Auch der siegesgewisse Kollege Dr. S. konnte Herrn Z. nicht dabei behilflich sein, Herrn A. wegen den ihm gemachten Vorwürfen in die Nähe des Kirchenskandals rücken zu dürfen. Herr Dr. S. musste auf dem Spielfeld am Landgericht Augsburg eine herbe 2:0-Niederlage einstecken: Die einstweilige Verfügung gegen Herrn Z. wurde bestätigt.
Bemerkenswert ist, dass der für seine sehr weitgehenden Unterlassungsanträge bekannte Medienwalt Herr Dr. S. nunmehr als vehementer Streiter für die Meinungsfreiheit posiert. Vielleicht wird sich ja Herr Schälike künftig der Dienste des Herrn Dr. S. bedienen … ;)
Es stellt sich allerdings die Frage, ob es für einen DFB-Boss angemessen ist, wie ein Kabarettist verletzende Vergleiche zu ziehen, wenn man es mit einem sehr ernsten wie delikaten Sachverhalt zu tun hat.
Der Herr A. kramt inzwischen einen Anspruch auf 100.000 „Schmerzensgeld“ aus der Mottenkiste hervor, weil er vorverurteilt worden sei. Bekanntlich ist die Rechtsprechung in dieser Hinsicht sehr zurückhaltend. Die Forderung werden wir wohl eher in den Boulevard-Medien als in der juristischen Fachpresse lesen.
Überlassen wir daher das Kabarett den Kabarettisten und greifen in Augsburg nicht in die Mottenkiste der pompösen Schmerzensgeldansprüche, sondern in die Puppenkiste!
Die Komödie Amerell, Zwanzieger, DFB usw. wollte ich eigentlich aussparen. .