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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


31. Oktober 2010

Gegen DigiProtect wird zurückgeschossen!

Eigentlich war das ja meine Idee: Ich hatte der Piratenpartei vor einiger Zeit mal den Vorschlag gemacht, negative Feststellungsklagen gegen die bestimmte Filesharing-Abmahner anzustrengen und auf diese Weise Rechtssicherheit in derzeit streitigen Fällen zu erzwingen. Aber vermutlich muss man in der Piratenpartei ähnlich wie bei Wikipedia eine „hohe soziale Position“ erwerben, um sich mit einem Vorschlag durchzusetzen. Auf aktive Politik habe ich aber keinen Bock, schon aus hygienischen Gründen.

Nun meldet Gulli die Sammelklage eines Prozessfinanzierers gegen den besonders hartnäckigen Anit-Filesharer-Rechteeintreiber „DigiProtect“. Die hatten Leute gesucht (und tun es noch), die möglicherweise zu Unrecht „Schadensersatz“ gezahlt bzw. Anwaltskosten gelatzt haben. Rückenwind dürfte das Urteil aus Hamburg liefern, welches für Titel von 2006 gerade einmal 15 Euro Lizenzgebühr ansetzt. Meinen Segen habt ihr!

Via telemedicus.

29. Oktober 2010

„Archipel Gulag“ dezensiert

Schon nach 40 Jahren kam jetzt in Russland jemand auf die Idee, den Klassiker „Archipel Gulag“ von Alexander Solschenizyn von der Zensurliste zu streichen. Solschenizyn selbst war 1945 wegen Briefen mit abfälligen Bemerkungen über Josef Stalin für neun Jahre in Straflager geraten, also Zensuropfer gewesen. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich das Werk bis heute nicht gelesen habe. Ich bin allerdings dankbar, die Freiheit zu haben, dies jederzeit tun zu dürfen.

Ich kenne einen Verlegersohn und Bücherfreund, der in den 80er Jahren in der DDR in den Stasi-Knast gesteckt wurde, weil er „Archipel Gulag“ und eine Handvoll anderer Bücher an Freunde verliehen hatte, die ebenfalls der östlichen Zensur unterlagen. Das Verfahren hat er 1985 dann doch noch gewonnen und wurde als möglicherweise letzter noch 1990 von der DDR selbst entschädigt und rehabilitiert, während seine Richter 2000 verurteilt wurden.

Das ist übrigens der gleiche Typ, der jeden Freitag in der Hamburger Pressekammer sitzt und staunt, was da so alles mit der Meinungs- und Pressefreiheit passiert. Inzwischen gewinnt er auch im Westen seine äußerungsrechtlichen Prozesse überwiegend. Dass allerdings die Richter, mit denen er sich heute gelegentlich fetzt, ebenfalls verurteilt würden, ist eher unwahrscheinlich.

27. Oktober 2010

Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel

Lawblogger Udo Vetter weist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin, das einer Empfehlung des Branchenverbandes BITKOM und der GEMA die Höhe für Lizenzschäden bzgl. Liedern von durchaus bekannten Künstlern auf 15,- Euro taxiert. Den astronomischen Begehrlichkeiten der Abmahnindustrie wurde mithin ein deutlicher Dämpfer verpasst.

Die angeblich hoch zu bemessenden Lizenschäden werden damit begründet, weil beim Filesharing der Downloader seinerseits das betreffende Stück zum Abruf bereitstellt, also für eine kurze Dauer ein kleiner Piratensender ist. Das Recht zum Senden und verteilen hat der Downloader erst recht nicht, und dafür soll er bluten. Aber nicht mit den Fantastillionen, welche die Musikindustrie regelmäßig von Abmahnopfern verlangt, sondern für Titel von 2006 gerade einmal für 15,- Euro.

Ich persönlich habe so meine Zweifel, ob den Künstlern aus der zweiten Reihe, die anscheinend am Abmahnen mehr verdienen als beim konventionellen Absatz, überhaupt ein Schaden entsteht. Viele der abgemahnten Titel kann man in brauchbarer Qualität auch auf Youtube anhören, was niemanden zu stören scheint – denn das ist ja Werbung! Das ist Filesharing aber auch, wie neulich Netzpolitik.org lässig schrieb.

Zu unterscheiden sind die Lizenzkosten jedoch von solchen für die Nachforschung und die Anwaltskosten. Die Nachforschungskosten sind häufig nicht nachvollziehbar dargestellt. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der angesichts der nun geschrumpelten „Lizenzkosten“ insoweit geringer anzusetzen ist.

Belohnt und bestätigt werden nun diejenigen, die cool blieben und sich nicht durch böse Anwaltsschreiben haben einschüchtern lassen. Während ich mit Hamburger Richtern in der Presse- und „Internet“-Kammer so meine Probleme habe, möchte ich auf die Kollegen im Urheberbereich nichts kommen lassen. ;-) Gut gemacht, Jungs!

18. Oktober 2010

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss! (Schälike ./. Anwälte)

Und wieder darf der experimentelle Rechtsforscher Schälike seiner Liste gewonnener Auseinandersetzung mit Medienanwälten einen weiteren Sieg hinzufügen – den 66.sten! Die Ironie ist, dass es diesmal um ebendiese Liste ging.

Ein Berliner Anwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Aufführung seines Namens erwirkt. Der Blogger lässt sich jedoch schon lange nicht mehr auf Gefechte im einstweiligen Rechtsschutz ein, sondern fordert prinzipiell Hauptsacheverfahren. Heute wurde bekannt, dass der Kollege den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt hat.

Finanzvertrieb will Urteil zensieren – „Beraten und Verkauft“

Ein großer deutscher Finanzstrukturvertrieb, der seinen Mitmenschen durch Vermögensberatung behilflich ist, hatte Mitte der 90er Jahre versucht, das Enthüllungsbuch eines abtrünnigen Drückers zu unterdrücken. Die Revision des dreisten Zensurbegehrens, das auch beim OLG Frankfurt keine Freunde fand, wollte selbst der BGH nicht einmal zur Überprüfung annehmen. Der SPIEGEL hatte am 05.02.1996 aus dem Buch zitiert.

Nunmehr schießt das an Dreistigkeit schwerlich zu überbietende Unternehmen gegen Websites und Blogs, die das Urteil veröffentlichen, etwa mittels Abmahnungen am Fließband, Schubladenverfügungen usw. Man „argumentiert“, das Urteil sei doch 15 Jahre alt, da müsse die ehrenwerte Firma nun anonymisiert werden. Resozialisierung eines Finanzvertriebs?!?

Ich habe einige ehemalige Handelsvertreter dieser Firma kennen gelernt, manche vertreten, vom kleinen Strukki unten in der Nahrungskette bis hin zu einem Herrn, der es bis sehr weit oben in dieser Organisation gebracht hatte und bei den großen Jubelveranstaltungen immer mit besonderem Handschlag vom Big Boss geadelt wurde – bis er für die Firma nichts mehr wert war und geschnitten und verklagt wurde. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich in dem Laden nennenswert etwas geändert hätte.

Hier ist das Urteil, das ich jedes Mal mit Genuss lese (am besten zu den von mir fett hervorgehobenen Stellen springen): (more…)

15. Oktober 2010

Piratenweib wird Abmahnluder

Der Schockwellenreiter schimpft über eine Bloggerin namens „Piratenweib“, die sich nicht hinreichend referenziert sieht und daher Leute abmahnt. Trotz des plakativen Namens hat das Piratenweib, das gerade mit sehr fragwürdigen Abmahnungen auf Fischzug geht, nach meiner Kenntnis lediglich ein Parteibuch der Piratenpartei wie über 12.000 andere auch, übt aber keinerlei besondere Funktion aus.

UPDATE: Und diese Frau erteilt also Nachhilfe für das Referenzieren von Bildzitaten? Oups …

UPDATE: Das Piratenweib lässt mich wissen, dass es eine Erlaubnis für die Nutzung der in ihrem Blog verlinkten Graphik habe und ist jetzt sauer, weil ich einen falschen Eindruck erweckt hätte. Och … Wer der großzügige Urheber und Rechteinhaber ist, hat auch mir das Piratenweib allerdings bislang nicht verraten.

Promi-Anwalt muss Karikatur und Urteilsveröffentlichung dulden

Der Blogger Rolf Schälike hat erneut Freiheiten zur Veröffentlichungsfreiheit von Urteilen erstritten.

Beim Landgericht Köln holte sich der Kollege Sch…, dem die Bezeichnung „Sch…“ nicht anonymisiert genug gewesen war, eine weiter Klatsche. (Die Bezeichnung „Klatsche“ für peinliche Urteil war in einem früheren Rechtsstreit ebenfalls erfolglos kritisiert worden.) Doch Sch… muss sich die Bezeichnung „Sch…“ gefallen lassen.

Auch das erstrebte Verbot einer Karikatur mit der Sprechblase „Ein Scher z zum Glück“ ging in die Wicken.


(Corpus Delicti, von dem sich der Autor mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziert. Bild: Vermutlich Lurusa Gross via Buskeismus.de.)

Die Logik des Kollegen mutet eigenartig an:

Die Karikatur sei zu untersagen, weil – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – durch Fotomontagen in bildlichen Darstellungen keine unwahren Tatsachen behauptet werden dürften. Wenn also über das Verfahren des Klägers nach dem Gewaltschutzgesetz unter Identifizierung des Klägers nicht berichtet werden dürfe, dann dürfe dies auch nicht unter Identifizierung des Klägers mittels einer Karikatur geschehen.

Das Landgericht Köln mochte dem nicht folgen.

In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Mittwoch erging, wiesen die Kölner auch den Zensurwunsch hinsichtlich einer „Drei-Jahres-Bilanz“ zurück, in welcher der Blogger die gegen seine Berichterstattung unternommenen Zensurversuche dokumentierte. Wahrheitsgemäße Berichterstattung im Rahmen der Sozialsphäre muss jedoch ein gestandener Anwalt hinnehmen.

Schälike konnte seine gefürchtete Liste an gewonnenen Auseineindersetzungen mit Presseanwälten auf die Zahl „65“ aufstocken. ;-)

Linkhaftung: BGH hebt linkfeindliches Urteil gegen Heise auf

Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.

In Karlsruhe allerdings, wo Hamburg bekanntlich aufhört, findet auch der Hamburger Vorort München seine Grenzen. So hatte denn der BGH ein Einsehen und hob das linkfeindliche Urteil auf. Glückwunsch, Heise! Und gut, dass ihr es durchgezogen habt.

12. Oktober 2010

Der Schweinchen-Prozess (Promi-Anwälte ./. Schälike)


Richter-Schreck und Anwalts-Nemesis Rolf Schälike hatte es sich vor ein paar Jahren mit einem Berliner Promi-Anwalt verscherzt, der wegen der Berichterstattung insbesondere über von diesem verlorene Prozesse alles andere als erbaut war. Also startete der Berliner Anwalt eine Serie von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw., die den renitenten Blogger von seiner Mission abbringen sollten. Was der schlaue Anwalt offenbar nicht wusste, war die Tatsache, dass Schälike seinerzeit Bergsteiger war und die erste Nordpol-Expedition der DDR vorbereitet hatte: Dünne Luft ist für den Mann Alltag, Aufgeben keine Option.

Es entwickelte -sich ein jahrelanger, mit harten Bandagen ausgetragener Kleinkrieg s wissenschaftliches Experiment, der auch über Vasallen geführt wurde. So hatte sich ein beim Promi-Anwalt beschäftigter Anwalt selbstständig gemacht und war ebenfalls in die Schusslinie des Pressebloggers geraten. Also beauftragten sich die beiden Berliner Anwälte jeweils gegenseitig, was für den Gegner gewisse Kosteneffekte hatte. Von seinen Gefechten mit Presse-Anwälten zählt Schälike inzwischen 63 als gewonnen.

Dieser andere Berliner Anwalt hatte das Unglück, dass er bei Berichterstattung über seine Arbeiten stets Karikaturen von Schweinchen auf der Homepage sah, was er auf sich bezog und offenbar für eine Sauerei hielt. Der kultverdächtige Schweinchen-Prozess wurde letzten Freitag vom Berliner Kammergericht in einer aufschlussreichen Verhandlung beendet.

Die beißende Ironie an der ganzen Sache ist, dass es den Anwälten um die Vermeidung peinlicher Prozessberichterstattung auf der Website ging. Doch das genaue Gegenteil haben sie erreicht!

11. Oktober 2010

Neues Buch von Petra Reski

Die Journalistin Petra Reski gehört noch zu den Autorinnen, die etwas mehr drauf haben, also zu googeln. Ihr Thema ist die Mafia, deren Präsenz hierzulande medial nur wahrgenommen wird, wenn es knallt. „Soziale Unsichtbarkeit“, wie das in der Kriminologie-Vorlesung hieß.

Auf der Buchmesse hat Reski ihr neues Buch vorgestellt. An einem ihrer früheren Werke habe irgendwelche ehrenwerten Herrschaften Stellen gefunden, die der Ehre hätten abträglich sein können, was ehrenwerte Juristen zu verhindern wussten.

Bei einem Vortrag machte sie auf die harmonische Beziehung zwischen der Mafia und einer anderen straffen Organisation aufmerksam, die sich historisch mit Zensur besser auskennen als jeder andere.