Die letzte Woche war durchaus ereignisreich. So hat am Montag Edward Snowden einen meiner Tweets an seine 3,5 Millionen Follower retweetet (Bezug). Am Donnerstag brachte ich den Google-Anwalt am OLG Köln gehörig ins Schwitzen, ein für uns positives Urteil wird die Suchmaschine vermutlich einige Millionen € kosten. Und dann habe ich mich auch noch auf den Posten des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz beworben.
Die Amtsinhaberin (SPD) geht nämlich bald in den Ruhestand, aber irgendwie hat man es wohl vergessen, den Posten so richtig auszuschreiben. Das könnte am Jahresgehalt von ca. 200.000,- € liegen. Als einzigen Kandidat hat man einen gewissen „Dr.“ Marc Jan Eumann (SPD) ausgeklüngelt. Der vormalige Staatssekretär der NRW-Landesregierung braucht nämlich gerade ein neues Pöstchen, weil seine Partei in die Opposition geschickt wurde.
Kurios an „Dr.“ Eumanns Kandidatur ist die Tatsache, dass dieser neulich den Direktor der NRW-Landesmedienanstalt (CDU) mit dem neuen Erfordernis rausgekickt hatte, dass dieses Amt nunmehr mit einem Volljurist besetzt werden muss. Herr „Dr.“ Eumann ist nämlich auch keiner, sondern ein Schöngeist mit einem Magister Artium.
Ich aber schon. Da mich sogar der Titel eines Fachanwalts für Medienrecht ziert, habe ich mich unter Protest gegen das fadenscheinige Verfahren initiativ beworben. Für den Fall der Nichtberücksichtigung habe ich standesgemäß mit Klage gedroht.
Mein Mitbewerber Herr „Dr.“ Eumann hat gegen mich keine Chance. Anders als Herr „Dr.“ Eumann muss ich der Öffentlichkekit gegenüber weder eine hochnotpeinliche Plagiatsaffäre bei der Doktorarbeit noch eine Verwicklung in den Kölner Müllskandal „erklären“. Außerdem bin ich im Gegensatz zu Hanseat Eumann ein rheinland-pfälzische Landeskind.
Meine neue Position als Direktor der Landesmedienanstalt ist allerdings mit großen Opfern verbunden: Ich müsste nämlich Privatfernsehen konsumieren.
UPDATE: Bewerbung als Entfilzung (TELEPOLIS)
Neues aus der Anstalt: Rettet Rechtsanwalt Rechtsstaat Rheinland-Pfalz? » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
[…] Kompa vs. Eumann kanzleikompa.de vom 27.11.2017 […]
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