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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


NORA macht wieder Ärger

Herr Bernd Weidung, bekannt als Barde „Thomas Anders“, hatte einst ein Weib namens Nora geehelicht, das fürchterlich nervte. Sie legte den Gatten derart an die Kette, dass er ein dämliches NORA-Kettchen um den Hals tragen musste, das ihn als Eigentum der mächtigen Nora auswies.

Seit seiner Scheidung dürfte Herr Weidung wieder ein glücklicher Mann sein. In dem Scheidungsvertrag war jedoch offenbar eine Schweigepflicht ausbedungen worden. Als nun Herr Weidung es seinem einstigen Bardenkollegen Herr Bohlen gleich tat und ein Buch schrieb, auf das die Welt gewartet hatte, berichtete Herr Weidung von der Verschwendungssucht der ehemaligen Gattin, die wie eine Irre Luxusprodukte gekauft habe. Nörchen ist von der Mitteilsamkeit des Herrn Weidung nicht angetan und klagt nun.

Ich könnte mir vorstellen, welcher Richter in diesem schönen Lande das nun wieder auf den Tisch bekommt. Der musste sich übrigens dieses Jahr häufig Gedanken darüber machen, ob das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen verletzt wird, wenn über die Schwangerschaft seiner Freundin berichtet wird – mit der er sich im Bett ablichten ließ und öffentlich seinen Kinderwunsch bekundet hatte. Probleme haben die Leute …

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Ein Kommentar

  1. NORA hat es geschafft » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon […]

    #1 Pingback vom 04. November 2011 um 14:31

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