Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


VG Mainz über DSGVO bei Kameras am Monitor

Vor drei Jahren hatte ich im Auftrag von Digitalcourage die REAL-Supermarkt-Kette sowie die Post AG auf Unterlassung abgemahnt, die Kunden heimlich mit versteckter intelligenter Kamera auszuspähen, um ihnen auf Werbemonitoren spezifische Reklame auszuspielen. Wir sind der Meinung, dass diese verdeckte Nutzung nicht von dem allgemeinen Hinweis auf Kameraüberwachung gedeckt ist.

Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Mainz einen ähnlichen Fall entschieden. Dort ging es um zwei Sicherheitskameras, die einen ca. 200.000,- € teuren Monitor schützen sollte. Das Gericht urteilte zur Reichweite des Hinweises:

„Die von der Videoüberwachung betroffenen Personen haben weder schriftlich noch mündlich in die Datenverarbeitung eingewilligt, wenn sie überhaupt zur Kenntnis genommen haben, dass eine Kameraüberwachung stattfindet. Eine (konkludente) Willenserklärung ist auch nicht in dem Lesen des Hinweisschildes (Piktogramm) an der Werbetafel zu erkennen. Auch bei deutlich sichtbar angebrachten Hinweisen ist nicht von einem Einverständnis mit der Überwachung auszugehen, wenn die betroffenen Personen den überwachten Bereich betreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019 a.a.O., juris, Rn. 23; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23. Februar 2007 – 1 BvR 2368/06 –, juris, Rn. 40). Darüber hinaus kann es bei Betroffenen an der erforderlichen Einwilligungsfähigkeit fehlen, etwa bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (vgl. OVG Nds, Urteil vom 29. September 2014 a.a.O., juris, Rn. 33).“

Im konkreten Fall am Verwaltungsgericht Mainz allerdings war eine der Kameras zulässig, weil das Überwachungsinteresse überwog.

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 24.09.2020 – 1 K 584/19.MZ

« Creative Commons-Foto-Abmahner Ralf Roletschek, vertreten durch den Österreicher Rechtsanwalt Magister Kurt Kulac (HGU-Rechtsanwälte) kann nur 0,- € Lizenzschaden verlangen (Torpedo-Klage am Amtsgericht Koblenz). – Abmahnfotograf, vertreten von Weidner & Rößler Rechtsanwälte GbR, wollte von Verein 25.515,51 € für kostenfrei lizenziertes Foto »

Autor:
admin
Datum:
3. November 2020 um 15:06
Category:
Datenschutz
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.