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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Dissonanzen bei der GEMA

Die GEMA ist im Prinzip eine gute Sache. Leider lag sie von Anfang an in den falschen Händen. Dafür, dass sich die GEMA wie eine Behörde gebärdet, ist sie erstaunlich intransparent organisiert und wahrt gerne mal Geheimnisse. Nicht einmal ihre Gründungsurkunde bekomme ich zu sehen.

Heute nun erlitt die GEMA vor dem Berliner Kammergericht ihre vermutlich herbeste Niederlage. Denn Pirat Bruno Kramm hatte auf Feststellung geklagt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht.

In der Sache selbst ging es materiell-rechtlich weniger um eigentliches Urheberrecht als um konventionelles Vertragsrecht → Das Ende der GEMA, so wie wir sie kennen.

Die Vertreter der GEMA und Musikverlage folgten dem Prozess mit versteinerten Mienen, denn wahrscheinlich ist es nicht mit einer Änderung in der Vertragspraxis getan, vielmehr ist damit zu rechnen, dass die Verleger künftig in der geheimnisumwitterten GEMA nicht mehr viel zu sagen haben. Bislang saßen die Verleger in den Gremien der GEMA und übten Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation aus. So haben die Verleger bislang maßgeblichen Einfluss auf die GEMA-Statuten (Satzung und Verteilungsplan) sowie eine Sperrminorität, die sie vor ihnen nicht genehmen Änderungen schützt (Kuriensystem).

Der Streitwert betrug gerade einmal 10.000,- €. Die Folgen dieses Urteils dürften gegenwärtig bei 2 Milliarden € zu taxieren sein.

FAZ: Alles Geld den Kreativen

(Die Hände rechts im Bild sind mein körperliches wie geistiges Eigentum.)

« Einfach mal den Taxifahrer fragen … – Urheber ./. GEMA »

Autor:
admin
Datum:
14. November 2016 um 18:23
Category:
Allgemein,Kammergericht,Landgericht Berlin,Musikrecht,Urheberrecht
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Ein Kommentar

  1. GEMA des tages | Schwerdtfegr (beta)

    […] Der Streitwert betrug gerade einmal 10.000,- €. Die Folgen dieses Urteils dürften gegenwärtig be… […]

    #1 Pingback vom 15. November 2016 um 01:01

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