Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Der lange Weg des Dirk Vorderstraße

Im Jahre des Herrn 2011 veröffentlichte ich einen Beitrag über Aufforderungsschreiben des Foto-Freunds Herrn Dirk Vorderstraße, der für eigentlich unter kostenlosen Creative Commons-Lizenzen stehende Bilder, die er via Wikipedia verbreitete, „Schadensersatz“ haben wollte, wenn sein werter Name nicht genannt war. Dabei ließ er sich nicht lumpen und wollte forsch sogar nach der MFM-Tabelle für professionelle Fotografen abrechnen.

Mein Beitrag hat Herrn Vorderstraße nicht gefallen. Besonders störte ihn die Bezeichnung „Hobbyjurist“. 2014 sandte mir daher der Kollege Herr Arno Lampmann von der Kölner Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum eine Abmahnung inklusive Schadensersatzforderung. Zunächst ignorierte ich das Schreiben gnädig, aber als er dann noch einmal nachfasste, sandte ich zwei negative Feststellungsklagen an Gerichte in Münster aus, wo ich damals residierte.

Umweg

Zum einen wehrte ich mich gegen den Unterlassungsanspruch, zum anderen gegen die Kostennote der Abmahnung. Die negativen Feststellungsklagen überschnitten sich mit einer dann von Herrn Vorderstraße eingereichten Unterlassungsklage. Ursprünglich wollte Herr Vorderstraße, der wie ich im Münsterland lebte, den fliegenden Gerichtsstand nutzen und machte die Klage daher am Landgericht Köln anhängig (dem Sitz seines Anwalts). Ich konnte den Gerichtsstand Münster durchsetzen, was insoweit ulkig ist, weil ich inzwischen Kölner bin und die Kanzleien Lampmann und Kompa neben Rechtsansichten nur noch der Melaten-Friedhof trennt.

Holzweg

Herr Vorderstraße vertrat unbeirrbar die spannende Rechtsauffassung, zwischen einem Foto-Abmahn-Künstler und einem Rechtsanwalt bestünde ein Wettbewerbsverhältnis. Denn Wettbewerber müssen von ihrer Meinungsfreiheit ungleich höflicher Gebrauch machen, da andernfalls unlauterer Wettbewerb vorläge.

Herr Vorderstraße bemühte sich also zum Landgericht Münster, wo man die Klage 2015 abwies. Herr Vorderstraße versuchte es nun mit einer Berufung zum OLG Hamm. Inzwischen hatte die URL soviel Aufmerksamkeit erfahren, dass sie bei einer Google-Suche nach „Vorderstraße“ ganz oben steht.

Irrweg

In der Zwischenzeit hatte ein besorgter Bürger aus Berlin vorsichtshalber meine Beiträge in einem Blog konserviert, das den Namen des Herrn Vorderstraße und das Wort „Abzocker“ enthielt. Der gescholtene Lichtbildner beantragte hiergegen vergeblich am Landgericht Berlin eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Als ich über den gescheiterten Antrag berichtete, beantragte Herr Vorderstraße hiergegen am Landgericht Frankfurt eine einstweilige Unterlassungsverfügung, da ich den Eindruck erweckt hätte, die Abweisung sei rechtsbeständig. Inzwischen allerdings hatte das Berliner Kammergericht die Abweisung bestätigt, das Geschäftsgebaren dürfe „getrost als Abzocken“ bezeichnet werden. Dementsprechend scheiterte der streitlustige Fotograf sowohl am Landgericht als auch Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Rückweg

Nach einer prozessualen Deutschlandreise lag der eigentliche Prozess nun in Herrn Vorderstraßens Heimatstadt Hamm, wo das Westfälische Oberlandesgericht in einem ungewöhnlich modernern Gerichtsgebäude residiert. Weil es vom Atrium des Hauses bei Wikipedia keine Fotos gibt, hatte ich gehofft, dass Herr Vorderstraße die Kamera mitbringt.

Doch die Berufung lag auf der langen Bank. Irgendwann ging ich dazu über, Weihnachts-, Oster- und Halloween-Grüße zu versenden. In der Zwischenzeit betrieb ich ein bisschen Rechtsforschung und sandte gegen Herrn Vorderstraßens Mitbewerber Herrn Thomas „Photomedia“ Wolf, der sich vom gleichen Anwalt vertreten ließ, eine Lawine von ca. 30 negativen Feststellungsklagen an diversen Gerichten aus. Inzwischen ist klar, dass Vorderstraße und Wolf entweder nichts oder allenfalls einen Bruchteil ihrer Forderungen verlangen dürfen.

Rechtsweg

Dann endlich terminierte das OLG Hamm auf den 16.01.2018. Auf den High Noon im Gerichtssaal hatte ich mich seit Jahren gefreut.

Heute hat Herr Vorderstraße seine Berufung vorzeitig zurückgenommen. Damit endet ein siebenjähriger Weg, an dem der Kollege und ich gut verdient haben.

Wie ich schon 2011 sagte: Der Nächste bitte!

(Gerne berate ich Sie in dieser Sache zu fairen Konditionen. Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber.)

« Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt ging – OVG Koblenz: Konkurrentenklage nach Art. 33 Abs. 2 GG ist dem öffentliche Recht zuzuordnen, auch wenn Vertrag privatrechtlich ausgestaltet werden soll »

5 Comments

  1. Lesestoff - Ausgabe 156 - DenkfabrikBlog

    […] ➔ Der lange Weg des Dirk Vorderstraße […]

    #1 Pingback vom 21. Januar 2018 um 21:39

  2. 0 x 0 € = 0 € – OLG Köln: Kein Schadensersatz für Verstoß gegen kostenlose Creative Commons-Lizenz für Thomas Wolf – TW Photomedia » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Der lange Weg des Dirk Vorderstraße (15.08.2018) […]

    #2 Pingback vom 23. April 2018 um 20:12

  3. Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph Scholz, Christian Fischer, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) » Rechtsanwalt Markus Komp

    […] hat auch der meinen Bloglesern vertraute Fotofreund Dirk Vorderstraße sein Unglück am für ihn zuständigen Amtsgericht Bochum versucht. Für dieses Lichtbild hier […]

    #3 Pingback vom 01. November 2018 um 11:31

  4. Magister Kurt Kulac mahnt ab – Creative Commons-Foto-Abmahnungen aus Österreich gehen nach hinten los – Negative Feststellungsklagen gegen Ralf Bösch, Ralf Roletschek und Christian Fischer » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt

    […] Nunmehr erkannte auch der dritte Magister-Kulac-Mandant die Klage nach kurzer Gegenwehr an und muss die gesamten Kosten tragen. Zwischengeschaltet wurde jeweils noch ein deutscher Kollege, der wohl auch verdient hat. Diese Erkenntnisse hätten sie hier im Blog gratis bekommen können. Wie ich schon 2011 sagte: Der nächste bitte … […]

    #4 Pingback vom 26. August 2019 um 12:17

  5. „Kreative Rechnungen“ – c’t-Artikel über Kostenfalle Creative-Commons-Bilder » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] In der aktuellen Ausgabe der Computerfachzeitschrift c’t vom 04.01.2020, S. 166, warnt ein Artikel über die Abzocke mit provozierten Verstößen gegen Creative Commons-Lizenzen. So streuen Fallensteller ihre Bilder im Netz unter kostenfreien Lizenzen, obwohl allgemein bekannt ist, dass praktisch niemand die komplizierten Regeln zur korrekten Benennung tatsächlich beherrscht. Dann aber bitten diese Leute mit einem breiten Grinsen zur Kasse wegen einer Urheberrechtsverletzung. Ich beobachte diese Masche seit 2011. […]

    #5 Pingback vom 17. Januar 2020 um 12:51

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.