Das OLG Karlsruhe hat der Berufung meiner Mandantin gegen eine Ordnungsmittelfestsetzung des Landgerichts Mannheim stattgegeben. Seine Heiligkeit, der berühmt-berüchtigte Lama Ole Nydahl, hatte meiner Mandantin den Verstoß gegen einen Prozessvergleich vorgeworfen, der bestimmte Äußerungen untersagte. Ein Unbekannter hatte vor Abschluss des Vergleichs über eine seiner Meinung nach unberechtigte einstweilige Verfügung kritisch berichtet und dabei den Unterlassungstenor wiedergegeben.
Das Landgericht verhängte eine Ordnungsstrafe, welche die unvermögende Mandantin hätte absitzen müssen. Das OLG Karlsruhe sah die Veröffentlichung jedoch als zulässige Auseinandersetzung mit dem Verbot an. Diese habe einen anderen Kontext und eine andere Stoßrichtung als der referierte Originalartikel. Jedenfalls im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens wird seine Heiligkeit damit wohl leben müssen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2015, 36 W 99/14.
Auch andere Lamas beschäftigen mich gerade beruflich …
LG Darmstadt: Rechtspopulistischer Sektenführer Lama Ole Nydahl aus Dänemark kann nicht ohne Weiteres einen Österreicher in Deutschland verklagen » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
[…] Jahren vertrete ich Mandanten gegen den buddhistischen Lama Ole Nydahl. Obwohl der Lama offiziell in Armut lebt, kann er sich […]
#1 Pingback vom 19. April 2019 um 16:58