Die für ausgefallene Textilien bekannte Sängerin Lady Gaga tritt u.a. auch als Meerjungfrau auf und jemand in ihrem Team kam infolge der Gehbehinderung auf die nicht fernliegende Idee, sich an Land mit einem Rollstuhl zu behelfen.
Diesen Einfall hatte man allerdings schon 30 Jahre früher im Team von Bette Midler, weshalb die Diva zu fauchen begann. Ein Rechtsstreit zeichnet sich jedoch nicht ab.
Hierzulande jedenfalls hätte Midler auch keine Chance, denn bloße Ideen Gags, Kniffe usw. erreichen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, als dass man von einem Werk im Sinne des § 2 UrhG sprechen könnte. Sofern die eigentliche künstlerische Leistung keine sklavische Nachahmung und auch kein fremder Ruf ausgebeutet wird, sind solche Ideen nicht schützbar – denn andernfalls müsste jeder Künstler eine unverhältnismäßige Recherche anstellen, bevor er die Bühne betritt. Auch würden durch solche Monopole Fortschritt und Weiterentwicklung in der Kunst behindert.
Mich erinnert der Fall an einen von mir betreuten Rechtsstreit, in dem ein Bauchredner dem anderen den Mund verbieten wollte. Konkret ging es um eine Bauchrednerpuppe in Form eines Kakadus, dessen Schnabel aufklappte und einen Fisch zum Vorschein brachte, der sich ebenfalls zu Wort meldete. Wir argumentierten damals, dass schon das Konzept „Fisch in Kakadu-Schnabel“ von der Natur vorgegeben und damit naheliegend sei und die Idee, Lebewesen in anderen Lebewesen reden zu lassen, bereits seit der biblischen Geschichte von „Jonas im Wahl“ schwerlich noch Originalität beanspruchen könne. Nachdem dem Anspruchsteller dieser Zahn gezogen war, fanden die Parteien schnell zu einer Einigung.