Der klagefreudige Fotofreund Dirk Vorderstraße und sein tüchtiger Rechtsanwalt Herr Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ließen sich nicht davon abhalten, die Serie an mit Anlauf erzielten juristischen Niederlagen fortzusetzen. Nun scheiterte in zweiter Instanz auch der dritte Verfügungsantrag. Mir soll es recht sein … ;)
Diesmal ging es wieder um die beliebte Website foto-abzocker-dirk-vorderstrasse.de, gegen deren Domain sich der tapfere Fotofreund bereits bislang erfolglos gewehrt hatte. Vor einigen Monaten hatten dDOS-Angriffe auf diese Seite sowie ein Vorderstraße-Posting meines Blogs eingesetzt. Die Angriffe intensivierten sich immer dann, wenn Herr Dirk Vorderstraße juristische Rückschläge einstecken musste. Da Herr Vorderstraße eine Verantwortlichkeit hierfür abstreitet, glauben wir natürlich an einen großen Zufall.
Noch zufälliger ist, dass einer dieser Angriffe auf einmal früher aufhörte und sich Herr Vorderstraße kurz darauf darüber beklagte, dass seine eigene Website unter Beschuss geraten sei. So sei von foto-abzocker-dirk-vorderstrasse.de aus ein Redirect auf die Website von Herrn Vorderstraße geschaltet worden, so dass der dDOS-Angriff-Angriff auf ihn unmgeleitet würde. Da nämlich verging ihm das Lachen.
Lächerlich wiederum fand man in Berlin den Verfügungsantrag gegen den angeblichen Redirect. Da halfen auch schöne Erklär-Bär-Schaubilder in Schriftsätzen nichts. Wenigstens hatte der Kollege inzwischen gleich den richtigen Gerichtsstand gewählt. Genutzt hat es mal wieder nichts. Wir warten dann mal die Klage ab, die vermutlich auch eher in die Sackgasse als in eine Vorderstraße führen wird.
“Geistiges eigentum” des tages | Schwerdtfegr (beta)
[…] Der fotograf Dirk Vorderstraße (der link erfordert javascript, da diese seite mit DDOS-attacken von völlig unbekannter seite unsichtbar gemacht werden soll), der seine lichtbildwerke unter CC-lizenzen an prominenten stellen veröffentlicht und rechnungen für lizenzverstöße schreibt, wenn jemand diese fotos irgendwo ohne hinweis auf urheber und lizenz verwendet, hat mal wieder einen prozess gegen leute verloren, die auf seine. […]
#1 Pingback vom 15. März 2015 um 16:11
Dirk Vorderstraße scheitert zum dritten Mal mit fliegendem Gerichtsstand » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] er sofort den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die sich jedoch zwischenzeitlich erledigt hatte. Da der anwaltlich vertretene Herr Vorderstraße weder den Weg des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO […]
#2 Pingback vom 22. September 2015 um 13:40
0 € x 0 € = 0 € – OLG Köln: Kein Schadensersatz für Verstoß gegen kostenlose Creative Commons-Lizenz für Thomas Wolf – TW Photomedia » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
[…] Kammergericht Berlin: Dirk Vorderstraße hat schon wieder verloren! (15.03.2015) […]
#3 Pingback vom 23. April 2018 um 19:55