11. März 2015
Der Verlag von Buchautor Heribert Schwan hat wohl auch am Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg.
Das OLG Köln ist wie das Landgericht der Ansicht, dass Dr. Schwan im Verhältnis zum Kläger eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung traf. Die Verträge zwischen dem Kläger und dem Drömer Knaur Verlag einerseits und diesem und Dr. Schwan andererseits sähen vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner Äußerungen als solche wie auch über den konkreten Inhalt und den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zustehe. Beide Verträge des Verlags seien inhaltlich aufeinander abgestimmt und dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt gewesen, der Vertrag zwischen Verlag und Schwan sei Kohl vereinbarungsgemäß zur Billigung vorgelegt worden. Das vertragliche Gefüge sei insgesamt dahingehend zu bewerten, dass Dr. Schwan im Rahmen seiner Tätigkeit in dienender Funktion gehandelt habe und er auch gegenüber Kohl zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei. Dementsprechend habe Schwan keine der Äußerungen Kohls, die in der Zusammenarbeit erfolgt sind, verwenden dürfen, es sei denn, diese seien ohnehin bereits öffentlich bekannt gewesen.
Damit wird der Rechtsstreit primär vertragsrechtlich entschieden, ohne dass es auf es auf einen Rückgriff auf Persönlichkektsrecht oder Urheberrecht ankommen wird. Die Verträge zwischen den Beteiligten lagen mir leider nicht vor, als ich mal die Rechtslage kommentierte (Heribert Schwans Ko(hl)portage).
Die Entscheidung soll am 05.05.2015 verkündet werden.
6. März 2015

Letzten Samstag hatte ich in Berlin etwas Zeit totzuschlagen, und so setzte ich mich vor die Spionverwahranstalt, die seit fast einem Jahrzehnt in Berlin gebaut wird. Immerhin handelt es sich um das teuerste Bauprojekt des Bundes aller Zeiten, da will man als Steuerzahler auch ein bisschen genießen.
Das machte alles einen sehr friedlichen Eindruck, niemand lupfte seinen Schlapphut. Zwischendurch kam ein schwarzer Pudel an, der an meinen Schuhen herumschnüffelte. Das erinnerte natürlich an den Buchtitel „Schnüffler ohne Nase“, das erste große Enthüllungsbuch über den BND. Das hatte damals die Inlands-Observation des Fachautors Erich Schmidt-Eenboom ausgelöst.
Bei meinem Besuch bin ich zwangsläufig in das Visier der Überwachungskameras geraten, so dass ich nun Teil eines Staatsgeheimnisses bin. Seit diese Woche gemeldet wurde, dass Unbekannte am Dienstag in das perfekt bewachten Gebäude eingedrungen sind, um die Wasserhähne zu demontieren, werden die Videos wohl etwas genauer ausgewertet werden. Ich auch gespannt, wann hier jemand mal auftaucht und unter einem Vorwand meine Wasserhähne sehen möchte … ;)
Der Wasserschaden wird in die Millionen gehen. Der Etat fehlt dann natürlich für die Öffentlichkeitsarbeit des BND. Die hatten 1967 mal verdeckt einen Spielfilm Mister Dynamit. Morgen küsst euch der Tod über einen BND-Agenten protegiert, der der CIA unter die Arme griff. Hauptdarsteller Lex Barker benötigte damals einen Anwalt, um an seine Gage zu kommen. Der Film war so peinlich, dass er kollektiv in Vergessenheit geriet. Selten hatte der BND derart effizient etwas vertuscht …
4. März 2015
Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.
Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)
Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.
Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.
Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)

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3. März 2015
Am Mittwoch debattiert ein Ausschuss des Bundestags über die gebotene Abschaffung des eigenartigen Leistungsschutzrechts für Presseverleger. U. a. der Kollege Thomas Stadler wird dort als Sachverständiger auftreten. Bereits im Dezember hatte eine Expertenrunde zu diesem Thema u.a. mit meinem früheren Chef Prof. Dr. Hoeren stattgefunden.
Auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird sich am 12.03.2015 mit dem Thema im Rahmen eines Fraktionsantrags zur Abschaffung des LSR beschäftigen. Dazu habe ich eine Stellungnahme als Sachverständiger eingereicht.

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