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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Spaß mit #beA – StartDaShit

Eine Woche beA ist vorbei. All die Mühe für das Einrichtens war bislang ertraglos, denn bislang schicken mir die Gerichte nach wie vor alles auf Papier und zwingen mich zum Abstempeln und Rücksenden von Empfangsbekenntnissen. Auch manche Kollegen scheinen sich mit dieser neuen Technologie schwer zu tun. Die Medienkanzlei Höcker schickte mir gestern einen 44-Seiten-Schriftsatz – per Fax. Den durfte ich dann für den Mandanten einscannen …

Ein postalisches (!) Gerichtsschreiben war besonders lustig: Ein Amtsgericht wollte von mir wissen, ob es die Daten einer missglückten Übertragung löschen dürfte. In dem Schreiben ist allerdings nicht von beA die Rede, sondern vom EGVP. Auch behauptet man, ich hätte unzulässigerweise ein anderes Format als pdf gesendet. Es war aber ein pdf …

Bei dieser Gelegenheit durfte ich feststellen, dass meine beA-Software offenbar immer mein eigenes Aktenzeichen mit dem des Gerichts vertauscht, was beim Empfänger die zeitnahe Zuordnung vereiteln dürfte.

Auch das Zusammenspiel mit der beA-Schnittstelle mit der Anwaltssoftware ist nicht von Harmonie geprägt, so dass ich vorerst diese unfassbar redundante beA-Oberfläche benutzen muss. Also die, die anscheinend Aktenzeichen vertauscht.

« Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs im unlauteren Wettbewerb – Nochmal zu meinem Verfassungsschutz-Roman … »

Autor:
admin
Datum:
11. September 2018 um 09:15
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Internet
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