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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


27. Juli 2011

Missglückte Anträge auf einstweilige Verfügungen


Barbra Streisand – If You Go Away (Ne Me Quitte… von la_shivi

Das Spielchen mit beantragten einstweiligen Unterlassungsverfügungen ist u.a. deshalb so spaßig, weil bei direkter der Gegner normalerweise nichts von dem erfolglosen Versuch erfährt. Der gescheiterte Angreifer kann also häufig das Gesicht wahren.

Neben den Fällen, in denen die Kammer wegen Bedenken den Gegner vor Erlass einbezieht oder wegen hinterlegter Schutzschrift einbeziehen muss, gibt jedoch noch weitere Methoden, wie man entsprechende Peinlichkeiten aufspürt, die insbesondere unser lieb gewonnener Stammgast der Hamburger Pressekammer perfektioniert hat.

Besonders freut er sich natürlich dann über Rohrkrepierer, wenn diese von seiner Lieblingskammer gedeckelt werden. So geschehen etwa mit diesem von der Pharmaindustrie in den Sand gesetzten Zensurversuch, Nr. 103 im Schälike-Verzeichnis. Es ging wohl um ein Verbot dieses Beitrags, von dem ich mich natürlich mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziere. Frau Streisand, hätten Sie Zeit für uns …?

26. Juli 2011

Wurde Günther Jauch ein Ohr abgeschnitten?

Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:

Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille „Viel Spaß“ in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.

Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben „Fotomontage“ dran, denn auch bis zu „Viel Spaß“ hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.

Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.

Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …

UPDATE: Hier ist das Urteil.

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23. Juli 2011

Maschi wechselte Berater

Carsten Maschmeyer muss in irgendeinem lichten Moment jemand erklärt haben, wie Internet und andere Medien PR-mäßig funktionieren. Dass der Hamburger top of the notches-Medienanwalt für die „richtige Markenstory“ keine sonderlich große Hilfe war, hätte er von mir im Blog vor einem halben Jahr gratis bekommen können. Millionen-Maschi mag es aber lieber teuer und hat laut einem taz-Bericht die Firma Communications & Network Consulting (CNC) aus München angeheuert, die PR-Dienstleistungen anbietet. Die steht nun mit der Positionierung der Marke Maschmeyer vor einer anspruchsvollen Herausforderung.

Auch, wenn der NDR seinen Kompromiss als Sieg verkauft, bleibe ich dabei, dass es für diesen Deal kaum nachvollziehbaren Anlass gibt, insbesondere was die großzügige Kostenteilung betrifft. Die Maßlosigkeit, mit der Maschmeyer die Presseleute einzuschüchtern versuchte, hätte einer eindeutige Antwort und Stehvermögen verlangt. Hier jedoch wurde Schwäche signalisiert.

David Copperfield mahnt Harry Potter ab

http://www.funnyordie.com/videos/1165eb5edb/david-copperfield-vs-harry-potter?playlist=featured_videos

Der US-Magier David Copperfield fühlt sich von Harry Potter seines geistigen Eigentums beraubt und hat daher Autorin Janne K. Rowling eine Abmahnung geschickt. Ob er schon einen Anwalt hat? Hm, ich muss mal alte Kontakte aufwärmen …

21. Juli 2011

Schadensersatz wegen Piratenflagge

Ein im TV posierender Mietrechts-Anwalt hat in eigener Sache gegen eine Mieterin auf Schadensersatz(!) geklagt, weil ihm die Piratenfahne deren Sohnes nicht passte. Die Fahne verschandele das ästhetische Erscheinungsbild des Hauses und schrecke potenzielle Mieter ab.

Statt den übermütigen Anwalt kielholen zu lassen, gab das Amtsgericht Chemnitz der querulatorischen Klage statt. Über einen Anspruch auf Unterlassung hätte man ja streiten können, aber wie der Kollege dem Amtsgericht ein ersatzfähigen Schaden einreden konnte, muss auch dem abgebrühtesten Piratenanwalt Respekt abverlangen.

Wenn das mal besser nicht die Piratenpartei erfährt …

Via Lawblog

20. Juli 2011

Bette Midler ./. Lady Gaga: Die kleine Meerjungfrau

Die für ausgefallene Textilien bekannte Sängerin Lady Gaga tritt u.a. auch als Meerjungfrau auf und jemand in ihrem Team kam infolge der Gehbehinderung auf die nicht fernliegende Idee, sich an Land mit einem Rollstuhl zu behelfen.

Diesen Einfall hatte man allerdings schon 30 Jahre früher im Team von Bette Midler, weshalb die Diva zu fauchen begann. Ein Rechtsstreit zeichnet sich jedoch nicht ab.

Hierzulande jedenfalls hätte Midler auch keine Chance, denn bloße Ideen Gags, Kniffe usw. erreichen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, als dass man von einem Werk im Sinne des  § 2 UrhG sprechen könnte. Sofern die eigentliche künstlerische Leistung keine sklavische Nachahmung und auch kein fremder Ruf ausgebeutet wird, sind solche Ideen nicht schützbar – denn andernfalls müsste jeder Künstler eine unverhältnismäßige Recherche anstellen, bevor er die Bühne betritt. Auch würden durch solche Monopole Fortschritt und Weiterentwicklung in der Kunst behindert.

Mich erinnert der Fall an einen von mir betreuten Rechtsstreit, in dem ein Bauchredner dem anderen den Mund verbieten wollte. Konkret ging es um eine Bauchrednerpuppe in Form eines Kakadus, dessen Schnabel aufklappte und einen Fisch zum Vorschein brachte, der sich ebenfalls zu Wort meldete. Wir argumentierten damals, dass schon das Konzept „Fisch in Kakadu-Schnabel“ von der Natur vorgegeben und damit naheliegend sei und die Idee, Lebewesen in anderen Lebewesen reden zu lassen, bereits seit der biblischen Geschichte von „Jonas im Wahl“ schwerlich noch Originalität beanspruchen könne. Nachdem dem Anspruchsteller dieser Zahn gezogen war, fanden die Parteien schnell zu einer Einigung.

15. Juli 2011

Wiki-Watch im PR-Desaster

Erneut berichtet DER SPIEGEL über den Verdacht, Wiki-Watch-Frontmann Prof. Stock habe in der Wikipedia verdeckt anrüchige PR-Dienstleistungen getätigt. Stock, der auch Dienstleistungen in Krisen-PR anbietet, scheint die eigene Krisen-PR aus dem Ruder zu laufen. Was das eigene Wiki-Watch-Blog betrifft, so scheint dort den Verantwortlichen nicht mehr eingefallen zu sein, als den PR-GAU totzuschweigen. Auch dem Hausherr Prof. Wolff Heintschel von Heinegg scheint langsam die Geduld auszugehen.

Im Lager der Wikipedanten, die bevorzugt von außen unbeobachtet über das Wissen der Welt herrschen wollen, dürfte die sich abzeichnende Implosion des Projekts Wiki-Watch für Hochstimmung sorgen. Der aktuelle Beitrag im Wikipedia-Kurier fällt allerdings angenehm (und für Wikipedia-Community-Verhältnisse überraschend) sachlich aus.

Die in sich zerstrittene deutsche Wikipedia-Community kann ein Feindbild, das die Lager eint, derzeit gut gebrauchen. Nachdem sich die Wikipedanten ähnlich prickelnd wie Prof. Stock verhalten hatten, geht man inzwischen offener damit um, dass es einen unbestreitbaren Rückgang an Qualitätsautoren gibt. Angesichts des aktuellen „Spionage-Skandals“ dürften personelle Probleme nicht nur bei den Autoren liegen.

UPDATE: Süddeutsche

11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

7. Juli 2011

Anlageberater will Revision gegen Hamburger Google-Urteil 3 U 67/11 einlegen

Wie DER SPIEGEL meldet, möchte der Finanzmensch, der Google das Googlen verbieten wollte (und beim Landgericht Hamburg auch konnte) gegen das Berufungsurteil Revision einlegen. Besonders stört er sich an dem Textbaustein, das Urteil habe keine „grundsätzliche Bedeutung“, wobei ich jedoch ganz schwer hoffen will, dass dem so ist.

Also: Der unglaublich solide Kläger, gegen den wegen Immobiliengeschäften etc. während des Verfahrens mindestens 15 Zivilverfahren liefen und ein gegen den Kläger eingeleitetes Strafverfahren wegen Betruges in 13 Fällen gegen Zahlung einer Geldauflage von 300.000 EURO eingestellt wurde, will von Google nicht mit den Suchbegriffen „Schrottimmobilien“ und „Betrug“ gefunden werden. Nun ja, …

In dem Urteil 3 U 67/11 des Hanseatischen Oberlandesgerichts steht wörtlich:

„So würde über den Umweg der Inanspruchnahme des Suchmaschinenbetreibers eine „Zensur“ von Informationen stattfinden, die im Interesse eines freien Meinungsaustauschs, der durch den Einsatz der Suchmaschinen als Verzeichnis der im Netz stehenden Beiträge gewährleistet wird, nicht hinzunehmen ist.“

Schöner hätte ich das auch nicht sagen können. Für die Revision sehe ich schwarz, denn die Leute vom VI. Senat des BGH, die voraussichtlich zuständig sein werden, halten vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfahrungsgemäß eher viel. Und wenn schon das OLG Hamburg ein Einsehen hat …

Am 02.09. werden wir sehen, ob auch der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer in einem ähnlichen Verfahren das richtungsweisende Urteil vom Sievekingplatz 2 anerkennt oder als „Einzelfallentscheidung“ bewertet. In Hamburg weiß man nie …

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