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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


14. März 2014

Bundestagsabgeordnete der Linkspartei werden nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet

 

Der deutsche Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ nähert sich allmählich seiner eigentlichen Aufgabe an:

Vor wenigen Wochen wurden Pläne bekannt, dass man künftig auch Geheimdiensten „befreundeter Länder“ auf die Finger sehen will, was aus histroischen Gründen bislang ausgespart wurde.

Heute nun wurde bekannt, dass Bundestagsabgeordnete der Linkspartei nicht mehr beobachtet werden sollen, es sei denn, dass sie ihren Abgeordnetenstatus missbrauchen.

Das wurde auch langsam Zeit. Wir haben 2014.

13. März 2014

Berichterstattung über Verurteilung des Herrn H.

 

Herr H. ist heute vom Landgericht M. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Berichten wäre anzuraten, auf die bislang noch fehlende Rechtskraft hinzuweisen. So kann Herr H. immer noch Revision einlegen. Solange dies noch möglich ist, beurteilten Gerichte die Berichterstattung ohne eine solche Angabe als Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Der Hintergrund ist der, dass ein Mensch aufgrund der Unschuldsvermutung so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist. Ohne Angabe zur Rechtskraft wird – mitunter zwingend – der Eindruck erweckt, als sei die Verurteilung endgültig. Und wer lässt sich schon gerne nachsagen, er sei ein Straftäter?

Update: Herr H. hat auch konkret Spaß an Presserecht und schätzt es nicht, wenn man seine Steuerschulden höher schätzt, als er sie einräumt.

11. März 2014

Piraten im Malstrom

 

Wer eine Piratenflotte anführen will, sollte den Unterschied zwischen einem Shitstorm und einem Malstrom kennen.

7. März 2014

Springreiterin scheitert an Antragshürde

Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Werth hatte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen einen Reiterverein beantragt, der sich angeblich fehlerhaft geäußert hätte. Den Antrag wies das Landgericht Münster nunmehr jedoch zurück:

Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass die Äußerung falsch verstanden werden könnte. Lauterbach hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass er die Äußerung nur in Verbindung mit der Klarstellung wiederholen werde, dass die Gutachten sich auftragsgemäß lediglich mit den technischen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten einer Kontaminierung des Pferdes über das Tränksystems des Stalls der Reiterin befasst haben, nicht jedoch mit den anderen Möglichkeiten der Kontamination des Pferdes über die Gitterstäbe zur Nachbarbox oder durch eine gezielte Medikation.

Sieht nach einem Kunstfehler im Unterlassungsantrag aus. (Das werde ich nur um Zusammenhang mit diesem Blogpost wiederholen …)

5. März 2014

Nichts Neues auf der Krim

 

Vor 160 Jahren machte sich der britischen Journalist William Howard Russell sehr unbeliebt. Russell war nämlich, wenn man so will, der erste Kriegsberichterstatter. Sein Einsatzgebiet war 1854 die Krim. Bis dahin war es bei Kriegen in Europa üblich, dass die Geschichte im Nachhinein geschrieben wurde, während Russell per Telegraf für die Zeitungsleser quasi „in Echtzeit“ schrieb. Da Russel nicht mit Kritik am britischen Militär sparte, führte dieses 1856 die Militärzensur ein.

Dieser Tage wird auf und über die Krim wieder allerhand gelogen. Besonders peinlich file  eine Propagandainszenierung auf, bei der ein und dieselbe Schauspielerin in fünf verschiedenen Rollen Ukrainerinnen darstellte. Wer von der Zuverlässigkeit der Medienwelt in Sachen Krieg geheilt werden möchte, dem empfehle ich unbedingt Phillipp Knightleys „The First Casualty“.