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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Déjà-vues in der ZDF-Anstalt

 

Beim Ansehen der aktuellen Ausgabe der „Anstalt“ hatte ich Tränen in den Augen. Während sich unsere Qualitätsjournalisten auch in den öffentlich-rechtlichen Medien auf die Rolle des Volksempfängers beschränken, halten wenigstens die Kabarettisten die Front – das aber bis ins Detail brillant! Anscheinend haben die mein „Pressekorps“ aufgegriffen … ;)

Auch zu anderen in der Sendung angesprochenen Themen hatte ich ebenfalls geschrieben:

Bevor mir das Landgericht Hamburg wieder etwas aus einem verlinkten Video zurechnet, korrigiere ich hier ein Detail: Der Deutsche Presserat hat das unsägliche SPIEGEL-Cover nicht „gerügt“, sondern „missbilligt“. Im ersteren Fall einer (öffentlichen) Rüge hätten sie im eigenen Blatt darüber berichten müssen. Sicher ist es nur ein häßlicher Zufall, dass die Vorsitzende des Plenums Katharina Borchert ist – die Geschäftsführerin von SPIEGEL ONLINE.

« audiatur et altera pars – Geheimdienstkontrolle: Wer bewacht die Wächter? »

Autor:
admin
Datum:
24. September 2014 um 10:15
Category:
Allgemein,Beweise,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Pressefreiheit,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Geheimdienst-Anstalt » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] der aktuellen Ausgabe der Anstalt hatte ich mal wieder ein Dé-jà Vue. Zu den Themen passen meine folgenden Telepolis-Beiträge, die in aktualisierter […]

    #1 Pingback vom 27. Mai 2015 um 11:09

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