Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Legal Affairs“ – peinliche ARD-Serie

Gestern lief in der ARD eine TV-Serie über eine Medienanwältin an.

Wenn ich mir die Dramen und Komödien so ansehe, die hier täglich passieren, sowie die bunte Klientel von Medienanwälten (Straftäter, Comedians, Politiker, Wissenschaftler, Industrielle, investigative Journalisten, Geheimagenten, untergetauchte Mandanten …), würden sich die Geschichten fast von selbst schreiben. „Kir Royal“ trifft „Liebling Kreuzberg“ – zwei Serien, die vor allem von brillant recherchierten Drehbüchern lebten.

Beim Vorspann der Serie hatte ich noch ein Lächeln auf den Lippen, denn die Musik erinnerte mich an einen Gangster-Rapper, den ich ständig verklage. Die Gesichtszüge entglitten mir allerdings schon beim ersten Text der schicken Anwältin. So verkündete sie, dass sie 250.000,- € „Schadensersatz haben“ wolle. Dieser Betrag steht in jedem Unterlassungstitel und bezeichnet die maximale Höhe des Ordnungsgeldes, das man bei einem Verstoß an die Staatskasse zahlen muss. Offensichtlich also hat sich das Drehbuch nicht einmal bei der Endredaktion ein Jurist angesehen. Das ist in etwa so peinlich wie eine Tatort-Kommissarin, die nach zwei Jahrzehnten Totschlag für „Mord ohne Vorsatz“ hält (wie neulich Ulrike Folkerts).

Die Drehbuchautoren verwechseln denn auch eine Anwältin mit einer Journalistin, die Redaktionskonferenzen abhält, zu den Gegnern fährt und Mandanten im Krankenhaus betreut. Arbeitsplätze von Anwälten sind jedoch Schreibtisch, Gerichtssaal und ICE. Ansprechpartner sind ab der Abmahnung auch nicht die Gegner persönlich, sondern deren Anwälte. Gerade hier hätte Potential gelegen, denn die Schlagabtausche von Anwälten in Mediensachen haben es bisweilen in sich.

Was gäbe es im Medienrecht für gute Storys! Schachspiel mit Schriftsätzen, Intrigen, Täuschung oder diverse Kollegen mit eigenwilligem Auftreten, Fristende bei nicht funktionierenden Faxgeräten, anonyme Gegner im Internet, skurrile Richter …! Die Drehbuchautoren haben mit einer Recherche nicht einmal begonnen.

Bei meinen Romanen hätte ich mir eine so banale Herangehensweise nicht ansatzweise erlaubt.

Update: Offenbar ist der Kollege Schertz „Equity Partner“ der Serie und einen Cameo-Auftritt. Dann aber bleiben die Drehbuchautoren dann aber erst recht hinter ihren Möglichkeiten, denn der Kollege hätte etliche spannende Fälle zu bieten gehabt.

« Amtsgericht Frankfurt am Main: Abmahnung von Wikipedia-Fotograf Ralf Roletschek war vorsätzlich sittenwidrige Schädigung – Creative Commons Abzocke – Legal Affairs – Fazit »

Autor:
admin
Datum:
20. Dezember 2021 um 11:51
Category:
Abmahnung,Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.