Auf diesem Video erklärt der Kollege Richter die gegenwärtige Rechtslage zum Rundfunkbeitrag. Die Süddeutsche hat eine Kurzfassung zum Streitstand.
Im Kern geht es um die Kuriosität, dass für den Rundfunk ein an die Existenz von Haushalten geknüpfter Beitrag erhoben wird. Dieser wird auch dann fällig, wenn keine Rundfunkempfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind, die Beweohner der deutschen Sprach nicht einmal mächtig sind oder aus religiösen Gründen dem Funkwellengenuss entsagen. Damit ist der Rundfunkbeitrag einer Steuer ähnlicher als einer Abgabe, die normalerweise sachbezogen und für eine Gegenleistung erhoben wird.
Das fanden ein paar Leute doof und haben Feststellungsklagen gegen den WDR eingereicht. Nachdem diese jeweils an den Verwaltungsgerichten Arnsberg und Köln abgewiesen wurden, traf man sich heute am OVG Münster, wo die Verfassungsmäßigkeit des Rudfunkbeitrags verhandelt wurde. Die Debatte wurde sachlich und seitens jedenfalls eines der Klägers mit großer Leidenschaft geführt. Die Richter erwogen sogar, die Sache nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Vorhin wiesen die Richter die Klagen ab.