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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BND-Präsident Schindlers Liste …

Im letzten James Bond-Film hatte der britische Auslandsgeheimdienst eine Liste mit den Namen von allen wichtigen Agenten verloren. Das war insoweit ein bisschen unglaubhaft, als dass kein Geheimdienst, der halbwegs bei Trost ist, eine solche Liste überhaupt anlegen würde. „Datensparsamkeit“ nennt man diese Strategie unter Datenschützern.

Die Realität ist weitaus großzügiger. So wurde bekannt, dass ein 31-jähriger BND-Mann eine Liste von nicht weniger als 3.500 Agenten aus dem BND herausgetragen und an die CIA verhökert hat. Überraschend ist, dass der BND überhaupt so viele Agenten hat. Aber warum BND-Präsident Schindler das Risiko einging, einem vermutlich unterrangigen BND-Mann einen so umfassenden Zugriff auf denkbar sensible Daten zu gewähren, ist schon mehr als erklärungsbedürftig.

Einer solchen Behörde, die nicht einmal auf die eigenen Agentendaten aufpassen kann, möchte ich nur sehr ungern Zugriff auf meine Daten gewähren. Dass Frau F., die Datenschutzbeauftragte des BND, von der Führung des Hauses nicht so recht ernst genommen wurde, zeigte sich neulich im NSA-Ausschuss, als es um das Abschnorcheln von Satelliten von deutschem Boden aus ging. Im Weltall gilt nach BND-Meinung kein Recht für deutsche Daten. Der nächste BND-UNtersuchungsausschuss zeichnet sich wohl ab.

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Autor:
admin
Datum:
15. Januar 2015 um 13:31
Category:
Allgemein,Politik,Überwachung,Verdachtsberichterstattung
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