kommission des Berliner Abgeordnetenhauses. Der Software-Spezialist bekommt nun Einsicht in aktuelle Abhöraktionen.

Vor ein paar Jahren hatte ich mich intensiv in die Geschichte der Geheimdienste eingelesen und bin dabei natürlich auch auf den Klassiker des Abhörspezialisten und MI5-Whistleblowers Peter Wright „Spycatcher“ gestoßen, der seinerzeit in Großbritannien verboten wurde. Wright hatte im 2. Weltkrieg in technischer Hinsicht außerordentliches geleistet und war im Kalten Krieg an dem Abhör-Programm VENONA beteiligt sowie an der Operation RAFTER, bei der trickreich Empfänger von Agentenfunk lokalisiert wurden.

Der mit Doppelagenten erfahrene Wright untersuchte eine weitere Unterwanderung des MI5  und verstrickte sich in seinen Verschwörungstheorien. So verdächtigte er seinen MI5-Chef Roger Hollis als KGB-Agenten, ebenso Regierungschef Harold Wilson – der dem Abhören von Politikern kritisch gegenüberstand. Wright gehörte zu rechtsgerichteten Geheimdienstlern, die überall Kommunisten sahen und teilte seine Paranoia mit dem begnadeten CIA-Verschwörungstheoriker James Jesus Angleton. Die Folge davon waren geheimdienstinterne Hexenjagden, die CIA und MI5 mehr lähmten, als alle echten KGB-Spione zusammen. Die von Wright geleakten Enthüllungen verrieten den Dienst mehr, als dies jeder echte Verräter hätte tun können. Mit dem späteren Filmemacher Paul Greengrass als Co-Autor verfasste er seine Autobiographie Spycatcher.

Wrights Verdächtigungen standen besonnene Autoren wie Phillip Knightley skeptisch gegenüber. Letztes Jahr erschien die autorisierte MI5-Geschichte aus der Feder des erfahrenen Geheimdiensthistorikers Christopher Andrew, die inzwischen auch in deutscher Sprache vorliegt. Zwar gab es tatsächlich einen damals unbekannten KGB-Agent, der inzwischen enttarnt wurde. Der von Hysteriker Wright öffentlich attackierte Roger Hollis war jedoch offenbar unschuldig.

Die deutschsprachige Wikipedia hat Peter Wright bislang keines Artikels für wert befunden. Seine Autobiographie „Spycatcher“ hält man dort für einen „Roman“. (UPDATE: Anscheinend habe ich Wikipedianer unter meinen Lesern …)

25. November 2011

Armatix ./. ZDF: Wohl den Schuss nicht gehört …

Und das einst verbotene Video ist nun wieder da!

Christian Ströbele macht die Streisand

http://www.heddesheimblog.de/2011/11/22/ehefrau-von-bundestagsmitglied-christian-strobele-grune-zeigte-13-jahrigen-heddesheimer-an/

Anleitung zu S 21

Helge Thun erklärt, wie man zu Stuttgart 21 abstimmen muss.

Alles Müller, oder was?

Der neue Verfassungsrichter Peter Müller, dessen Berufung ein wenig Knatsch vorausging, ist aus meiner Sicht ein guter Mann:

Nachdem er vor 12 Jahren Ministerpräsident des Saarlandes wurde, bestand eine der ersten Amtshandlungen darin, Lafontaines Maulkorbgesetz aufzuheben, mit welchem dieser den Nachkriegsrekord in legislativer Pressefeindlichkeit brach. Lafo hatte seinerzeit der Presse verbieten lassen, beim Abdruck von Gegendarstellungen diese kommentieren zu dürfen, etwa im Stil „Die Redaktion bleibt bei ihrer Auffassung“ usw.

Rein persönlich habe ich von dem Mann auch einen guten Eindruck: Vor ca. 15 Jahren assistierte er mir bei einer Veranstaltung des Saarländischen Landtags bei einem Seiltrick. Vielleicht kann ich ja an die Seilschaft bei meiner nächsten Verfassungsbeschwerde anknüpfen …? ;)

23. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (11)

Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen.

Herrn Dr. Nikolaus Klehr erzürnten Websites, die man bei Google-Suchen findet, weshalb er jemanden sowie Google verklagt. Nun ja, wenn man heute nach „Dr. Nikolaus Klehr“ googelt, findet man in der Top Ten nunmehr neue Seiten, die Herrn Dr. Nikolaus Klehr vermutlich nicht gefallen werden. Das haben Sie aber gut hingekriegt, Herr Doktor!

22. November 2011

Kachelmann ./. BILD: Verdachtsberichterstattung war zulässig

Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als zulässig an.