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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


10. Oktober 2010

Beckham klagt in Köln

David Beckham war eine Callgirl-Geschichte angelastet worden, auch von Fachorganen für Gesellschaftsreportage des Bauer-Verlags. Nun ist Herr Beckham sauer und hat den Kollegen Prinz mandatiert, der ca. 18 Millionen Euro locker machen soll – melden sinnigerweise die Finanznachrichten.

Interessant ist, dass der Hamburger Prinz eine entsprechende einstweilige Unterlassungsverfügung in Köln beantragt hat, wo es für solche Fälle doch das Landgericht Hamburg gibt. Denkbar, dass der Antrag ursprünglich schon erfolglos bei anderen Gerichten gestellt wurde, was im einstweiligen Rechtsschutz in Kombination mit dem fliegenden Gerichtsstand zulässig ist.

Die von Beckham aufgerufenen 18 Millionen dürften ein wenig hoch gegriffen sein. Aber bescheiden ist der Mann ja ohnehin nicht.

9. Oktober 2010

Mappus muss zum Landgericht Hamburg

Gestern wurde ich in der Pressekammer Zeuge, wie Richter Buske seinen früheren Justizsenator Roger Kusch als Zeugen vernahm. Selbst der Justizsenator a.D. wurde über die ihm wohlbekannten Zeugenrechte belehrt und zur Person befragt, wie sich das gehört. Kusch kommt übrigens eigentlich aus Stuttgart.

Der interessantesten Kunde, den die Hamburger an diesem Wochenende zu bedienen hatten, kam ebenfalls aus Stuttgart, rangiert jedoch politisch ein Stockwerk höher: Robin Wood will Ministerpräsident Mappus eine Maultasche einen Maulkorb verpassen.

Mappus hat die erheblichen Körperverletzungen durch die Polizei am 30. September im Stuttgarter Schlossgarten politisch zu verantworten und er hat den Gewaltexzess der Polizei medial vorbereitet. Am 25. September erklärte er im Interview mit FOCUS Online, es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“. Bei ihnen würden „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“.

Die ehrenamtlichen Robin Woodler sind sauer, weil Mappus von Berufsdemonstranten sprach. Mal gespannt, was die Hamburger mit den Stuttgarter Entgleisungen machen …

Herr Mappus, falls Sie mit der Bahn anreisen wollen und es ja gern unterirdisch haben: Nehmen Sie am Hbf die U2 und steigen Sie bei der Station „Messehallen“ aus, Ausgang „Sievekingplatz“.

7. Oktober 2010

ALDI-Pesiflage geSPIEGELT

Die derzeitig bedrohte ALDI-Persiflage wurde von der ALDI-Kundin Frau Steisand zu SPIEGEL online getragen, wo sie nun prominent zu sehen ist. ;-)

2. Oktober 2010

Filesharer haben den Kaffee – nicht mehr – auf

Der Kollege Ferner kommentiert einen Bericht über die Düsseldorfer Café-Kette Woyton, die sich aus Haftungsgründen nicht mehr in der Lage sieht, ihren Kunden WLAN anzubieten. Als Kenner der gegenwärtigen Rechtsprechung habe ich mich eigentlich schon immer gefragt, wie Gastronomen so mutig sein können.

Vielleicht gibt es in Düsseldorf dann wieder WLAN-Kaffee, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ eines Tages abgeschafft wird. Dann müssen nämlich nur die Kölner in die Röhre gucken, die da so ein Landgericht haben, das im Filesharing den Ruf hat, den meine Freunde in Hamburg im Presserecht haben.

Vielleicht ist das aber auch nur der Trick eines in Düsseldorf beheimateten Mobilfunkanbieters, der seine UMTS-Sticks unter die Leute bringen will … ;-)

1. Oktober 2010

Mappus abgemahnt

Ministerpräsident Mappus hat in seiner Abwehr-PR offenbar ein bisschen geflunkert. Die auf die Polizisten geworfenen Flaschen waren offenbar solche aus Plastik.

Nun hat Robin Wood den Herrn Mappus abgemahnt. Bis Montag hat der Bahnhofverbuddler Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Er soll nicht mehr behaupten,

„es gebe unter den Demonstranten gegen Stuttgart 21 einen nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD“. Sollte Mappus die Erklärung nicht fristgerecht unterzeichnen, wird ROBIN WOOD gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten.

ALDI mahnt Persiflage ab

Der entwicklungspolitischen Organisation Christliche Initiative Romero (CIR) mit Sitz in Münster droht ALDI wegen einer Persiflage eines ALDI-Prospektes. In dieser weist CIR auf menschenrechtlich und arbeitsrechtlich bedenkliche Aspekte der von ALDI angebotenen Billigangebote hin. Über ALDI hat CIR so einiges zu sagen.

UPDATE: SPIEGEL mit Kostprobe des Corpus Delicti

30. September 2010

Filesharing: Kommt jetzt die Vertragsstrafewelle?

Es ist schon eine Seuche: Da lädt jemand in einem Moment der Schwäche per Filesharing ein Hitalbum runter – alles Hits, die man völlig legal im Netz auch bei Youtube hören, im Rundfunk mitschneiden oder auf dem Schulhof via USB-Stick tauschen könnte. Und schon klebt er im Netz der Abmahnindustrie. Nicht nur für jeden einzelnen Titel hat dieser Sünder eine Abmahnung zu erwarten, denn für jeden Titel können unterschiedliche Rechteinhaber gesondert Abmahnungen verlangen. Ein Fass ohne Boden!

Doch der Blutdurst der Massenabmahner ist nicht mit dem Abmahnbusiness alleine gestillt: Denn wer sich einer Abmahnung erwehren will, der gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die jedoch nur dann rechtsbeständig ist, wenn sich der Sünder einem Vertragsstrafeversprechen unterwirft. Im Regelfall erzielt ein solches den pädagogischen Effekt, dass der Sünder von seinem Treiben ab- oder sich nicht mehr erwischen lässt.

Nun melden die Kollegen von IP-Notiz, dass man sich durchaus auch an der Vertragsstrafe gütlich tun möchte. So verlangt ein gewisser Herr Bushido, selbst wegen Urheberrechtsvergehen verurteilt, von einem Liebhaber seiner – nennen wir es mal „Musik“ – wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung 5.000,- Euro. Das ist ein Betrag, den der typischerweise jugendliche Hörer solcher Missklänge normalerweise nicht rumliegen hat.

Professionalität hin oder her: Was muss dieser Bushido wohl für ein widerwärtiger Mensch sein, der seine Fans dermaßen über den Leisten zieht? Und wird es nicht einmal Zeit, dass die Medien diesen Typ von der Bühne verweisen?

22. September 2010

Hamburger Richter bringen Ex-RTL-Chef zum Schweigen über den Kölschen Klüngel

Die Süddeutsche berichtet:

Ruschmeier sieht das anders und erwirkte am 31. August vor der 24. Zivilkammer am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Thoma ist es nun verboten, den Eindruck zu erwecken, Ruschmeier habe zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Köln-Arena bereits beabsichtigt, zur Oppenheim-Esch-Holding zu wechseln.

Tja, auch Köln liegt halt in Hamburg. Buske weiß halt auch, was für die Kölner Jecken gut ist!

21. September 2010

LG Berlin: Springer darf nicht angebliche Emails von Minister verbreiten

Wie „kostenlose Urteile“ meldet, muss sich Brandenburgs Innenminister Speer nicht die Verbreitung angeblich von ihm stammender Emails bieten lassen. Problematisch waren sowohl Echtheit des Materials als auch der Gegenstand „Privatleben“, so dass das Landgericht Berlin seine einstweilige Verfügung bestätigte.

Die heutige Niederlage des Axel Springer-Verlags hinter BILD online jedoch nicht, Rücktrittsforderungen an den Minister zu überbringen, weil dieser der Vater für ein Mitte der 90 Jahre gezeugtes uneheliches Kind einer Ex-Geliebten sein könnte, für das Sozialleistungen bezogen wurden.

BILD argumentiert:

Tatsächlich zählt es zur Privatsphäre des Ministers, ob er Vater eines außerehelich geborenen Kindes ist.

Von öffentlichem Interesse dagegen ist aber, ob sich der Herr über 8900 Polizisten des Landes Brandenburg selbst über Recht und Ordnung hinweggesetzt haben könnte.

Wie gut, dass sich BILD stets an Recht und Gesetz hält, wo sie doch Herr über den Stammtisch von 8900 Polizisten ist, deren Privatleben stets so korrekt abläuft, wie es sich der Papst und die Jugendämter wünschen! Wo kämen wir denn auch hin, wenn  ein Rabenvater der Polizei Anweisungen gibt? Der Verkehr würde zusammenbrechen! Das Verbrechen würde in Brandenburg Überhand nehmen! Sodom und Gommora! Seuchen! Bürgerkrieg!

Hallo? Der Mann ist Politiker! Das ist nun einmal ein Job für Opportunisten. Insbesondere tritt der Mann für eine Partei an, die seit ihrer Gründung die Skandale und Doppelmoral nur so sammelt. So what? Ungleich interessanter sind Vorwürfe gegen Speer wegen Mauscheleien bei einem Immobiliendeal. Das aber ist wohl für den Boulevard nicht sexy genug.

4. September 2010

„Wir wollen keine Sprechverbote“

Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.

Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.

Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.

Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.