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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Doch nicht so fabelhaft: Just Fabulous GmbH – Fabletics

Der Berliner Modeversand Just Fabulous GmbH liefert nicht nur bestellte Kleidung, sondern fügt auch ein freundliches „Werbegeschenk“ bei. So wird ein Fabletics-Besteller nämlich laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen „VIP-Mitglied“:

(…) Entscheidest Du Dich während des Bestellprozesses VIP-Mitglied zu werden, gilt folgendes:
Deine VIP-Mitgliedschaft verpflichtet uns dazu, Dir monatlich auf Deine Vorlieben abgestimmte Outfit-Vorschläge zu Vorzugskonditionen zukommen zu lassen.
Deine VIP-Mitgliedschaft verpflichtet Dich bis zum 5. jeden Monats entweder eine Bestellung auf fabletics zu tätigen oder Deine Mitgliedschaft zu pausieren. Wichtig: Nimmst Du keine der beiden Optionen wahr,
werden 49,95 € von Deinem hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht und Deinem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Diese Gutschrift, „Credit“, kannst Du jederzeit auf Fabletics.de im Rahmen eines Einkaufes
eintauschen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen finden keine Anwendung.
Die VIP-Mitgliedschaft ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. (…)

An eine solche Entscheidung vermochte sich die Mandantin aber nicht zu erinnern. Ich habe, ähm, gewisse Zweifel, ob man in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrags Mitglied von irgendwas wird. Daher habe ich freundlich zur Rückzahlung von insgesamt 1.348,65 € aufgefordert, sowie Ausgleich meiner Kostennote. Beides wurde „aus Kulanz“ prompt überwiesen. Mit der Kulanz können wir leben …

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Autor:
admin
Datum:
8. Mai 2020 um 09:59
Category:
Allgemein
Tags:
 
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