Der Regensburger Oberdomspatz, selbst zensurfreudig, ist von der Justiz auf den Boden weltlicher Tatsachen zurückgeholt worden.
Der Gottesmann hatte während der Predigt einem Kritiker angedichtet, dieser
legitimiere Kindstötungen beim Menschen, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei.
Vor dem jüngsten Gericht waren jedoch zunächst die Verwaltungsgerichte zuständig, der dem Bodenpersonal aufzeigte, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist.
Rechtsweg und Klagegegner bei hoheitlichen Dummschwätzern » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] gestrige Urteil gegen den Regensburger Affenprediger gibt Anlass, auf ein in der medienrechtlichen Fachliteratur kaum beleuchtetes Problem bei […]
#1 Pingback vom 25. August 2011 um 13:06