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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


27. Dezember 2021

Cryptoleaks beim CCC

Heute sendet zdf.info einen Dreiteiler über die Geschichte des Bundesnachrichtendienstes. Autor Peter F. Müller hatte mit seinen Co-Autoren bereits vor zwanzig Jahren das Standardwerk Gegen Freund und Feind. Die Geschichte des BND verfasst. Nunmehr konnten er auch auf die Erkenntnisse der Unabhängigen Historikerkommission zurückgreifen, die Zugriff auf die Akten der ersten Jahrzehnte des BND bekam. Die Folgen sind bereits in der Mediathek.

Letztes Jahr hatte Müller die Operation Rubikon enthüllt, bei der BND und CIA ein halbes Jahrhundert die Welt mit manipulierten Chiffriermaschinen hereingelegt hatten, in deren Code Hintertüren eingebaut waren. Da dieses spannende Thema alle Kernthemen des Chaos Computer Clubs streifte, hatte ich Müller für einen Talk beim jährlichen Chaos Communication Congress gewonnen, der 2020 online stattfand. Er brachte auch die Leute vom Cryptomuseum mit ihren Kisten mit, die u.a. eine Enigma demonstrierten.

Leider hatte praktisch niemand diesen einzige Beitrag zu dem spektakulären Thema Rubikon gesehen. Der CCC hatte nämlich außer im „Fahrplan“ neben tausend anderen Events nirgends auf den Talk hingewiesen. Dies erwies sich nachträglich als Glücksfall, denn die Videoinfrastruktur litt unter DDOS-Angriffen, ohne dass eine Fallback-Lösung möglich war. Einen Monat nach der Veranstaltung gelang es, einen Mitschnitt ins Netz zu stellen.

24. Dezember 2021

Legal Affairs – Fazit

Weil der Kollege Schertz und dessen Mandantschaft die Serie „Legal Affairs“ durch Cameo-Auftritte aufzuwerten versuchen, habe ich der Serie eine zweite Chance gegeben und mir in der Mediathek inzwischen alle Folgen angesehen. Es wurde leider nicht besser.

Juristisch konnte sich die Serie noch einmal unterbieten: So wird dort eine offenbar strafrechtliche Verhandlung gezeigt, in welcher Gegenspielerin nicht etwa die Staatsanwaltschaft, sondern eine konkurrierende Anwältin sein soll. Eine angeblich geniale Verteidigerin lässt sich ohne Not auf standeswidrige Interessenkonflikte ein. Die Anwälte verhalten sich insgesamt nicht wie Akademiker und abgekochte Taktiker, sondern wie Vollproleten mit kurzer Zündschnur.

Was genau soll die Serie eigentlich? Unterhaltsam im Sinne von lustig ist sie nicht, denn Humor ist der Geist auf Reisen, was einen solchen voraussetzt. Obwohl es bei Gericht jede Menge Situationskomik, Kläger wie den Papst persönlich und Beklagte wie Google gibt, wurde das gesamte Potential verschenkt. Der Streit darum, was bei Verdachtsberichterstattung gesagt werden darf und was nicht, Rechtsmissbrauch und auch die Persönlichkeiten skurriler Kollegen wären spannendere Stoffe gewesen.

Stattdessen folgen die drögen Drehbuchautoren den vertrauten Krimimustern und überfrachten die Story dann noch mit einem völlig überflüssigen Handlungsstrang über eine Pistolenkugel im Kopf der Anwältin, den man bereits besser in einem James Bond-Film sah. Danke, aber dass die einen Schuss hat, konnte man auch ohne Computertomographen merken.

Gesellschaftskritik erscheint nur am Rande. Mit der Realität hat das Ganze nicht ansatzweise zu tun. Juristisch ist die Serie ein Totalausfall. Auch die Interessenkonflikte, die Anwälte bei politischer extremer Mandantschaft oder Querulanten haben, werden nur sehr oberflächlich gestreift. Stattdessen glaubt man bei der ARD, dass sich die Leute lieber zickige Anwältinnen ansehen, die sich bespucken lassen und sich gegenseitig ohrfeigen (um sich dann Sekunden später wieder in den Armen liegen)?

Nicht nur die Drehbuchautoren beherrschen nicht ihr Handwerk, auch die Kameraleute, Regisseure und karrikaturhaften Schauspieler dilletieren durch die Richterbank weg, die unterlegte Musik ist unfreiwilig komisch. Im Schnittraum hat man wohl versucht, die fehlende Dramaturgie durch Tempo zu ersetzen – dann hat man es wenigstens schneller hinter sich. Ich kann deutsche TV-Serien nicht beurteilen, da ich kaum welche sehe, aber ein so schwaches Produkt hätte ich nicht einmal bei einem Billig-Privatsender erwartet. Welches Publikum will die ARD damit eigentlich bedienen?

Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie man so einen Stoff dermaßen armselig verschenken kann. Bei aller Bescheidenheit, aber allein dieses Blog hier wäre für Storys eine Fundgrube gewesen.

20. Dezember 2021

„Legal Affairs“ – peinliche ARD-Serie

Gestern lief in der ARD eine TV-Serie über eine Medienanwältin an.

Wenn ich mir die Dramen und Komödien so ansehe, die hier täglich passieren, sowie die bunte Klientel von Medienanwälten (Straftäter, Comedians, Politiker, Wissenschaftler, Industrielle, investigative Journalisten, Geheimagenten, untergetauchte Mandanten …), würden sich die Geschichten fast von selbst schreiben. „Kir Royal“ trifft „Liebling Kreuzberg“ – zwei Serien, die vor allem von brillant recherchierten Drehbüchern lebten.

Beim Vorspann der Serie hatte ich noch ein Lächeln auf den Lippen, denn die Musik erinnerte mich an einen Gangster-Rapper, den ich ständig verklage. Die Gesichtszüge entglitten mir allerdings schon beim ersten Text der schicken Anwältin. So verkündete sie, dass sie 250.000,- € „Schadensersatz haben“ wolle. Dieser Betrag steht in jedem Unterlassungstitel und bezeichnet die maximale Höhe des Ordnungsgeldes, das man bei einem Verstoß an die Staatskasse zahlen muss. Offensichtlich also hat sich das Drehbuch nicht einmal bei der Endredaktion ein Jurist angesehen. Das ist in etwa so peinlich wie eine Tatort-Kommissarin, die nach zwei Jahrzehnten Totschlag für „Mord ohne Vorsatz“ hält (wie neulich Ulrike Folkerts).

Die Drehbuchautoren verwechseln denn auch eine Anwältin mit einer Journalistin, die Redaktionskonferenzen abhält, zu den Gegnern fährt und Mandanten im Krankenhaus betreut. Arbeitsplätze von Anwälten sind jedoch Schreibtisch, Gerichtssaal und ICE. Ansprechpartner sind ab der Abmahnung auch nicht die Gegner persönlich, sondern deren Anwälte. Gerade hier hätte Potential gelegen, denn die Schlagabtausche von Anwälten in Mediensachen haben es bisweilen in sich.

Was gäbe es im Medienrecht für gute Storys! Schachspiel mit Schriftsätzen, Intrigen, Täuschung oder diverse Kollegen mit eigenwilligem Auftreten, Fristende bei nicht funktionierenden Faxgeräten, anonyme Gegner im Internet, skurrile Richter …! Die Drehbuchautoren haben mit einer Recherche nicht einmal begonnen.

Bei meinen Romanen hätte ich mir eine so banale Herangehensweise nicht ansatzweise erlaubt.

Update: Offenbar ist der Kollege Schertz „Equity Partner“ der Serie und einen Cameo-Auftritt. Dann aber bleiben die Drehbuchautoren dann aber erst recht hinter ihren Möglichkeiten, denn der Kollege hätte etliche spannende Fälle zu bieten gehabt.

14. Dezember 2021

Amtsgericht Frankfurt am Main: Abmahnung von Wikipedia-Fotograf Ralf Roletschek war vorsätzlich sittenwidrige Schädigung – Creative Commons Abzocke

Der Wikipedianer Ralf Roletschek streut seit Jahren etliche Fotos in der Wikipedia unter kostenlosen Creative Commons-Lizenzen. Wer diese komplizierten Bedingungen nicht versteht oder schlicht vergisst, den werten Namen des Herrn Ralf Roletschek usw. anzugeben, bekommt eine „rechtsfreundliche“ Abmahnung des Österreicher Rechtsanwalts Herrn Magister Kurt Kulac – zufällig voriger ehrenwerter Obmann von Wikimedia Österreich (der etliche andere vorgeblich professionelle Wikipedia-Fotografen vertritt).

Kulac droht regelmäßig Abgemahnten mit Klagen in Österreich, die dort wegen des durchaus berechtigten Unterlassungsanspruchs und aberwitzigen Kostenrechts sehr kostspielig werden können. Aus diesem Grund sollte man eine brauchbare Unterlassungserklärung abgeben, aber jegliche Zahlung ablehnen und einer Klage in Österreich sofort durch eine negative Feststellungsklage in Deutschland zuvorkommen. Wenn man eine solche Torpedoklage fachmännisch führt, muss Roletschek nämlich sämtliche Kosten tragen.

Das Amtsgericht Frankfurt hat sich über dieses Geschäftsmodell sehr eindeutig geäußert. Wer Abmahnungen für Bilder versendet, die gar keinen wirtschaftlichen Wert haben, handelt vorsätzlich sittenwidrig. Das gleiche gilt, wenn jemand seinen Abmahnanwalt gar nicht bezahlt, sondern etwa mit einem Erfolgshonorar vergütet. Wer Aufwendungsersatz für einen Schaden verlangt, den er in Wirklichkeit gar nicht hatte, handelt vorsätzlich sittenwidrig iSd § 826 BGB.

Vorliegend gelang es Roletschek nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass er Herrn Mag. Kulac ein Honorar gezahlt hätte. Das wäre auch lebensfremd, denn beib einer Vielzahl an Abmahnungen müsste Roletschek ja auch das Ausfallrisiko tragen. Das macht aber nur jemand, der ernsthaft ein Geschäftsmodell schützen müsste. Dass Roletschek mit seinen Fotos auf konventionelle Weise nennenswert Geld verdient, konnte er ebenfalls nicht nachvollziehbar darlegen.

Amtsgericht Frankfurt am Main vom 18.11.2021 – 32 C 2934/21 (84) – nicht rechskräftig.

Wikimedia Österreich legt wert auf die Tatsache, dass Mag. Kurt Kluac inszwichen nicht mehr Obmann von ist. Sein einstiger deutscher Amtskolle Olaf Kosinsky wurde neulich wegen käuflicher Einträge in Schande bei Wikimedia gesperrt.

3. Dezember 2021

Ungeschickte Anfrage

Liebe Rechtssuchende,

lieber Rechtssuchender,

wenn Sie hier gelandet sind, haben Sie mir wahrscheinlich die Rechtsberatung in einer der folgenden Formen angetragen:

  • Sie haben Ihre E-Mail an eine Vielzahl an Anwälten gerichtet,
  • Sie beanspruchen oder erwarten eine kostenfreie Erstberatung,
  • Sie haben Ihre Anschrift nicht angegeben,
  • Sie stellen nach einer aus Kulanz gewährten kostenlosen Erstberatungsmail Rückfragen ohne erkennbaren Mandatswunsch,
  • Sie haben als Anlagen keine Scans, sondern Handyfotos von geknickten Dokumenten beigefügt,
  • Sie haben Text auf Bildschirmen abfotografiert,
  • Sie haben mich ungefragt gedutzt,
  • Sie melden sich erst am letzten Tag einer Frist oder später,
  • Sie beanspruchen meine Zeit für geringe Forderungen, an denen ich nicht einmal die Kosten für den Kaffee verdienen kann, den ich für das Mandat verbrauche.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Vertragspartner werden, Sie haben noch eine zweite Chance.