Die Witwe des ermordeten Bankiers Jürgen Ponto wehrte sich gegen die Darstellung des Mordes im aktuellen Film zur RAF von Uli Edel. Der Streifen beanspruche Authentizität, obwohl die Anwesenheit der Ehefrau unterschlagen worden sei. Bekanntlich wies die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln das Ansinnen ab. Wie im Contergan-Fall wurde hier der Kunstfreiheit ein Spielraum zugebilligt. Die Tochter will das Anliegen weiterverfolgen.
Zu der Rechtsmeinung der Kölner kann man stehen, wie man will. Aber warum hat man den Fall am Landgericht Köln anhängig gemacht?
Die Entscheidung für dieses Gericht wurde von einem Großmeister des fliegenden Gerichtsstands getragen. Der Kollege hatte letztes Jahr erstmals ausgetestet, wie kooperativ die Kölner Pressekammer sein würde. Die Kölner bedienten den Anwalt einem von mir beobachteten Verfahren in einer Weise, die ihm keine Wünsche mehr offen ließ. Und es sah ganz so aus, als könne der Promi-Anwalt mit seiner bekannten Mandantschaft der Kölner Pressekammer zu durchaus benötigtem Glamour verhelfen und beim Import von Verfahren der Schönen und Reichen an den Rhein mitwirken.
Doch das Landgericht Köln zeigte sich undankbar und ließ den Anwalt diesmal auflaufen. In einem Interview versuchte der Kollege, die Niederlage in einen PR-Erfolg umzudeuten. Man habe eine Diskusion angestoßen. Nun ja, wenn man PR will, dann zieht man nicht vor den Kölner Kadi, sondern man wählt sich als Bühne die Gerichte der Hauptstadt. Und das hätte buchstäblich näher gelegen, liegt doch der Kanzleisitz des Gerichtsstandsvielfliegers mitten in Berlin.