Die Kollegen Damm&Partner weisen auf eine aktuelle Entscheidung des Berliner Kammergerichts zu Massenabmahnern hin, die mit Prozessfinanzierern arbeiten. Das Gericht sah § 8 Abs. 4 UWG als gegeben an, dem zu folge die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs unzulässig ist, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
Die Hamburger Morgenpost hatte über den Fall eines sympathischen Hamburger Anwalts berichtet, dem das Landgericht Hamburg die Blog-Behauptung untersagt hatte, ein ehemaliger Bundeskanzler habe eine ehemalige Päpstin oder so ähnlich bei einer Trunkenheitsfahrt begleitet. Der Bericht über das Dementi des Ex-Kanzlers war diesem zu viel und er klagte. Der Ex-Kanzler, der die Hamburger Pressekammer schon früher wegen Haarspaltereien behelligte, wollte den Abdruck einer redaktionellen Richtigstellung erreichen.
Unstreitig war zwischen den Parteien, dass der Ex-Kanzler nicht bei der Fahrt anwesend gewesen sei. Den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung lehnte der für seine Weisheit bekannte Vorsitzende mit der Begründung ab, die Berichterstattung enthalte keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht. Rumms!
Anders als für den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung werden für den Unterlassungsanspruch solche Elemente allerdings nur im Ausnahmefall benötigt. Nicht bekannt ist, was aus dem Fall des Hamburger Anwalts wurde, dem einstweilig noch ein Berichtsverbot auferlegt wurde.
Sollte für die Hamburger Richter der Eindruck entstanden sein, der hiesige Blogbetreiber wolle sich die Behauptung über die Anwesenheit des Ex-Kanzlers im Pkw der heiligen Frau zu Eigen machen, so distanziert sich der Blogbetreiber rein vorsorglich. Er hat hierzu keine Meinung und teilt die des Hamburger Kollegen nur im Ausnahmefall.
UPDATE: Der Hamburger Kollege hat seine Behauptung inzwischen längst zurückgenommen. Also bleibt die spannende Frage nach Käßmanns geheimnisvollen Begleiter offen. Hatte Kachelmann eigentlich schon ein Alibi?
Jan Ullrich ging nach vier Jahren einstweiligen Verfügens und Klagens nun auf der Bergetappe des Landgerichts Hamburg die Puste aus. Richter Buske wird dem Doping-Experten Prof. Franke nicht mehr weiter verbieten, die Wahrheit zu sagen.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Prof. Franke! Und Respekt für Ihr Stehvermögen.
Der Pechvogel, der zufällig genauso hieß wie ein vom SPON erdachtes Pseudonym, war am Landgericht Hamburg gescheitert.Doch das war nicht Niederlage genug. Bei Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen kann man es so oft probieren, wie es Landgericht in Deutschland gibt. Was im Norden nicht geklappt hat, könnte ja im Süden funktionieren:
So schreibt denn nun die Süddeutsche, dass er es (auch) in München probiert hat – mit dem gleichen Misserfolg.
Doch ein echter Kämpfer gibt sich nicht so schnell geschlagen:
Ronny F. will trotzdem weitermachen. „Die Presse muss sich dieser hochbrisanten neuen Gefahrenlage anpassen“, meinte sein Anwalt – „und die Rechtsprechung auch“
Dass selbst Buske über den Mann spottete und vorschlug, einen Taliban als Zeugen zu vernehmen, kann den Mann nicht irritieren, was wiederum das BILDblog neulich aufgegriffen hatte. Bald wird denn auch der letzte wissen, wer Ronny F. ist und welches Problem er in Afghanistan hat.
Erst in der heute Nacht erschienenen Ausgabe von Telepolis kam mein Beitrag zur aktuellen Farce bzgl. des irrtümlichen Notice-and-Takedown-Verfahrens gegen Beiträge von Mario Sixtus und Alexander Lehmann.
Die Ursache für die versehentliche Löschungsaufforderung wurde gefunden. Dazu Petur Agustsson, Technischer Leiter bei OpSec Security: „Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden.“
„Abgleich-Modul“? Also sitzen da gar keine Menschen mehr, die solche Aufforderungen verschicken, oder was? Das kann ja heiter werden, wenn die Internetsperren auch so gehandhabt werden.
„Dieses Verfahren hat zentrale Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten“, erklärte „Bild“-Anwalt Spyros Aroukatos.
Auf Nachfrage erklärt Höcker: „In der heutigen Bild-Pressmitteilung wurde ganz geschickt nur dieser letzte Punkt herausgriffen. Bild tut allerdings so, als sei dies ein Ergebnis der heutigen Verhandlung, Herr Kachelmann hat diesen Verzicht jedoch schon am 22. Juli erklärt.“
UPDATE: Auf seiner Website nimmt Höcker zur Frage Stellung, dass es BILD für zulässig hielt, bereits vor der Namensnennung durch die StA zu berichten.
Lukas Podolski war bei der vormaligen WM mit seinen Attacken gegen die WDR-Radio-Comedy „Lukas‘ WM-Tagebuch“ am Landgericht München gescheitert. Nun wird vermeldet, dass sein Promianwalt Dr. S. mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine bestimmte Folge am Landgericht Köln erfolgreich war. Ganz großer Sport!
Auslöser war die sexistische Äußerung des Imitators, Podolski solle bei Löw auch mal hinten aushelfen.
Viel effizienter dürfte allerdings Poldis Liebesentzug gegenüber dem WDR sein, der er seit vier Jahren kein Interview mehr gibt.
PS: Gefährlich an der hier verlinkten Folge ist jedenfalls der Kommentar über Ballack am Schluss … ;-)
Die Meinung der Super-Illu, die Karriere von Ballack sei mit der Verletzung beendet, wurde nun vom Landgericht Hamburg verboten. Eine einstweilige Verfügung gegen Burda (Offenburg bzw. München) mit dem Streitwert von 20.000,- Euro wurde am Dienstag bestätigt. Denn die Meinung sei eine Tatsachenbehauptung.
Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen. Wie Meinungen über Tatsachen (über was sonst?) in Hamburg definiert werden, ist schwierig zu prognosdizieren. Bei der Googlesuche nach „Ballack“ und „Karriereende“ werden 236.000 Ergebnisse angezeigt – also viel zu tun für die Anwälte!
Was kommt als nächstes? Wird man die Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten will, als zu beweisende Tatsachenbehauptung einstufen und präventiv verbieten? Gegenwärtig hat das Landgericht Hamburg in einem anderen Fall eine unstreitig wahre Gerichtsberichterstattung verboten, weil jemand auf die (unstreitige) Existenz von Zeugenaussagen hingewiesen hatte, die eine Äußerung bestätigten, die (ohne Beweisaufnahme) einstweilig verboten worden war.
Wird demnächst dann auch die Einschätzung verboten, dass diese Entscheidung nicht in den oberen Instanzen bestätigt werden wird? Muss Kachelmann demnächst wieder einrücken, wenn er Prognosen über das Wetter macht?
Und was sind das für Fußballer, die nichts Besseres zu tun haben, als solch hirnverbrannte Prozesse zu führen? Die Anwaltskanzlei und der verbietende Richter waren die gleichen, welche die Meinungsäußerung verboten hatten, Gerhard Schröder färbe sich die Haare, weil diese (nie durch Beweis widerlegte) Einschätzung eine Tatsachenbehauptung sei. Der Karriere Schröders hatte die Farce eher nichts genutzt. Ob es bei Ballack Karriere helfen wird, ist eine Prognose, die sich nur betuchte Verlage leisten sollten.
Wie der Kollege Dr. Bahr mitteilt, hatte eine Kuh versucht, ihr Recht am eigenen Bild am AG Köln einzuklagen. Geldentschädigung musste dann auch noch gleich sein.
Persönlichkeitsrechte stehen indes nur Menschen (und nach einer vor allem an Hamburger Gerichten verbreiteten Irrlehre auch Firmen) zu.
Bislang galt eine Prognose als Musterbeispiel für eine Meinungsäußerung. Zwar beinhalten Prognosen Tatsachenbehauptungen, aber eben solche über die Zukunft, sind also spekulativ und damit von Elementen der Annahme und des Meinens geprägt. Meinungsäußerungen werden unmittelbar von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, was bei Tatsachenbehauptungen ein bisschen komplizierter ist.
Die Super-Illu hatte über den Fussballer Michael Ballack getitelt, dessen Karriere sei zu Ende, ersichtlich im Zusammenhang mit dessen Verletzung. Statt seine Karriere fortzusetzen, schickte Ballack seine Anwältin auf ein Auswärtsspiel zum Landgericht Hamburg. Dort stritt man sich darüber, wie es denn um die Karriere des Ex-Chelsea-Spielers bestellt und die Äußerungen der Super-Illu aufzufassen seien.
Der Vorsitzende mochte der Zeitschrift zwar folgen, die Äußerung sei als Prognose einzustufen – aber eine Prognose, dass im September eine Bäckerei geschlossen habe, jedoch nicht wirklich endgültig, sondern während der Bäcker in Urlaub sei, sei ja auch nicht gut fürs Geschäft. Aha.
Selbstverständlich kann Super-Illu nicht wissen, ob die Karriere des Herrn Ballack zu Ende ist oder nicht vielleicht doch noch einen Schwung nach oben macht – jedem außerhalb der Pressekammer Hamburg dürfte klar sein, dass dies eine subjektive Wertung sein muss. In der mündlichen Verhandlung heute ließ die Kammer wenig Zweifel daran, dass sie die Äußerungen verbieten wird. Das ist aber nur eine Prognose, denn was das Landgericht Hamburg machen wird, entzieht sich jeglicher Möglichkeit einer zuverlässigen Tatsachenbehauptung. Meine ich.