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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

2013 war ich Veranstalter einer Demonstration in Münster gegen die damals dann doch beschlossene Bestandsdatenauskunft. Als über die Bestandsdatenauskunft abgestimmt wurde, stellte sich heraus, dass Spitzenpolitiker gar nicht wussten, was das ist. Für die Medien war das auch kein Thema.

Nunmehr haben u.a. die damalige Münsteraner Piratin Katharina Nocun und der Pirat Parick Breyer die Bestandsdatenauskunft vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht. Die Entscheidung war vorhersehbar. Unser politisches Personal ist entweder inkompetent oder ignorant.

Wie niedrig die Hemmschwelle zum Datenmissbrauch ist, kann man aktuell an den eigenmächtigen Datenabfragen von rechts eingestellten Polizisten sehen, die zum Rücktritt des hessischen Polizeipräsidenten führten. Told you so.

Was Sicherheitsbehörden mit Bestandsdaten so alles anstellen, kann man u.a. in meinem neuen Roman Innere Unsicherheit nachlesen.

« Geheimnisvolle Inlandsüberwachung – Amtsgericht Würzburg: Creative Commons-Abzocker Thomas Wolf – Photomedia handelt sittenwidrig »

Autor:
admin
Datum:
18. Juli 2020 um 08:36
Category:
Allgemein,Bundesverfassungsgericht,Internet,Politik,Überwachung
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Ein Kommentar

  1. Wochenspiegel für die 29. KW., das war Bestandsdaten, Privacy-Shield, Gesichtserkennung, D&O Versicherung und die StA Köln kneift | Burhoff online Blog

    […] Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig oder auch: BVerfG: Manuelle, undifferenzierte Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG ist verfassungswidrig […]

    #1 Pingback vom 19. Juli 2020 um 10:45

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