Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


28. Juni 2017

Gesichtsverlust nach Gesichtsscan

Nachdem Strafanzeige von Digitalcourage gegen Real und Post AG wegen der heimlichen Gesichtsscans (Der Monitor guckt zurück) bekannt wurde, versuchte Real zunächst, die Peinlichkeit bei der Echion AG abzuladen. Man hätte die Werbefläche in den Supermärkten an Echion vermietet, das sei doch deren Sache.

Gestern nun hat Real die Realität erkannt und beendet die Big Brother-Spitzelei.

Warten wir mal auf die Post! (Mache ich eh jeden morgen …)

26. Juni 2017

Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschuss versehentlich geleakt

Im Wahlkampf 2013 hatte ich die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gefordert, der sich mit den Geheimdienstaktivitäten von USA und Großbritannien befassen sollte, die Snowden damals öffentlich gemacht hat. Tatsächlich wurde ein solcher Ausschuss eingerichtet und machte sich drei Jahre lang ein eigenes Bild vom Treiben des digitalen Spitzelns. Dabei lud man etliche Geheimdienstchefs etc. in den Zeugenstand.

Nunmehr liegt auch der 1822 Seiten-starke Abschlussbericht vor – überraschenderweise nahezu unzensiert. Letzteres verdanken wir einem unfreiwilligen Leak der Generation „Internetausdrucker“: So waren Patrick Sensburg oder dessen Mitarbeiter offenbar damit überfordert, in PDFs geheime Stellen so zuverlässig zu schwärzen, dass der Prozess nicht rückgängig gemacht werden kann.

Genau das taten die Kollegen von netzpolitik.org. Kommentiert habe ich diese hochnotpeinliche Farce bei Telepolis.

21. Juni 2017

Der Monitor guckt zurück

1984 gab Kabarettist Jürgen von Manger alias Tegtmeier in seiner Orwell-Sendung den Rat, vor Bildschirmen immer zu lächeln. Denn ebenso, wie jeder Lautsprecher technisch auch als Mikrofon genutzt werden kann, vermutete er, dass auch der Fernseher heimlich umgepolt werden könne und in Wirklichkeit den Zuschauer beobachte. Besonders paranoid wäre die Befürchtung, ein Werbemonitor im Kassenbereich Ihres Supermarkts oder Ihrer Postfiliale würde Sie heimlich bespitzeln.

Tut er aber.

Eine mehr oder weniger versteckte Kamera bei Real oder in der Postfiliale filmt Sie heimlich und prüft, ob Sie Männlein oder Weiblein sind, welches Alter Sie wohl haben, und welchen Werbeeinblendungen Sie wie lange folgen. Und entsprechend Ihrem Profil filtert das System die Angebote, die Sie angezeigt bekommen.

Wenn es nach der Werbeindustrie ginge, wäre Ihr Kauf im Einzelhandel so transparent wie im Internet, wo Sie bei jedem Interesse in Online-Kaufhäusern eine Datenspur hinterlassen und auf anderen Websites noch Wochen Ihr damaliges Interesse durch Einblendungen unter die Nase gerieben bekommen. Am liebsten würde man alle Kunden tracken, wie dies mit Payback- und RFID-Systemen geschieht. Diese neugierigen Monitore sind erst der Anfang. Künftig wird man wohl auch die Kleidung scannen, um hieraus auf Kaufkraft zu schließen.

Ich sehe keinen seriösen Grund, warum entsprechende Händler Ihren Kunden die Big-Brother-Überwachung nicht offenlegen. Genau wie im Internet hätte man dann nämlich eine Wahl, ob man Cookies und ähnliches zulässt oder eben nicht.

Am Freitag habe ich im Auftrag von Digitalcourage Strafanzeige gegen die geschäftsführenden Vorstände von Real und den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz erstattet. Per Post übrigens …

 

17. Juni 2017

Helmut Kohl und das Presserecht

Die BILD-Zeitung verkündete gestern als erste den Tod Helmut Kohls. Dies mag Kai Diekmanns Verdienst sein, der schon als Schülerzeitungsredakteur den Draht zu Kohl aufgebaut und bis zuletzt eifrig gepflegt hatte.

Zu vielen anderen Journalisten galt sein Verhältnis als angespannt, insbesondere zu einem politischen Magazin aus Hamburg. Obwohl keinen Mangel an Feinden und Falschmeldungen hatte, war er mit juristischen Aktionen bemerkenswert zurückhaltend. Vor Gericht ging er allerdings dann, wenn es gegen seine Frau Hannelore ging.

Die Karikaturisten, Parodisten und Satiriker ertrug der routinierte Politiker mit stoischer Gelassenheit, Journalisten strafte er mit Beschimpfung und Ausgrenzung ab. Kohl dürfte einst die peinliche Klage seines zwielichtigen Förderers Fritz Ries gegen den Enthüllungsjournalisten Bernt Engelmann verfolgt haben, die Ries in 40 von 42 Punkten krachend verlor. Kohl taxierte die Anzahl seiner Feinde in der Größenordnung des Berliner Telefonbuchs und entschied sich früh, dass solcherlei Streit nur selten produktiv sei.

Als Bundeskanzler jedenfalls verwendete Kohl seine Zeit auf wichtigeres als sein Nachfolger, der schon wegen einer unterstellten Haarfärbung vor Gericht zog. Spaß am Presserecht bekam Kohl erst in seinem letzten Lebensabschnitt. So ging der Historiker gegen seinen Biographen vor, der sich aus dem Rohmaterial eigenmächtiger als gedacht bediente.

Kohl erwirkte gegen den Verlag von Herinbert Schwan ein Verbot und setzte eine Rekordsumme für Schadensersatz von einer Million € durch (nicht rechtskräftig).

11. Juni 2017

Jörg Kachelmann im Visier der Meute

Jörg Kachelmann hat auf der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche e.V. ein Interview zu seinen Erlebnissen mit ideologischer Berichterstattung und Rudeljournalismus gegeben.

Am meisten fasziniert mich die Sache mit dem angeblich brüllenden, auf den Tisch schlagenden Verteidiger. Den hatte es nämlich nur in einem Boulevardblatt gegeben, dennoch schrieben den Quatsch etliche Gerichtsberichterstatter ab, obwohl sie die Verhandlung verfolgt hatten.

10. Juni 2017

Anwälte wollen nicht für Trump arbeiten

Anwälte gelten nicht als sonderlich wählerisch, was ihre Klientel betrifft. Dennoch hat ein gewisser Donald T. offenbar bei renommierten Kanzleien gewisse Akzeptanzprobleme. So gilt er offenbar als beratungsresistent und zahlungsscheu. Wer hätte das gedacht …?

1. Juni 2017

BGH schickt Kraftwerk und Afghanistan Papers zum EuGH

Der BGH hat heute zwei urheberrechtliche Rechtsstreite zum Europäischen Gerichtshof geschickt:

So lösten die BGH-Richter Moses Pelham ein Ticket im Trans-Europa Express, um zu erfahren, ob man Tonfetzen tatsächlich ohne Einwilligung samplen darf, wie das Bundesverfassungsgericht meint.

-> Kraftwerk ./. Machwerk – Trans-Europa Express fährt zum Europäischen Gerichtshof

Auch die Frage, ob die Enthüllung der Afghanistan Papers im Wege des Leakens presserechtlich zulässig war, oder ob stattdessen das Urheberrecht der uniformierten Urheber überwiegt, wie die deutschen Gerichten es bislang meinen, wird nun europarechtlich geklärt.

-> Künstler-Kompanie marschiert nach Europa – Rechtsstreit um Afghanistan-Papiere beschäftigt Europäischen Gerichtshof