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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Creative Commons-Abzocke ist wohl bald Geschichte – schlechte Nachrichten für TW Photomedia, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und Christoph Scholz

Seit etwa sieben Jahren versenden diverse Fotografen Forderungsschreiben, in denen sie horrende Beträge fordern, weil ihre unter kostenlose Creative Commons-Lizenzen gestellte Lichtbilder von Nutzern nicht oder nicht hinreichend benannt werden. Angeblich wäre ihnen dadurch ein ersatzfähiger Schaden entstanden.

Bereits 2014 hatte ich am Berliner Kammergericht durchgesetzt, dass man dieses Geschäftsmodell „Abzocken“ nennen darf. Wenn solche Fälle allerdings tatsächlich mal vor Gericht landen, lassen sich die Abmahnopfer meistens zu einem Vergleich breitschlagen.

In den letzten zwei Jahren haben allerdings ca. 30 Abmahnopfer sog. „negative Feststellungsklagen“ gegen solche Forderungen erhoben. Seither habe ich diverse Gerichtsstände durchgetestet und etwa Herrn Wolf bzw. seine Anwälte nach Köln, Mannheim, Frankfurt, München, Hannover, Koblenz und Berlin gebeten. Inzwischen ist die Saat aufgegangen: Manche Gerichte erkennen zwar einen Bruchteil dieser Forderungen an, inzwischen aber folgen mir die meisten Richter und weisen die vermeintlichen Ansprüche vollends zurück.

Der persönlich sehr sympathische, geschäftlich aber nicht ganz so freundliche Herr Thomas Wolf – TW Photomedia – behauptet zwar in seinen Anschreiben, das Amtsgericht Köln hätte ihm leztes Jahr 367,- € für ein Bild zugstanden. Letzten Sommer hat dieser Richter seine Ansicht in gleichgelagerten Fällen jedoch geändert und will wie seine Kollegen gerade einmal einen Hunni anerkennen. Derzeit ist am OLG Köln eine Revision anhängig, in der wir Herrn Wolf auch noch die lezten 100,- € streitig machen. 2016 hatte der Senat in einem viel zitierten PKH-Beschluss in dieser Sache anklingen lassen, dass 0 x 0,- € = 0,- € sei.

Auch an Herrn Wolfs eigenem Gerichtsstand, dem Amtsgericht Würzburg, hat sich nunmehr in einer Serie an Urteilen meine Rechtsauffassung durchgesetzt, dass solche Forderungen zur Gänze unbegründet sind. Während 0,- €-Urteile der Amtsgerichte Hannover und Düsseldorf inzwischen rechtskräftig sind, wird sich mit den Würzburger Judikaten noch das Landgericht Nürnberg-Fürth befassen.

Auch ein 0,- €-Urteil des Amtsgerichts Koblenz muss in die Verlängerung, und zwar zum Landgericht Frankenthal, das bislang in der Wikipedia noch kein Foto bekommen hat. Gebäudefotografie ist allerdings genau die Spezialität von Herrn Wolf. Vielleicht nimmt er ja mal die Kamera zum nächsten Gerichtstermin mit … ;)

 

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3 Comments

  1. Die Konsequenzen für Nachnutzer*innen bei der der Lizenzauswahl (OER-Infosammlung) - Matthias Andrasch

    […] Abmahnungen bei unzureichender Lizenzangabe von CC-BY- oder CC-BY-SA-Werken errungen werden (vgl. „Creative Commons Abzocke ist wohl bald Geschichte“), wird die Auslegung von NC im schlimmsten Fall weiterhin Gerichte […]

    #1 Pingback vom 07. Februar 2018 um 23:21

  2. NC ist doof: 10+x Gründe gegen die Verwendung der „noncommercial“-Lizenzvariante - Matthias Andrasch

    […] Abmahnungen bei unzureichender Lizenzangabe von CC-BY- oder CC-BY-SA-Werken errungen werden (vgl. „Creative Commons Abzocke ist wohl bald Geschichte“), wird die Auslegung von NC im schlimmsten Fall weiterhin Gerichte […]

    #2 Pingback vom 19. März 2018 um 23:03

  3. NC ist doof: 10+x Gründe gegen die Verwendung der „noncommercial“-Lizenzvariante – Matthias Andrasch

    […] Abmahnungen bei unzureichender Lizenzangabe von CC-BY- oder CC-BY-SA-Werken errungen werden (vgl. „Creative Commons Abzocke ist wohl bald Geschichte“), wird die Auslegung von NC im schlimmsten Fall weiterhin Gerichte […]

    #3 Pingback vom 02. Februar 2019 um 14:49

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