Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.
Dieses (erstaunlicherweise) offenbar wenig bekannte Foto zeigt den angeblich so bösen „Protestopa“ (BILD) Wagner, kurz bevor ihm der Wasserstrahl „die Augen öffnete“. Angeblich hätte sich der 66jährige Mann vor dem Strahl wegducken können – was allerdings etwas schwierig ist, wenn auf dem Wasserstrahl genug Druck drauf ist, um Augenlider zu zerfetzen und Gesichtsknochen zu frakturieren.
Wozu in dieser konkreten Situation die Distanzwaffe eingesetzt werden musste, obwohl die Stormtroopers dem isoliert stehenden Menschen ohne Probleme hätten abführen können, gehört zu den Rätseln, die uns etwa die treudoof labernde Politikerin Karin Maag zumutet:
Selbst, wenn der Mann mit Kastanien geworfen haben sollte: Die Herrschaften mit den Helmen (die Demonstranten quasi verboten sind) waren gut eingepackt. Die hätten das kaum anders wahrgenommen als die Kamellen am Rosenmontag. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. das Demonstrationsrecht verlangt im Deutschland des Jahres 2010 offenbar gewisse Opfer.
Seit General Lyman Louis Lemnitzer, dessen quasi einziger deutscher Biograph ich mich schimpfen darf, in den 50ern die US-Army mit Raketen versorgte, trieb er Programme voran, Abwehrraketen zu entwickeln, um gegnerische Distanzwaffen im Anflug zu zerstören – erfolglos. Bis heute hat nicht ein einziges Waffensystem auch nur annähernd Zuverlässigkeit bewiesen. Im Irakkrieg vor knapp 20 Jahren hatte General Schartzkopf behauptet, die „Patriot“-Raketen könnten sämtliche Scud-Raketen abfangen. Nach dem Krieg stellte sich heraus, dass nicht ein einziger Abschuss beweisen werden konnte, die Raketen zum Teil sogar Schaden bei den eigenen Leuten anrichteten.
Vor Jahren vermeldeten die USA einen erfolgreichen Testabschuss, „vergaßen“ aber zunächst zu erwähnen, dass die Zielrakete einen Peilsender an Bord hatte. Nach wie vor ist ein „Raketenschirm“ ein militärisches Hirngespinst, von dem wie schon vom technisch undurchführbaren SDI-Programm in erster Linie Rüstungsfirmen profitieren, die entsprechend gönnerhafte Militärs nach deren Ausscheiden mit lukrativen Positionen als Frühstücksdirektoren belohnen.
Nun hat sich aus irgendwelchen unbekannten Gründen der Herr zu Guttenberg dazu bewegen lassen, das Geld der Steuerzahler für diesen Evergreen „Raketenschutzschild“ zu verschwenden. Man will sogar Russland unter den Schutzschirm holen, was die Frage aufwirft, gegen welchen Gegner man sich eigentlich verteidigen will. Ob das der Preis für den Sitz im Sicherheitsrat von Spaßguido war?
Die Frau zu Guttenberg hingegen hat bereits letzte Woche im deutschen TV „RTL 2“ ohne Not eines Wahlkampfes den von der Layenschen Krieg gegen das Internet fortgesetzt und dabei in bedenklicher Weise Einzelfälle aufgegriffen, wobei einer der präsentierten Täter einfach zu identifizieren war. Die Jagd auf Perverslinge ist Sache der Polizei, nicht die von nicht ausgelasteten Kriegsministergatinnen. Inzwischen ermittelt die zuständige Landesmedienanstalt. Wer sich für Opfer oder Prävention solcher Straftaten einsetzen will, für den gibt es sinnvollere Betätigungsmöglichkeiten.
UPDATE: Siehe auch netzpolitik.org!
Der stets für eine gelungene Provokation gute Künstler Banksyparodierte den Simpsons-Vorspann und wies darauf hin, dass die Animation der beliebten US-Serie, welche die Amerikaner selbstkritisch wie keine zweite aufs Korn nimmt, von Billig-Kräften in Südkorea erledigt wird, die Merchandising-Artikel aus Sweatshops in China kommen. Da die Wahrheit nun einmal unerwünscht ist, ließ Fox die Satire bei Youtube löschen. Da wird sie jetzt offenbar im Minutentakt von Zensurgegnern wieder eingestellt.
Danke, Fox, denn ohne eure „Streisandisierung“ hätte ich von Banksy vermutlich nie erfahren!
Hallo, Betreff ihres Eintrags möchte ich darauf hinweisen, dass der Vorspann auf http://www.kanzleikompa.de/2010/10/12/fox-zensiert-simpsons-kritisches-video/ ledigleich ein Storyboard von Banksy inkl Namensnennung desselbigen als Grundlage hat und für die Serie produziert wurde. Dieser Vorspann wurde bei der letzten Simpsons Folge in den USA als offizieller Vorspann ausgestrahlt, also von FOX. Dass FOX sich und seine angeblichen Arbeitsbedinungen durchgehend parodiert, ist nichts neues. Der vermeintliche Streisand-Effekt sollte also dem ganzen nur dienlich sein. Die eigentliche (gewollte) Komik an der Sache ist nunmal, dass dann der Vorspann auch unter den gleichen spaßhaft „angeprangerten“ produziert wurde. Banksy hat übrigens selber eine nicht gerade kleine Historie, wo er Urheberreechtsverletzungen gegen ihn (u.a. youtube) sperren lässt.
Mfg
Richter-Schreck und Anwalts-Nemesis Rolf Schälike hatte es sich vor ein paar Jahren mit einem Berliner Promi-Anwalt verscherzt, der wegen der Berichterstattung insbesondere über von diesem verlorene Prozesse alles andere als erbaut war. Also startete der Berliner Anwalt eine Serie von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw., die den renitenten Blogger von seiner Mission abbringen sollten. Was der schlaue Anwalt offenbar nicht wusste, war die Tatsache, dass Schälike seinerzeit Bergsteiger war und die erste Nordpol-Expedition der DDR vorbereitet hatte: Dünne Luft ist für den Mann Alltag, Aufgeben keine Option.
Es entwickelte -sich ein jahrelanger, mit harten Bandagen ausgetragener Kleinkrieg s wissenschaftliches Experiment, der auch über Vasallen geführt wurde. So hatte sich ein beim Promi-Anwalt beschäftigter Anwalt selbstständig gemacht und war ebenfalls in die Schusslinie des Pressebloggers geraten. Also beauftragten sich die beiden Berliner Anwälte jeweils gegenseitig, was für den Gegner gewisse Kosteneffekte hatte. Von seinen Gefechten mit Presse-Anwälten zählt Schälike inzwischen 63 als gewonnen.
Dieser andere Berliner Anwalt hatte das Unglück, dass er bei Berichterstattung über seine Arbeiten stets Karikaturen von Schweinchen auf der Homepage sah, was er auf sich bezog und offenbar für eine Sauerei hielt. Der kultverdächtige Schweinchen-Prozess wurde letzten Freitag vom Berliner Kammergericht in einer aufschlussreichen Verhandlung beendet.
Die beißende Ironie an der ganzen Sache ist, dass es den Anwälten um die Vermeidung peinlicher Prozessberichterstattung auf der Website ging. Doch das genaue Gegenteil haben sie erreicht!
Die Journalistin Petra Reski gehört noch zu den Autorinnen, die etwas mehr drauf haben, also zu googeln. Ihr Thema ist die Mafia, deren Präsenz hierzulande medial nur wahrgenommen wird, wenn es knallt. „Soziale Unsichtbarkeit“, wie das in der Kriminologie-Vorlesung hieß.
Auf der Buchmesse hat Reski ihr neues Buch vorgestellt. An einem ihrer früheren Werke habe irgendwelche ehrenwerten Herrschaften Stellen gefunden, die der Ehre hätten abträglich sein können, was ehrenwerte Juristen zu verhindern wussten.
Bei einem Vortrag machte sie auf die harmonische Beziehung zwischen der Mafia und einer anderen straffen Organisation aufmerksam, die sich historisch mit Zensur besser auskennen als jeder andere.
Der Presserechtsblogger Schälike konnte am Wochenende beim Berliner Kammergericht weitere Siege gegen Berliner top of the notch-Anwälte einfahren. Nunmehr zählt der zähe Blogger und Richterschreck 63 Siege bzw. Rücknahmen von Anwälten, die gerne ihr Handwerk in Diskretion ausgeübt hätten, in seinem Trophäenschrank. ;-)
David Beckham war eine Callgirl-Geschichte angelastet worden, auch von Fachorganen für Gesellschaftsreportage des Bauer-Verlags. Nun ist Herr Beckham sauer und hat den Kollegen Prinz mandatiert, der ca. 18 Millionen Euro locker machen soll – melden sinnigerweise die Finanznachrichten.
Interessant ist, dass der Hamburger Prinz eine entsprechende einstweilige Unterlassungsverfügung in Köln beantragt hat, wo es für solche Fälle doch das Landgericht Hamburg gibt. Denkbar, dass der Antrag ursprünglich schon erfolglos bei anderen Gerichten gestellt wurde, was im einstweiligen Rechtsschutz in Kombination mit dem fliegenden Gerichtsstand zulässig ist.
Die von Beckham aufgerufenen 18 Millionen dürften ein wenig hoch gegriffen sein. Aber bescheiden ist der Mann ja ohnehin nicht.
Es gibt doch noch Gangster alter Schule, die solides Handwerk ehren und die Kunst der Täuschung mit einer beeindruckenden Chuzpé durchziehen! Okay, sie haben sich erwischen lassen, aber immerhin, einen solchen Scam einzufädeln und durchzuziehen erfordert erhebliches Geschick. Das Hamburger Abendblatt beschreibt den Trick:
Der Ablauf: Zuerst verwickelt einer der Täter das Opfer in ein Gespräch. Dann geht der zweite an den beiden vorbei und lässt wie zufällig ein Geldbündel fallen. Das wiederum hebt der erste Täter auf und steckt es ein – offensichtlich hat er nicht vor, den Fund zu melden. Dann kommt der zweite Täter, der das Geldbündel fallen ließ, wieder und fragt nach dem vermeintlichen Verlust. Das Opfer soll das eigene Bargeld zeigen, um zu beweisen, dass es das Geld nicht eingesteckt hat. Der Täter gibt vor, die Seriennummer überprüfen zu wollen. Dabei tauscht er das ihm anvertraute Geld gegen ein anderes Bündel aus – außen Euroscheine, innen wertlose ausländische Währung.
Den Nachwuchs-Gangstern empfehle ich im Knast zum Zeitvertreib die Lektüre von David W. Maurers „The Big Con“, in dem etliche solcher Scams beschrieben werden. Auf diesem Buch basiert übrigens das Drehbuch zu „The Sting“ („Der Clou“). Ich biete auch Nachhilfekurse an …