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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


21. Juni 2017

Der Monitor guckt zurück

1984 gab Kabarettist Jürgen von Manger alias Tegtmeier in seiner Orwell-Sendung den Rat, vor Bildschirmen immer zu lächeln. Denn ebenso, wie jeder Lautsprecher technisch auch als Mikrofon genutzt werden kann, vermutete er, dass auch der Fernseher heimlich umgepolt werden könne und in Wirklichkeit den Zuschauer beobachte. Besonders paranoid wäre die Befürchtung, ein Werbemonitor im Kassenbereich Ihres Supermarkts oder Ihrer Postfiliale würde Sie heimlich bespitzeln.

Tut er aber.

Eine mehr oder weniger versteckte Kamera bei Real oder in der Postfiliale filmt Sie heimlich und prüft, ob Sie Männlein oder Weiblein sind, welches Alter Sie wohl haben, und welchen Werbeeinblendungen Sie wie lange folgen. Und entsprechend Ihrem Profil filtert das System die Angebote, die Sie angezeigt bekommen.

Wenn es nach der Werbeindustrie ginge, wäre Ihr Kauf im Einzelhandel so transparent wie im Internet, wo Sie bei jedem Interesse in Online-Kaufhäusern eine Datenspur hinterlassen und auf anderen Websites noch Wochen Ihr damaliges Interesse durch Einblendungen unter die Nase gerieben bekommen. Am liebsten würde man alle Kunden tracken, wie dies mit Payback- und RFID-Systemen geschieht. Diese neugierigen Monitore sind erst der Anfang. Künftig wird man wohl auch die Kleidung scannen, um hieraus auf Kaufkraft zu schließen.

Ich sehe keinen seriösen Grund, warum entsprechende Händler Ihren Kunden die Big-Brother-Überwachung nicht offenlegen. Genau wie im Internet hätte man dann nämlich eine Wahl, ob man Cookies und ähnliches zulässt oder eben nicht.

Am Freitag habe ich im Auftrag von Digitalcourage Strafanzeige gegen die geschäftsführenden Vorstände von Real und den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz erstattet. Per Post übrigens …

 

17. Juni 2017

Helmut Kohl und das Presserecht

Die BILD-Zeitung verkündete gestern als erste den Tod Helmut Kohls. Dies mag Kai Diekmanns Verdienst sein, der schon als Schülerzeitungsredakteur den Draht zu Kohl aufgebaut und bis zuletzt eifrig gepflegt hatte.

Zu vielen anderen Journalisten galt sein Verhältnis als angespannt, insbesondere zu einem politischen Magazin aus Hamburg. Obwohl keinen Mangel an Feinden und Falschmeldungen hatte, war er mit juristischen Aktionen bemerkenswert zurückhaltend. Vor Gericht ging er allerdings dann, wenn es gegen seine Frau Hannelore ging.

Die Karikaturisten, Parodisten und Satiriker ertrug der routinierte Politiker mit stoischer Gelassenheit, Journalisten strafte er mit Beschimpfung und Ausgrenzung ab. Kohl dürfte einst die peinliche Klage seines zwielichtigen Förderers Fritz Ries gegen den Enthüllungsjournalisten Bernt Engelmann verfolgt haben, die Ries in 40 von 42 Punkten krachend verlor. Kohl taxierte die Anzahl seiner Feinde in der Größenordnung des Berliner Telefonbuchs und entschied sich früh, dass solcherlei Streit nur selten produktiv sei.

Als Bundeskanzler jedenfalls verwendete Kohl seine Zeit auf wichtigeres als sein Nachfolger, der schon wegen einer unterstellten Haarfärbung vor Gericht zog. Spaß am Presserecht bekam Kohl erst in seinem letzten Lebensabschnitt. So ging der Historiker gegen seinen Biographen vor, der sich aus dem Rohmaterial eigenmächtiger als gedacht bediente.

Kohl erwirkte gegen den Verlag von Herinbert Schwan ein Verbot und setzte eine Rekordsumme für Schadensersatz von einer Million € durch (nicht rechtskräftig).

11. Juni 2017

Jörg Kachelmann im Visier der Meute

Jörg Kachelmann hat auf der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche e.V. ein Interview zu seinen Erlebnissen mit ideologischer Berichterstattung und Rudeljournalismus gegeben.

Am meisten fasziniert mich die Sache mit dem angeblich brüllenden, auf den Tisch schlagenden Verteidiger. Den hatte es nämlich nur in einem Boulevardblatt gegeben, dennoch schrieben den Quatsch etliche Gerichtsberichterstatter ab, obwohl sie die Verhandlung verfolgt hatten.

10. Juni 2017

Anwälte wollen nicht für Trump arbeiten

Anwälte gelten nicht als sonderlich wählerisch, was ihre Klientel betrifft. Dennoch hat ein gewisser Donald T. offenbar bei renommierten Kanzleien gewisse Akzeptanzprobleme. So gilt er offenbar als beratungsresistent und zahlungsscheu. Wer hätte das gedacht …?

1. Juni 2017

BGH schickt Kraftwerk und Afghanistan Papers zum EuGH

Der BGH hat heute zwei urheberrechtliche Rechtsstreite zum Europäischen Gerichtshof geschickt:

So lösten die BGH-Richter Moses Pelham ein Ticket im Trans-Europa Express, um zu erfahren, ob man Tonfetzen tatsächlich ohne Einwilligung samplen darf, wie das Bundesverfassungsgericht meint.

-> Kraftwerk ./. Machwerk – Trans-Europa Express fährt zum Europäischen Gerichtshof

Auch die Frage, ob die Enthüllung der Afghanistan Papers im Wege des Leakens presserechtlich zulässig war, oder ob stattdessen das Urheberrecht der uniformierten Urheber überwiegt, wie die deutschen Gerichten es bislang meinen, wird nun europarechtlich geklärt.

-> Künstler-Kompanie marschiert nach Europa – Rechtsstreit um Afghanistan-Papiere beschäftigt Europäischen Gerichtshof

31. Mai 2017

StreamOff

Die Telekom gefährdet mit ihrem Tarif „StreamOn“ die Netzneutralität. Die Kritischen Aktionäre haben bei der heutigen Aktionärsversammlung per Aktienbesitz einen Slot für Thomas Lohninger organisiert, der dort diese Rede halten wird.

19. Mai 2017

Manipuliert

Der Interneterklärer Sascha Lobo hat eine bemerkenswerte Doku über den Herdentrieb in Social Meedia und die Ausnutzung preisgegebener Daten durch PR-Strategen vorgelegt. Die geschilderten Techniken werden auch in Wahlkämpfen eingesetzt.

(Manipulation von Wahlkämpfen in Social Media waren auch ein Thema meines Romans „Das Netzerk“.)

18. Mai 2017

Verdrehte Welt in Lüdinghausen

Als ich einst als Rechtsreferendar der Stadt Lüdinghausen der Jurist vom Dienst war, herrschten noch Ordnung und Disziplin! Nie hätte ich geduldet, dass mir da etwas gegen den Strich gehe! Doch kaum war ich da weg, liefen die Dinge offenbar verquer … ;-)

8. Mai 2017

Der „stern“ wehrt sich gegen Fälschungsvorwürfe

Am Oberlandesgericht Hamburg erwirkten der Verlag des stern sowie ein stern-Autor eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Blogger, weil dieser dem Blatt u.a. das Verbreiten einer offenkundigen Lügengeschichte vorwirft.

Challenge accepted.

4. Mai 2017

Parteienrecht: AfD Schleswig-Holstein ist kopflos

https://youtu.be/vvxMORpTw0Y

Eine Woche vor der Landtagswahl hat die AfD Schleswig-Holstein ihren gesamten Landesvorstand verloren. Nach über einem Jahr endlich stellte das Landesschiedsgericht der AfD endlich die Ungültigkeit der Vorstandswahlen vom April letzten Jahres fest.

Der Blick auf das Verfahren lohnt sich, denn das Verhalten von Parteifunktionären gegenüber Parteimitgliedern und der Parteisatzung ist ein bewährtes Indiz für die Einschätzung, wie sich solche Politiker wohl verhalten werden, wenn sie wirklich Macht bekommen.

Im April letzten Jahres wurde zu einem außerordentlichen Parteitag eingeladen, bei welcher der rechte Parteiflügel der ohnehin schon sehr rechten Partei aus geheimnisvollen Gründen solche Mitglieder gar nicht erst einlud, die wohl nicht erwünscht waren. Auch die satzungsgemäß erforderliche Bekanntgabe unerwünschte Anträge wurde mal eben vergessen. Am Vorabend dolchstoßte dann auch noch Bundesvorsitzende Frauke Petry mit einem eher nicht neutralen Rundbrief.

Beim Versuch, den an einem unheilbaren Einladungsmangel leidenden Parteitag zu verhindern, war ein Richter des Landesschiedsgerichts der AfD zurückgetreten, mit dem erklärten Ziel, die Arbeitsunfänghigkeit des Gerichts herbeizuführen und damit den Eilantrag zu sabotieren.

Die dann erfolgte Anfechtung wurde trotz der naturgemäßen Eilbedürftigkeit einen Monat lang nicht ernsthaft bearbeitet, ein willkürlich für zuständig erklärtes andere Gericht wurde gleichermaßen willkürlich wieder entzogen. Die juristische Herausforderung der ansich evidenten Sache war verfahrensrechtlicher Natur. Nach diesem Rumeinern zog der Mandant vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Das Landgericht Kiel entschied im Januar, dass die nahezu Untätigkeit von über einem halben Jahr noch im Rahmen des Zumutbaren läge. Daraufhin ließ sich das Landesschiedsgericht nochmal vier Monate Zeit.

Zwischenzeitlich versuchte der Bundesvorstand der AfD, erneut eine Arbeitsunfähigkeit des Landesschiedsgerichts herbeizuführen, indem man parteirechtswidrig einem Richter die Parteizugehörigkeit absprach. Diese billige Nummer rief nicht nur meine Empörung, sondern auch die der führenden Parteienrechtler Morlock und Ipsen auf den Plan.

Nunmehr also ist die AfD Schleswig-Holstein kopflos. Das macht wenige Wochen vor der Wahl an der Waterkant, wo die AfD mit 5% wenig Wasser unter dem Kiel hat, nicht den besten Eindruck.

Des sinnlosen Streitens nicht genug, hat nunmehr der kommisarisch im Amt verbliebene Vorstand trotzig Berufung eingelegt. Urteilsvermögen sieht anders aus.