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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


ARD-Selbstkritik: Gewogen und für zu leicht befunden

 

Der Chefredakteur von ARD-aktuell hatte im Tagesschau-Blog auf die Kritik an der Berichterstattung über die Ukraine-Krise reagiert. Diplomatisch hat er sich einerseits vor seine Leute gestellt, andererseits Besserung gelobt. Den Kommentaren von Albrecht Müller (Nachdenkseite) und Malte Danilijuk (Telepolis) habe ich nichts hinzuzufügen.

Gestern nun haben sich die Tagesthemen für eine falsche Berichterstattung entschuldigt. So hatten die Tagesthemen am 20.05.2014 den Mord an zwei Menschen den „prorussischen Separatisten“ angelastet, obwohl die Täter einem ukrainischen Freiwilligen-Bataillon zuzurechnen sind. Während man auf der Tagesthemen-Website etliche Berichte bequem anklicken kann, muss man diese Richtigstellung mit der Lupe suchen.

So nobel das Erratum in einer Nachrichtensendung sein mag, es kann höchstens ein erster Anfang eines umfassenden Selbstreinigungsprozesses sein. So behaupteten die Tagesthematiker in eben jener Sendung vom 20.05.2014, 10.000 Menschen hätten in einem Stadion demonstriert. Es scheinen wohl eher 300 (in Worten: dreihundert) gewesen zu sein:

 

 

Das medienkritische Buch von Bröckers/Schreyer („Wir sind die Guten“), in dem die Autoren eine Fülle an Medienversagen zum Ukraine-Konflikt zusammengetragen haben, hält sich inzwischen solide auf der Bestsellerliste.

« Versteckte Kamera in Arztpraxis – Richterbeleidigung und andere lässliche Sünden »

Autor:
admin
Datum:
2. Oktober 2014 um 09:30
Category:
Allgemein,Beweise,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,PR,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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