Wie der Kollege Dr. Bahr mitteilt, hatte eine Kuh versucht, ihr Recht am eigenen Bild am AG Köln einzuklagen. Geldentschädigung musste dann auch noch gleich sein.
Persönlichkeitsrechte stehen indes nur Menschen (und nach einer vor allem an Hamburger Gerichten verbreiteten Irrlehre auch Firmen) zu.