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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Hedy Lamarrs 100. Geburtstag

 

Gestern jährte sich der Geburtstag von Hedy Lamarr (1914-2009) zum 100. Mal.

Lamarr machte unter ihrem bürgerlichen Namen Hedwig Eva Maria Kiesler zunächst eine Karriere beim deutschsprachigen Film, wobei sie im Streifen „Ekstase“ 1933 einen Skandal wegen der darin enthaltenen Freizügigkeit verursachte. Eine keuschere Schnittfassung wurde in Berlin 1935 unter dem Titel „Synphonie der Liebe“ aufgeführt.

1937 verließ die Jüdin ihren ersten Ehemann, der als Waffenfabrikant mit den Nazis und Mussolini Geschäfte machte und emigrierte in die USA. Dort setzte sie nicht nur ihre Filmkarriere fort, sondern entwickelte wie ihr Ex-Mann die Waffentechnologie weiter, um sie gegen die Nazis einzusetzen. So erwarb sie 1942 ein US-Patent für ein Verfahren, bei dem ferngesteuerte Torpedos ihre Frequenz wechseln, um die gegnerische Funkpeilung zu erschweren. Das System basierte auf synchronisierten Lochstreifen, wie man sie beim automatischen Klavier verwendete. Die Idee überzeugte das Militär damals jedoch nicht. Eine elektronische Variante der Synchronisation wurde von der US-Marine während der Kubakrise eingesetzt.

Update: Allerdings war das Prinzip des Frequenzsprungs, anders als für ein Patent erforderlich, nicht wirklich neu, sondern seit den 1930ern bekannt. Kritiker argwöhnen, Lamarr hätte sich des Wissens ihres Ex-Mannes bedient.

Das technische Prinzip Frequency Hopping wird heute im Mobilfunk und bei Bluetooth eingesetzt. 1997 erhielt sie den Electronic Frontier Foundation’s Pioneer Award.

Medienrechtlich von Interesse ist Lamarrs 10 Millionen $-Klage gegen Mel Brooks, der in „Der wilde wilde Westen“ (1974) eine Figur „Hedley Lamarr“ verwendete, die irrtümlich stets als Hedy Lamarr angeredet wird. Die Parteien einigten sich außergerichtlich.

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Autor:
admin
Datum:
10. November 2014 um 12:42
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Politik,Zensur
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