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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Thomas Wolf TW Photomedia verschickt wieder „Rechnungen“ wegen Creative Commons-Bildlizenzen

Thomas Wolf ignoriert tapfer die Gerichte, die seinen unter CC-Lizenzen kostenfrei vertriebenen Werken entweder keinen (OLG Köln) oder nur einen Bruchteil des von ihm aufgerufenen Werts beimessen (Amtsgericht München). Bisherige Rekordhalterin ist eine arbeitslose Mutter, der Wolf für zwei Bildchen eine Rechnung von über 7.500,- € wegen nicht ausreichender Nennung seines Namens präsentierte.

Bevor sich herumspricht, dass sein Geschäftsmodell auf Sand gebaut ist, versucht Herr Wolf offenbar verstärkt, seine Rechnungen in Geld zu verwandeln. So verschickt er dieser Tage Einschreiben mit Zahlungsfristen, unverschämterweise sogar direkt an von mir vertretene Mandanten. Seine laufende Rechnungsnummer hat inzwischen die 900 überschritten.

Vor Gericht lässt sich Herr Wolf als „professioneller Fotograf“ darstellen. Erstaunlicherweise findet man auf seinen Briefen weder Telefon- noch Faxnummern. Ein Beweis, dass TW Photomedia jemals eine Bildlizenz konventionell verkauft hätte, ist mir nicht bekannt. Inzwischen werden die Schreiben angeblich nicht mehr von Herrn Wolf persönlich versandt, sondern von einer „Sekretärin Frau Nguyen“.

Die Sekretärin mit dem Vornamen „Frau“ verfügt sogar über einen eigenen Sekretärinnen-Stempel, was professioneller als professionell sein dürfte. Nguyen heißt übrigens „schöner Wohlstand“. Der Stempel enthält sogar ein ®-Zeichen, das wohl eher in den USA üblich ist.

Wer Rechnungen von Herrn Wolf erhält, sollte eine präventive Unterlassungserklärung abgeben, um Kosten durch eine drohende anwaltliche Abmahnung oder Unterlassungsklage zu vermeiden. Aus Gründen sollte das am besten durch einen spezialisierten Anwalt erledigt werden.

Meine Mandanten zahlen an Herrn Wolf keinen einzigen Cent. Derzeit betreue ich Leistungsklagen, negative Feststellungsklagen und eine Bereicherungsklage, bei der ein Mandant einen wohl rechtsgrundlos geleisteten Teilbetrag wieder zurückfordert.

Dieses Foto wurde von Thomas Wolf angefertigt und auf Wikimedia unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) bereitgestellt. Das Bild kann weiterverwendet werden, solange der Urheber beim Bild in folgender Form genannt wird: Thomas Wolf, www.foto-tw.de. Die entsprechenden Urheberangaben können direkt am Bild oder in einem gesonderten Bildquellenverzeichnis gemacht werden, müssen in jedem Fall aber eindeutig zuordbar und leicht aufzufinden sein. Angaben als Mouseover reichen nicht aus. Pauschale Bildquellenangaben wie „WikiCommons“ werden der Lizenz ebenfalls nicht gerecht. Jegliche Verwendungen des Bildes ohne den obigen – oder einen gleichwertigen – Vermerk in Bildnähe sind im Rahmen der Lizenz unzulässig und verletzen damit das Urheberrecht. Das gilt natürlich nicht, falls der Urheber auf anderem Wege explizit eine Nutzungserlaubnis erteilt hat, wie er es z.B. über seine Agentur kostenpflichtig anbietet (Lizenzen ohne Namensnennung). Sollte dieses Werk im Printbereich genutzt werden, bittet der Urheber um die Zusendung eines Belegexemplars; die Postanschrift kann über die Kontaktfunktion (unterhalb) angefragt werden.
Anfragen: Nuvola apps korn.png E-Mail an den Urheber oder Kontakt über seine Webseite

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Autor:
admin
Datum:
18. Juli 2016 um 10:39
Category:
Abmahnung,Allgemein,Fotorecht,Internet,Landgericht Köln,OLG Köln,Urheberrecht
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Die CC-Falle | Thomas Wolf stellt Fotos unter CC BY SA bei Wikimedia ein – nur um selbst Urheberrechtsverletzungs-Abmahnungen einzuklagen – Historisch denken | Geschichte machen

    […] das Foto zu entfernen. Thomas Wolf ist seit Jahren bekannt für diese Praxis – Link 1 – Link 2 – viele weitere Links hierzu. Er hat offenbar bereits hunderte solcher Verfahren angestrengt […]

    #1 Pingback vom 19. Januar 2017 um 12:32

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