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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


26. November 2016

TW Photomedia Thomas Wolf tritt angebliche „Forderungen“ an Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG ab

Dieses Foto wurde von Thomas Wolf angefertigt und hier unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) bereitgestellt. Das Bild kann weiterverwendet werden, solange der Urheber beim Bild in folgender Form genannt wird: Thomas Wolf, www.foto-tw.de.

Thomas Wolf alias TW Photomedia macht trotz juristischer Niederlagen an diversen Gerichten einfach weiter: Inzwischen hat er laut Rechnungsnummer über 1.000 Rechnungen wegen rechtswidriger Nutzung seiner Lichtbilder verschickt, weil dort sein edler Namen nicht genannt worden sei. (Er spricht nunmehr von „Angeboten“, um seine entstandenen Forderungen auszugleichen, was Gerichte aber nicht nasführt.)

Inzwischen bin ich dazu übergangen, jedem neuen Mandant, den Wolf mit seinen dubiosen Forderungen zur Kasse bittet, sofort zu einer negativen Feststellungsklage zu raten. Die Klagen auf eine gerichtliche Feststellung, dass Wolf kein finanzieller Anspruch zusteht (oder bei manchem Gericht maximal 100,- €)  statt seiner oft dreistelligen Honorarforderung, sind sehr aussichtsreich, so dass die Wolf-Opfer ihren Einsatz diesbezüglich vollständig zurückerhalten.

Der Spaß, den man mit negativen Feststellungsklagen hat, ist übrigens mit Geld nicht zu bezahlen …!

Diese Woche nun haben mehrere Wolf-Opfer Forderungsschreiben der Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG erhalten, an die Wolf offenbar angebliche „Forderungen“ aus 2014 abgetreten hat. Kein Problem: Dann verklagt man halt das Inkasso-Büro.

Entgegen einem Mythos verwandeln sich Forderungen durch Abtretung an ein Inkassounternehmen nicht auf magische Weise in vollstreckungsfähige Titel. Und wenn die Forderung keine Substanz hatte, ist der Inkasso-Unternehmer der Gekniffene. Der wird sich dann mal mit Herrn Wolf nett unterhalten wollen …

22. November 2016

JFK

Am 26.10.2017 werden die letzten noch gesperrten Akten zum Kennedy-Attentat freigegeben, das sich heute zum 53. Mal jährt. Wenn man sich ansieht, welche Akten mit dem JFK Records Act von 1991 noch zurückgehalten werden, kann man sich einen Reim auf den Verdacht der Zugangsberechtigten machen.

Letztes Jahr legte Kennedy-Biograph David Talbot eine Biographie des CIA-Chefs und zugleich Anwalts der rechtsgerichteten Wallstreet-Elite Allen Dulles vor, in der Talbot überzeugend nachzeichnet, wer Kennedy beseitigen wollte und wie Dulles den Staatsstreich politisch abdeckte. Gesperrt sind insbesondere die Reisedokumente des Leiter des CIA-Mordteams William King Harvey, der bereits 1975 der Church-Kommission als Organisator des Attentats in Dallas galt.

Vor ein paar Wochen hatte ich auf TELEPOLIS in einem Dreiteiler Harveys abenteuerlichen Lebenslauf nachgezeichnet:

Teil 1: Der „amerikanische James Bond“ liquidierte nicht nur ausländische Staatschefs
Teil 2: Planung eines Königsmords
Teil 3: Schachmatt

In einem Interview beklagte David Talbot mir gegenüber, dass die Medien auch zum 50. Jahrestag des Attentats weiter schwiegen oder die längst widerlegten Märchen des von Dulles diktierten Warren-Reports wiederkäuten. In Deutschland, wo wir institutionell unabhängige Medien wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, ist es nicht anders.

Dass das hochverehrte Publikum den konventionellen Medien kein Vertrauen mehr schenkt und sich lieber im Internet belügen lässt, kann niemanden ernstlich verwundern. Würden die Medien ihren Job machen, hätten wir auf dem SPIEGEL-Cover längst eine Collage der Gesichter von mehreren Hundert Kindern, die ein Friedensnobelpreisträger per Drohne massakrieren ließ, mit der Aufforderung: „Stoppt Obama jetzt!“

Ich bin gespannt, ob sich diese selektive „Berichterstattung“ unter einem denkbar unsympathischen Präsident Trump halten lässt. In dessen Amtszeit wird am 26.10.2017 die Freigabe der letzten Kennedy-Akten fallen. Überraschungen sind nicht zu erwarten.

21. November 2016

Polizeipräsident von Berlin beendet Zensur von Bruno Kramms Gedichtrezitation

Dem Berliner Polizeipräsident, den die Piraten seit geraumer Zeit verklagen, ist inzwischen aufgegangen, dass Bruno Kramm das sogenannte „Böhmermann-Gedicht“ rezitieren darf. Ursprünglich hatten die Preußen angenommen, dies sei eine Straftat, weshalb die Demonstration vor der Türkischen Botschaft zunächst mit Zensur beauflagt und dann wegen Verstoßes hiergegen abgebrochen wurde.

Nachdem inzwischen die Staatsanwaltschaft in Mainz einen Beleidigungsvorsatz des Satirikers Böhmermann endgültig verneinte, hatte nun auch der von den Piraten verklagte Berliner Polizeipräsident ein spätes Einsehen. Allerdings will er die Verfahrenskosten nicht tragen, da er seinen Fehler vor der Einstellung des Mainzer Ermittlungsverfahrens nicht habe erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich Herr Kramm sogar ausdrücklich und glaubhaft von den ernsthaft problematischen Stellen distanziert hatte, ist das ein eher schwacher Standpunkt.

Außerdem hält der Polizeipräsident die Atemalkoholkontrolle für rechtmäßig, die demonstrativ am Versammlungsleiter Herrn Kramm durchgeführt wurde, was wir als einen willkürlichen Einschüchterungsversuch ansehen. Der Fall bleibt also weiterhin spannend.

16. November 2016

Kontrollverlust der Edelfedern

Anscheinend hat sich die Mehrheit der US-Wähler nicht über die konventionellen Medienkanäle, sondern über das Internet, insbesondere via Social Media informiert – der künftige Präsident Trump beruft sich sogar völlig auf das Internet. Insbesondere Inkompetenz und faustdicke Lügen verbreiteten sich auf diese Weise ungefiltert. Das Nutzerverhalten ist natürlich ärgerlich für die bisherigen Gatekeeper, welche das Oligopol für Informationszugang und Deutungshoheit beanspruchten und selber darüber befinden wollten, welche Lügen wir zu glauben haben.

Der Medienwandel trifft besonders hart das ehemalige Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, der aufgrund Einnahmenrückgang nunmehr Personal abbauen muss. Zusätzlich werden die transatlantisch fest verwurzelten Gatekeeper mit einem Präsidenten konfrontiert, der ausgerechnet die NATO infrage stellt und den Medien ebenfalls offen misstraut.

Das ist nun also der Dank dafür, dass man den neuen Kalten Krieg so eifrig mit herbeigeschrieben und die gewünschten Feindbilder kommuniziert (und die unerwünschten ausgeblendet) hat! Nun hat man einen Leader of the Free World, der Rassismus und mentale Schlichtheit salonfähig macht, wieder foltern will usw..

Wenn die politischen Redaktionen Glaubwürdigkeit beanspruchen, täten sie gut daran, ihre Scheuklappen, Weichzeichner und Tabus Richtung Washington abzulegen. Denn was das gerade abgeht, ist kein Betriebsunfall.

15. November 2016

Urheber ./. GEMA

https://youtu.be/yEmAlwitwRw

Bruno Kramm nimmt ausführlich zu seiner GEMA-Klage und seinen Beweggründen Stellung.

Hier ist eine Pressemitteilung des Gerichts: Kammergericht Az. 24 U 96/14

14. November 2016

Dissonanzen bei der GEMA

Die GEMA ist im Prinzip eine gute Sache. Leider lag sie von Anfang an in den falschen Händen. Dafür, dass sich die GEMA wie eine Behörde gebärdet, ist sie erstaunlich intransparent organisiert und wahrt gerne mal Geheimnisse. Nicht einmal ihre Gründungsurkunde bekomme ich zu sehen.

Heute nun erlitt die GEMA vor dem Berliner Kammergericht ihre vermutlich herbeste Niederlage. Denn Pirat Bruno Kramm hatte auf Feststellung geklagt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht.

In der Sache selbst ging es materiell-rechtlich weniger um eigentliches Urheberrecht als um konventionelles Vertragsrecht → Das Ende der GEMA, so wie wir sie kennen.

Die Vertreter der GEMA und Musikverlage folgten dem Prozess mit versteinerten Mienen, denn wahrscheinlich ist es nicht mit einer Änderung in der Vertragspraxis getan, vielmehr ist damit zu rechnen, dass die Verleger künftig in der geheimnisumwitterten GEMA nicht mehr viel zu sagen haben. Bislang saßen die Verleger in den Gremien der GEMA und übten Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation aus. So haben die Verleger bislang maßgeblichen Einfluss auf die GEMA-Statuten (Satzung und Verteilungsplan) sowie eine Sperrminorität, die sie vor ihnen nicht genehmen Änderungen schützt (Kuriensystem).

Der Streitwert betrug gerade einmal 10.000,- €. Die Folgen dieses Urteils dürften gegenwärtig bei 2 Milliarden € zu taxieren sein.

FAZ: Alles Geld den Kreativen

(Die Hände rechts im Bild sind mein körperliches wie geistiges Eigentum.)

12. November 2016

Einfach mal den Taxifahrer fragen …

Letzten Mittwoch verriet mir ein Taxifahrer in Dublin, dass er vom Wahlausgang nicht überrascht sei. Er hätte in den letzten Tagen etliche US-Amerikaner gefahren, die ihm über die tatsächliche Stimmung in den USA berichtet hätten.

Die Obama/Clinton/Establishment-berauschte Presse hingegen hat auch in Deutschland in ihrer Echochamber das Wahlergebnis eiskalt und völlig unvorbereitet erwischt. Medienkritiker Stefan Schulz und Medienhacker Tilo Jung haben die kollektive Realitätsverweigerung der Journalisten, die schon bei Brexit und AfD-Wahlerfolgen falsch lagen, in ihrem „Aufwachen“-Podcast schonungslos kommentiert.

Wenn sich Kritik an den USA an Trump fokussiert, scheint solches erlaubt zu sein, während es sonst als „Antiamerikanismus“ abgetan wird. Tatsache aber ist, dass es Obama war, der massenhaft u.a. Kinder mit Drohnen massakrierte, in Libyen Krieg führte und den Krieg der Saudis im Jemen unterstützte, die Entwicklung von ISIS zu verantworten und eine riesige weltweite Schnüffelindustrie aufgefbaut hat, mit der sein Nachfolger nun nahezu jeden auf diesem Planeten erpressen kann.

Gerade einmal eine Woche ist es her, dass unsere Parlamentarier die BND/NSA-Spionage von uns selbst legalisierten.

Noch peinlicher als die Journalisten agierte Außenminister Steinmeier. Der hatte seinen künftigen großen Bruder Trump mal eben „Hassprediger“ genannt, weil ihn sein BND nicht von der Wahrscheinlichkeit eines Trumpsiegs gewarnt hat. Hätte der BND aber wissen können: Einfach mal den Taxifahrer fragen … Oder die Simpsons, die schon 1999 Bescheid wussten.

5. November 2016

Fliegender Gerichtsstand hat Seitenwind

Neulich stellte der Journalist von Leijden den von mir häufig kritisierten fliegenden Gerichtsstand im Presserecht in der ZEIT zur Diskussion: Fliegende Richter.

Daraufhin beschwichtigte der Kollege Till Dunckel von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf mit Kein Grund zur Klage. Hat er auch nicht, denn ihn trennen keine 10 Minuten vom Landgericht Hamburg, wo diese Kanzlei häufig Prominente gegen Bundesweit erscheinende Medien vertritt und sich für diese den Gerichtsstand aussucht. Und machen wir uns bitte nichts vor: Solange bekannte Berliner Presseanwälte den Weg nach Hamburg nicht scheuen, scheint es dort etwas zu geben, was man an der Spree nicht bekommt.

Dunckels Relativierung trat dann auch der SPIEGEL-Justiziar Uwe Jürgens mit Der fliegende Holländer im Presserecht entgegen, der insbesondere einen kenntnisreichen Überblick über die Entwicklung dieses deutsche Kuriosums gibt.

Zu ergänzen wäre noch, dass es offenbar niemand problematisch findet, dass etwa der Gegendarstellungsanspruch nicht dem deliktischen Gerichtsstand unterliegt und daher stets am Gericht des Verlagssitzes geltend gemacht werden muss. In der Sache geht es da meist um die gleichen Rechtsfragen.

Zu ergänzen wäre auch, dass in den letzten Jahren die Gerichte den fliegenden Gerichtsstand nicht mehr so exzessiv wie früher zulassen. So müsste heute etwa der Bischof von Regensburg, wenn er wieder das Blog Regensburg Digital an der Alster verklagen will, schon darlegen, warum das bayrische Fingerhakeln in Hamburg jemanden interessieren sollte.

3. November 2016

Witz des Tages

Das Landgericht Köln hat einstweilen einen Witz verboten. Ausgedacht haben sich diesen Witz angeblich die Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer. Der Witz wurde auch mal von Stermann und Grissemann aufgeführt.

Dann aber verging den Cartoonisten das Lachen, weil auch ein Komödiant namens Florian Schreoder diesen Witz raubmordkopierte. (Und schlimmer noch: Dieser Mensch gehört zu jenen Kunstschaffenden, die sich nicht für einen Gastauftritt bei Dieter Nuhr zu schade sind.)

An dem Unterlassungsanspruch ist bereits problematisch, ob es sich bei diesem Witz überhaupt um ein schutzfähiges Werk handelt, denn das Sprachwerk ist ziemlich kurz. Mag man einem wortspielreichen Kurzwerk von Karl Valentin den Status großer Kunst zubilligen, bei dem sprachlich anspruchslosen Witz von Hauck/Bauer habe ich so meine Zweifel.

Der Text ist auch kaum mehr als seine Idee, was bekanntlich nicht urheberrechtlich geschützt ist, Urheberrecht gibt es vielmehr nur für eine konkrete Formgebung. Vorliegend erschöpft sich der Witz in einem billigen Paradigmenwechsel. In Sachen Heinz Schenk, der einmal einen Witz nacherzählte, hatte ein Gericht 1990 geurteilt, dass Witze zum Nacherzählen da seien.

Schroeder hat den Witz auch nicht 1:1 übernommen, sondern nur die Grundstruktur und das Ganze in eigene Worte gefaßt. Damit dürfte das Ausmaß an fremden Sprachanteilen sehr gering sein.

Ich halte den Witz auch für so primitiv und naheliegend, dass ich nicht dafür die Hand ins Feuer legen würde, dass eine solch unterkomplexe Schöpfung schon einmal jemand anderes gelungen ist. Wenn es sich also wirklich um den erfolgreichsten Witz von Hauck/Bauer handeln sollte, wäre eher über einen Berufswechsel nachzudenken.

Ich sage mal so:

„Nun, Sie sind nicht superwitzig. Ihr Publikum ist einfach nur sehr, sehr anspruchslos.“

2. November 2016

Landgericht Hamburg: Erdoğan vs. Böhmermann

Heute bin ich in Gedanken um 10.00 Uhr im Saal A 337 im Landgericht Hamburg. Da nämlich verteidigt Herr Erdoğan seine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen meinen Ehrenfelder Nachbarn Herrn Böhmermann.

Während die Staasanwaltschaft den Beleidigungsvorwurd am fehlenden Vorsatz hat scheitern lassen, kommt es für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht auf ein Verschulden an. Daher wird nach Hamburger Landrecht von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen sein. Damit aber ist noch nicht das urteil gesprochen:

Es liegt nun in der Hand der Vorsitzenden Frau Simone Käfer, das Grundrecht auf Achtung des Persönlichkeitsrechts gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abzuwägen. Dies gelang ihr einst in der Sache ZEIT-Pozesshanseln ./. Die Anstalt.

Doch in der Berufungsinstanz am OLG Hamburg wurde der Anstalt jene Satire doch noch ganz humorbefreit verboten.

Wie auch immer, Böhmermann wird jedenfalls inzwischen ja prominent vertreten … ;)