Nachdem man neulich per öffentlicher Bild-Fahndung einen Kinderschänder in Rekordzeit durch eine Massenfahndung dazu bringen konnte, sich der Polizei zu stellen, hielt man es für eine gute Idee, das jetzt in Wahlkampfzeiten zur Masche zu machen. Schäubles BKA fahndete nun erneut öffentlich mit dem Bildnis eines Kinderschänders, dessen Taten allerdings ersichtlich schon etwas zurücklagen.
Nicht nur, dass man riskierte, dass die Tat schon verjährt gewesen und die Fahndung damit nicht mehr von § 24 KunstUrhG gedeckt gewesen war – jetzt hat sich auch noch herausgestellt, dass der Täter bereits 1993 für die Tat verurteilt worden war. Sehr viel peinlicher geht es eigentlich nicht mehr.
Nun mag sich der geneigte Leser so seine Gedanken machen, ob man dem so freigiebigen BKA wirklich seine Daten via Bundestrojaner usw. zur Verfügung stellen möchte. Und es erhebt sich die Frage, ob man dem BKA nicht lieber Mittel für die korrekte Auswertung der bereits bestehenden Informationen zur Verfügung stellt, anstatt es in neuen, zur Kriminalitätsprävention völlig sinnlosen Technologien wie die DNS-Sperren zu verbrennen.
Siehe auch den Kommentar von Prof. Dr. Müller im Beck-Blog.